Detailaufnahme Jazz & Joy-Bändchen (Bild: B. Bertram)

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: 08.12.2023)


1. Geltungsbereich
1.1
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der Kultur und Veranstaltungs GmbH der Stadt Worms (im Folgenden der Veranstaltung Jazz & Joy) und ihren Besuchern hinsichtlich

  • der Bestellung von Eintrittskarten
  • des Erwerbs von Eintrittskarten
  • des Besuchs von Veranstaltungen
  • der Vermittlung von Arrangements

1.2
Mit Bestellung von Karten für eine der Veranstaltungen von Jazz & Joy erkennt der Besteller die AGBs als verbindlich an.

2. Programm und Anfangszeiten

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Auftritte von Bands örtlich und/oder terminlich zu verlegen, soweit dies für den Besucher zumutbar ist. Ebenso behält er sich das Recht vor, das Programm zu ändern. Absagen oder Änderungen werden durch den Veranstalter so früh wie möglich bekannt gegeben und können auch noch nach Beginn des Festivals aus wichtigem Grund stattfinden. Änderungen während des Festivals werden durch den Veranstalter bekannt gegeben. Hieraus können seitens des Festivalbesuchers keine Ansprüche jedweder Art abgeleitet werden, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.
 
3. Öffnungszeiten
3.1

Die Vorverkaufsstelle der Kultur und Veranstaltungs GmbH ist zu den in den regelmäßigen Veröffentlichungen der Kultur und Veranstaltungs GmbH angegeben Zeiten geöffnet.
 
3.2
Die Tages-/Abendkasse für die Veranstaltung des Open-Air-Festivals öffnet in der Regel ca. 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn. An den Tages-/Abendkassen werden ausschließlich  Eintrittskarten in Form von farbigen Armbändern für das Festival verkauft (ausgenommen Sonderkonzert). Die Tages-/Abendkasse schließt grundsätzlich zum Programmende. Eintrittskarten aus dem Vorverkauf werden an den Zugängen zum Festivalgelände gegen farbige Armbänder eingetauscht. Der Zutritt zum Festivalgelände wird nur mit den Armbändern gestattet (ausgenommen Sonderkonzert).

4. Kartenverkauf
4.1

Kartenbestellungen können erst nach dem offiziellen Verkaufsbeginn angenommen und bearbeitet werden.

4.2
Die Bestellung erfolgt mit schriftlicher Bestätigung. Nach Eingang der Zahlung erfolgt die Übersendung der Eintrittskarten ausschließlich per Vorkasse. Bestellung und Zahlung ersetzen nicht die Auftragsbestätigung im Sinne einer verbindlichen Annahme des Vertragsangebotes seitens der Kultur und Veranstaltungs GmbH.

4.3
Die Bestellung ist für den Kunden verbindlich. Die Kultur und Veranstaltungs GmbH kann dieses Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages innerhalb eines Zeitraumes von 14 Kalendertagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt. Die Auslieferung der bestellten Eintrittskarten steht der Auftragsbestätigung/Annahmeerklärung gleich. Der Vertrag kommt in diesem Fall mit Versand der bestellten Eintrittskarten beim Kunden zustande.

4.4
Bezahlung ist nur per Vorauskasse möglich. Der Besteller ist für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Daten verantwortlich, etwaige Fehler gehen zu Lasten des Bestellers.

4.5
Falschlieferungen, insbesondere fehlerhaft ausgestellte Eintrittskarten, die im Verschulden der Kultur und Veranstaltungs GmbH liegen, werden zu Lasten der Kultur und Veranstaltungs GmbH nach Rückgabe kostenlos ersetzt oder getauscht. Sollte ein Umtausch aufgrund des Verkaufsstandes nicht möglich sein, wird der Kaufpreis erstattet.

4.6
Der Vorverkauf findet außer zu Kassenöffnungszeiten auch bei sonstigen Vorverkaufsstellen in Deutschland sowie auf eigenen Internetportalen und Internetportalen von Kooperationspartnern statt. Für Kooperationspartner übernimmt die Kultur und Veranstaltungs GmbH keine Haftung.

4.7
Bei jeder Bestellung über das Internetportal wird eine Bearbeitungs- und Versandgebühr in Höhe von 4,90 Euro für einen unversicherten Brief oder 7,90 Euro für ein Einwurfeinschreiben im Inland berechnet.

5. Storno, Rückgabe und Umtausch
5.1

Reservierungen für die Tages-/Abendkassen sind nicht möglich. Bestellungen über das Internet oder die Hotline sind nur bis eine Woche vor Festivalbeginn möglich.

5.2
Die Festvalbesucher werden gebeten, die erhaltenen Karten sowie das Rückgeld sofort zu prüfen; Reklamationen sind nach dem Verlassen der Kartenzentrale/Tages-/Kasse nicht mehr möglich. Etwaige Erstattungen erfolgen nur gegen Vorlage eines Kaufbelegs.

5.3
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Rückgabe bzw. Umtausch von Eintrittskarten. Für verfallene Karten wird kein Ersatz gewährt. Besetzungs-/Programmänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe erworbener Karten. Bei Ausfall oder Abbruch eines oder mehrerer Konzerte aus Gründen höherer Gewalt erfolgt keine Erstattung des Eintrittspreises.

6. Abbruch
6.1

Sollte die Kultur und Veranstaltungs GmbH ein begonnenes Konzert wegen witterungsbedingter Gefahren für die Gesundheit der Mitwirkenden und Besucher abbrechen müssen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes.

6.2
Anderweitige Ansprüche wegen des Abbruchs sind ebenfalls ausgeschlossen, insbesondere werden anderweitige Aufwendungen des Besuchers, z.B. Anfahrtskosten/Übernachtungen sowie Vorverkaufs- oder sonstige Gebühren nicht ersetzt.
 
7. Ermäßigungen
7.1

Die Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung einer Ermäßigung ist spätestens beim Kauf der Karten nachzuweisen. Nach dem Erwerb der Eintrittskarten wird keine nachträgliche Ermäßigung mehr gewährt. Ermäßigte Karten sind nicht übertragbar. Es kann pro Eintrittskarte nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden.

7.2
Rabatte können nicht kombiniert werden. Einlass mit ermäßigten Tickets kann nur gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises verlangt werden. Wird ein solcher Nachweis nicht erbracht, ist das Einlass-/Ordnungspersonal angewiesen, den Differenzbetrag zur Vollzahlerkarte an der Kasse kassieren zu lassen.

7.3
Begleitpersonen von Rollstuhlfahrern oder beeinträchtigten Personen mit einem Behindertenausweis (100% B) erhalten freien Eintritt zum Festival. Kinder bis einschließlich 12 Jahren sind in Begleitung eines Erziehungsberechtigten frei (dies gilt nicht für das Sonderkonzert. Zu diesem sind Kleinkinder bis zum Ende ihres 2. Lebensjahres frei, wenn sie am Körper getragen werden.)

8. Haftung
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstandene Schäden haftet die Kultur und Veranstaltungs GmbH lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Kultur und Veranstaltungs GmbH oder Erfüllungsgehilfen der Kultur und Veranstaltungs GmbH beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

9. Sonstiges
9.1

Der Einlass erfolgt in der Regel ca. 1 Stunde vor Festivalbeginn.

9.2
Für das Sonderkonzert stehen aus Sicherheitsgründen nur begrenzt Rollstuhlplätze und je 1 Stehplatz für eine Begleitperson zur Verfügung. Rollstuhlfahrer können hier nur mit speziellen Rollstuhlfahrer-Tickets über den barrierefreien Eingang eingelassen werden.

9.3.
Aus Sicherheitsgründen ist die Mitnahme von Kinderwägen, Buggys und anderen sperrigen Gegenständen zum Sonderkonzert nicht gestattet.

9.4
Kinder bis 13 Jahren sind nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person  befugt, das Festival zu besuchen. Erziehungsbeauftragte Person kann jede volljährige Person sein, wenn sie mit (schriftlichem) Einverständnis des  Erziehungsberechtigten die Aufsichtspflicht während der Veranstaltung wahrnimmt. In diesem Fall ist es notwendig einen amtlichen Lichtbildausweis und das Formular zur Erteilung der Aufsichtspflicht mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Jugendlichen ab 14 Jahre ist ein Besuch des Geländes bis 0 Uhr ohne Begleitung durch eine erziehungsberechtigter/erziehungsbeauftragte Person gestattet.

9.5
Das Mitbringen von Tieren ist untersagt.

9.6
Dem Festivalbesucher ist bewusst, dass Musikfestivals eine Umgebung mit hohem Schallpegel darstellen. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Konzerten aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Der Veranstalter haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihm und seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde. Gleichwohl wird den Festivalbesuchern zum Schutz vor etwaigen Hör- oder Gesundheitsschäden dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu benutzen. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. 

9.7
Das Mitführen von professionellen Kameras, Videogeräten, Wurfgeschossen, eigenen Getränken und Lebensmitteln, Fackeln, pyrotechnischen/brennbaren/explosiven Stoffen, Waffen aller Art sowie sonstigen gefährlichen Gegenständen, die  - gleich welcher Art -  als Waffe Verwendung finden können, ist auf dem Veranstaltungsgelände untersagt.

Bei Nichtbeachtung sind Personal/Ordnungsdienst angewiesen, Zuwiderhandelnde des Veranstaltungsgeländes zu verweisen bzw. ihnen den Zutritt zu verweigern, ohne Anspruch auf Schadenersatz/Rückerstattung des Eintrittspreises, es sei denn, dass dem Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann. Dasselbe gilt im Falle des Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften, dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Nichtbefolgung von Anweisungen des Personals/Ordnungsdienstes. Personal/Ordnungsdienst sind angewiesen, beim Einlass  - und stichprobenartig sowie bei Bedarf auf dem gesamten Veranstaltungsareal -Taschenkontrollen und Leibesvisitationen vorzunehmen. Auch mit diesen Maßnahmen erklärt sich der Besucher mit Bestellung/Erwerb von Eintrittskarten bzw. dem Betreten des Veranstaltungsgeländes ausdrücklich einverstanden. 
Wird die Taschenkontrolle/Leibesvisitation verweigert, sind Personal/Ordnungsdienst angewiesen, diese Besucher des Veranstaltungsgeländes zu verweisen bzw. ihnen den Zutritt zu verweigern, ohne Anspruch auf Schadenersatz/Rückerstattung des Eintrittspreises, es sei denn, dass dem Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden kann. Beim Einlass zu Sonderkonzerten findet eine zusätzliche Sicherheitskontrolle statt. Das Mitführen von Schirmen ist hier wegen der damit zu erwartenden Sichtbehinderung nicht erlaubt.

9.8
Für verlorene oder gestohlene Gegenstände wird keine Haftung übernommen

9.9
Bei einzelnen Konzerten im Rahmen des Festivals kann es dazu kommen, dass bei Erreichung der Maximalkapazitäten aus Sicherheitsgründen kurzfristige Platzschließungen nicht auszuschließen sind. Ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht dadurch nicht.
 
10. Hausrecht
10.1

Die Kultur und Veranstaltungs GmbH übt auf dem gesamten Festivalgelände das Hausrecht aus. Sie sind berechtigt, Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen ihres Hausrechtes zu ergreifen. Insbesondere können Besucher vom Festivalgelände verwiesen werden, wenn sie die Darbietung stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger erheblicher Weise gegen die AGB verstoßen. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird.
 
10.2
Bei Brand oder in sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Festivalgelände sofort und ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- bzw. Notausgänge zu verlassen. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Auf Lautsprecherdurchsagen ist zu achten.
 
11. Bild- und/oder Tonaufnahmen
11.1

Im Rahmen des Jazz & Joy Festivals ist es grundsätzlich verboten zu fotografieren, Film, Video- oder Tonbandaufnahmen zu machen. Nicht zugelassen sind Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion sowie Aufzeichnungsgeräte (MP3/ MP4-Rekorder, Diktiergeräte etc.) jeglicher Art und Weise. Generell sind Mitschnitte jeglicher Art ohne die explizite Genehmigung des Veranstalters oder eines Künstlers verboten und die Veröffentlichung solcher Aufnahmen wird strafrechtlich verfolgt. Zuwiderhandlungen können Schadenersatzansprüche auslösen.

11.2
Bei Zuwiderhandlungen gegen 11.1 ist die Kultur und Veranstaltungs GmbH berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras einzuziehen und bis zum Schluss des Konzertes einzubehalten. Die Haftung der Kultur und Veranstaltungs GmbH für die eingezogenen Gegenstände ist dabei auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Gegebenenfalls kann der Besucher vom Konzert ausgeschlossen werden. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile des Konzerts festgehalten sind, wird von der Kultur und Veranstaltungs GmbH eingezogen und verwahrt und dem Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnungen zugestimmt hat und die Löschung durchgeführt wurde.

11.3
Für den Fall, dass während des Festivals Bild- und/oder Tonaufnahmen von durch die Kultur und Veranstaltungs GmbH unmittelbar oder mittelbar ermächtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher mit Bestellung/Erwerb der Eintrittskarte bzw. dem Betreten des Veranstaltungsgeländes damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.

12. Datenschutz und Datenverarbeitung
12.1

Die  Kultur und Veranstaltungs GmbH bearbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden von Kultur und Veranstaltungs GmbH in dem für die Begründung, Ausgestaltung und Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.

12.2
Die Kultur und Veranstaltungs GmbH ist dazu berechtigt, diese Daten an von ihr mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können.
 
13. Anwendbares Recht/Erfüllungsort/Gerichtstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Worms.


14. Hinweise
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr

Die Kultur und Veranstaltungs GmbH der Stadt Worms ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

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