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Notfallplan Gas
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni 2022 die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen, die sogenannte Alarmstufe. Welche Auswirkungen hat dies auf das städtische Leben, worauf sollten Verbraucher nun achten? Wir stellen hier erste Informationen bereit. Detailliertere Angaben finden Sie auf den Seiten des regionalen Energieversorgers EWR AG.
Die ohnehin angespannte Lage an den Energiemärkten hat sich mit den reduzierten Gaslieferungen aus Russland und dem hohen Preisniveau an den Beschaffungsmärkten nochmals deutlich verschärft. Deshalb hat die Bundesregierung im Juni die Alarmstufe ausgerufen. Die Gasversorgung gilt in diesem Stadium zwar als kritisch, aber gewährleistet. Dennoch sind bereits jetzt Energiesparmaßnahmen nötig. Außerdem wurde inzwischen bekannt, dass der russische Gaskonzern Gazprom die Liefermengen nochmals reduzieren will. Die Stadt Worms steht in enger Abstimmung mit dem lokalen Energieversorger EWR, um kurzfristige Energieeinsparpotentiale innerhalb der städtischen Einrichtungen zu identifizieren. Lesen Sie hier mehr dazu.
Auch Privatkunden können einiges tun, um Energie zu sparen. Tipps dazu finden Sie weiter unten auf der Seite.
Hier finden Sie den "Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland".
Stufe 1: Frühwarnstufe
ausgerufen am 30. März 2022
Stufe 2: Alarmstufe
ausgerufen am 23. Juni 2022
Stufe 3: Notfallstufe
bisher nicht ausgerufen
Quelle und weitere Informationen: Bundesnetzagentur
Am 20. Juli hat die Europäische Kommission eine neue Verordnung über koordinierte Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage vorgestellt. Ziel des Notfallplans ist es, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) auch für den Fall eines kompletten Gaslieferstopps Russlands im nächsten Winter sicher mit Gas zu versorgen.
Die Umsetzung des Notfallplans setzt eine qualifizierte Zweidrittel-Mehrheit der Mitgliedstaaten voraus. Zuvor sollen jedoch die Energieminister der Mitgliedstaaten über den Plan beraten.
Der Plan sieht folgende Maßnahmen vor:
Die Gasnachfrage soll verpflichtend bis 2023 um 15 Prozent gesenkt werden. Vorgesehen ist ab August bis Ende März eine freiwillige Reduktion durch den öffentlichen Sektor, die Wirtschaft und private Haushalte in den Mitgliedstaaten. Die Gewichtung der Reduktion bleibt den Mitgliedstaaten überlassen, die bis Ende September entsprechende nationale Notfallpläne vorlegen müssen. Der Fokus soll vor allem auf der Substitution von Gas durch andere Energieformen und Einsparprogrammen liegen. Sollte die Reduktion nicht erreicht wird, ruft die Kommission den „Unionsalarm“ aus, um mit einem Notfallinstrument verbindliche Einsparziele durchzusetzen. Ziel ist die Sicherung der Versorgung von Haushalten und systemrelevanten Nutzern wie Krankenhäusern, aber auch von Branchen, die Produkte herstellen und Dienstleistungen erbringen, die für die Wirtschaft, die Lieferketten und die Wettbewerbsfähigkeit der EU von zentraler Bedeutung sind.
Quelle: Städtetag Rheinland-Pfalz
Die Kosten für Strom steigen, das Gas wird knapp: Auf private Verbraucher kommen enorme Herausforderungen zu. Hier finden Sie eine Liste möglicher Energie-Sparmaßnahmen, die helfen können, die Kosten und den Verbrauch zu reduzieren.
Hier finden Sie Informationen zu Maßnahmen der Stadt Worms sowie aktuelle Pressemitteilungen.
Als eine der ersten Energiespar-Maßnahmen hat die Stadt die Beheizung der Außenbecken im Heinrich-Völker-Bad eingestellt. Damit sollen zum einen die steigenden Energiekosten ausgeglichen, aber auch Energieressourcen eingespart werden. Lesen Sie hier mehr dazu.
In der jüngsten Stadtratssitzung informierte Oberbürgermeister Adolf Kessel über bereits umgesetzte und mögliche weitere Energiesparmaßnahmen. Lesen Sie hier mehr dazu.
(Inhaltlicher
Stand: 25.07.2022
Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht bekannt, dass die
Gaslieferungen durch Nord Stream 1 nochmals verringert werden würden.)