Feuerlöscher
Feuerlöscher

Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz

Ziel des vorbeugenden Brandschutzes ist es, der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen und - sollte es dennoch zu einem Brand kommen - die Rettung von Mensch und Tier sowie wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen.

Zu dem großen Tätigkeitfeld zählen unter anderem:

  • Erstellung von brandschutztechnischen Stellungnahmen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens bei Bauanträgen von baulichen Anlagen und Räumen besonderer Art und Nutzung nach § 50 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz

  • brandschutztechnische Stellungnahmen bei Einrichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen

  • brandschutztechnische Stellungnahme und Bearbeitung von Anfragen zur Gewährleistung der Gefahrenabwehr und Brandbekämpfung im Rahmen der Umsetzung der Regelungen des Baurechts

  • brandschutztechnische Beratung in der Planungsphase von Objekten zur Sicherstellung des Baulichen, Anlagentechnischen und Betrieblichen Brandschutzes

  • Durchführung der Gefahrenverhütungsschau nach § 32 LBKG unter Beteiligung der Feuerwehr und der Unteren Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpartner

Kontakt

Marco Schneider
Telefon: 0 62 41 / 8 53 - 39 71
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Brandschutzunterweisungen

Was tun, wenn es brennt? Wie verhalte ich mich bei einem Feuer? 

Diese und auch andere Fragen, die sich auf das Thema "Verhalten im Brandfall" beziehen, werden in dem Seminar "Brandschutzunterweisung" beantwortet. Die Feuerwehr Worms bietet seit 1994 solche Seminare an, die sich an die Betreiber und die Mitarbeiter von Altenheimen, Krankenhäusern, Kaufhäusern, Industriebetrieben und sonstigen Einrichtungen richten.

In solchen Seminaren, die inhaltlich auf das jeweilige Objekt ausgerichtet sind, haben die Teilnehmer die Gelegenheit, in der Praxis den richtigen Umgang mit Feuerlöschern zu üben und sicher in deren Handhabung zu werden, um im Ernstfall schnell reagieren zu können.

Die Ausbildung erfolgt in der Regel in dem jeweiligen Betrieb vor Ort, kann aber auch in der Hauptfeuerwache stattfinden. Die Ausbildungsinhalte werden individuell auf das jeweilige Objekt abgestimmt. Bevor die Teilnehmer den praktischen Teil absolvieren, erfolgt eine ca. zweistündige theoretische Unterweisung mit folgendem Inhalt (nächste Rubrik).

Unterweisungsinhalte

Die Brandschutzunterweisungsseminare beinhalten folgende Themen:

  • Notrufmeldung
  • Einweisen der Feuerwehr
  • Alarmierungseinrichtungen
  • Brandschutzordnungen
  • Flucht- und Rettungswegepläne
  • Flucht- und Rettungswege allgemein
  • Atemgifte und ihre Auswirkungen
  • Rettungs- und Brandschutzzeichen
  • Brandrauchausbreitung
  • Brandschutztüren
  • Rauchmelder
  • Verhalten im Brandfall
  • Retten von hilflosen Personen
  • Feuerlöscherarten
  • Handhabung und Wirkungsweise von Feuerlöschern
  • Löschtaktik
  • Vorbeugender Brandschutz

Ansprechpartner

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Christian Betzel
Telefon: 0 62 41 / 8 53 - 39 30
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Brandschutzerziehung

Bei der Brandschutzerziehung und -aufklärung handelt es sich um eine Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 LBKG). Zudem hat das Land mit der Änderung des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 29. Dezember 2020 klarstellend den gesetzlichen Auftrag an die Kommunen von einer „Förderung der Selbsthilfe der Bevölkerung“ zu einem umfassend konkreten Auftrag der „die Bevölkerung über die Verhütung von Bränden, den sachgerechten Umgang mit Feuer, das Verhalten bei Bränden und anderen Schadensereignissen aufzuklären (Brandschutzerziehung und -aufklärung) und die Selbsthilfefähigkeit zu fördern“ konkretisiert.

Neben der gesetzlichen Notwendigkeit besteht nach wie vor eine dringende gesellschaftliche Notwendigkeit der Brandschutzerziehung und -aufklärung aller sozialen Schichten und Altersgruppen.

Nach den herausgearbeiteten Zielen und Inhalten gem. des Gemeinsamen Ausschusses Brandschutzerziehung und -aufklärung der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) und des Deutsches Feuerwehrverbandes (DFV) wird die Brandschutzerziehung und -aufklärung als „integraler Bestandteil einer als System angelegten Notfallkompetenz“ definiert.

Konkret soll diese vom Kindergarten- bis zum Erwachsenenalter stufenweise und altersgerechte Kompetenzen sowie Fähigkeiten vermitteln, um sowohl präventiv als auch reaktiv bei Unfällen, Schadensfeuer, Naturkatastrophen und weiteren Bedrohungslagen zielgerichtet agieren zu können.

Ein solches System kann ferner nur effektiv funktionieren, wenn neben der im vorangehenden Absatz erwähnten zentralen altersorientierten Herangehensweise auch folgende weitere Parameter entsprechende konzeptionelle Berücksichtigung finden:

  • Herkunft,
  • Bildungsgrad sowie
  • körperliche, sprachliche und geistige Möglichkeiten.

Im weiteren Sinne soll die Brandschutzerziehung und -aufklärung auch die Selbsthilfekompetenz im Bereich des qualifizierten Hilfeersuchens in Form des Absetzens eines Notrufs -  und damit einhergehend die Inanspruchnahme der dadurch ausgelösten professionellen Hilfeleistung durch die BOS-Einheiten - gewährleisten. BOS steht dabei für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.

Innerhalb der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr Worms kümmert sich ein Team aus haupt- und ehrenamtlichen Brandschutzerziehern um die entsprechende Umsetzung der geltenden gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen über den Inhalt des Brandschutzerziehungskoffers, Praxistipps, Videos und vieles mehr finden Sie hier auf der Seite des Landesfeuerwehrverbands Rheinland-Pfalz e.V.

Ansprechpartner

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Christian Betzel
Telefon: 0 62 41 / 8 53 - 39 30
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  • Skyline von Worms
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