Der Katastrophenschutz in der Stadt Worms ist eine durch das Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastophenschutz (LBKG) definierte Aufgabe der kreisfreien Stadt. Im Zuge dessen muss die Stadt Einheiten und Einrichtungen für den Katastrophenschutz errichten und unterhalten, deren Aufgaben über den Aufgabenbereich der Feuerwehr hinausgehen. Weiter sind Bedarfspläne für den Katastrophenschutz zu erstellen und diese in regelmäßgen Abständen fortzuschreiben. Die Bildung von Stäben, die für den Katastrophenschutz notwenigen sind, das Vorhalten erforderlicher Räume sowie die ständige Aus- und Fortbildung von Angehörigen des Katastrophenschutzes zählen ebenfalls zu den Aufgaben der Stadt Worms.
Einzelaufgaben:
Der Katastrophenschutz umfasst die Vorbereitung auf einen möglichen Katastrophenfall, die technische Vorhaltung von Fahrzeugen und Material sowie die Organisation und Ausbildung ehrenamtlicher Helfer. Auch die Selbsthilfe der Bürger ist ein unverzichtbarer Baustein des Katastrophenschutzes.
Wichtige Koordination:
Die Koordination übernimmt in der Regel der Stab der Feuerwehr. Geübt für den Einsatz im Katastrophenfall wird primär in den freiwilligen Einheiten, aber auch in unregelmäßigen Abständen in gemeinsamen Übungen.