Die Amprion GmbH plant die Durchführung umwelt- und naturschutzfachlicher Kartierungsarbeiten im Bereich der Stadt Worms.
Die Amprion GmbH plant die Durchführung umwelt- und naturschutzfachlicher Kartierungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Vorhaben „Bürstadt – BASF (Ludwigshafen am Rhein)“, welches als Nr. 67 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG § 1 Abs. 1) geführt wird. Die gewonnenen Daten dienen dabei unter anderem zur Erstellung umweltfachlicher Unterlagen sowie der Bemessung gegebenenfalls notwendiger Kompensationsmaßnahmen. Laut § 44 Abs. 2 EnWG ist die Amprion GmbH verpflichtet, die Vorarbeiten ortsüblich bekanntzumachen.
Für die Kartierungsarbeiten hat Amprion den Dienstleister „Gruppe für ökologische Gutachten GmbH“ (Dreifelderstr. 28, 70599 Stuttgart) beauftragt. Mitarbeiter des Unternehmens bzw. eines beauftragten Subunternehmens werden die ökologischen Gegebenheiten des Untersuchungsraums erfassen und dokumentieren (faunistische und floristische Kartierungen). Im Rahmen der floristischen Erfassung des Untersuchungsraums werden Biotoptypen und naturnahe Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse der Arten gem. Anhang I der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) aufgenommen. Die faunistischen Kartierungen erfolgen für die Artengruppen der Vögel, Säugetiere, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Tag- und Nachtfalter, holzbewohnende Käfer, Fische, Libellen und Mollusken. Dabei kann es auch notwendig werden, Versteckmöglichkeiten für Tiere auszubringen, um ihr Vorkommen sicher nachweisen zu können. Hierfür werden beispielsweise kleine Kästen an Gehölzstrukturen angebracht oder Bretter, Bleche o. ä. auf dem Boden ausgelegt. Bestimmte Erfassungsmethoden erfordern auch die Installation von akustischen Aufzeichnungsgeräten. Die von den temporär zu installierenden Aufnahme-/Fanggeräten betroffenen Nutzungsberechtigten werden hierüber gesondert informiert.
Die Sichtungen finden zu Fuß und tagsüber, in Ausnahmefällen auch nachts statt, beispielsweise bei der Erfassung von nachtaktiven Tieren wie Fledermäusen. Die Kartierungen werden, wann immer möglich, von bestehenden Wegen aus vorgenommen. Sollte ein Bereich von keinem öffentlichen Weg oder Grundstück aus einsehbar sein, kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass land- oder forstwirtschaftlich genutzte Privatwege oder private Grundstücke kurzzeitig betreten werden müssen. Die Dauer der Betretungen variiert je nach vorgefundenen Gegebenheiten sowie Erfassungszielen und kann wenige Minuten bis zu mehrere Stunden betragen.
Die Arbeiten werden an einzelnen Tagen zwischen
Mai 2022 bis voraussichtlich April 2023
durchgeführt. Da die Kartierungen zum Teil witterungsabhängig sind, kann es zu Verschiebungen von wenigen Tagen kommen.
Flur 3
Flurstücke: 58/11; 59/3; 59/4; 62/2; 62/3; 62/4; 395/1; 396/2; 396/3; 397/1;
399/6; 400/1; 400/2; 463/12; 463/13
Flur 19
Flurstücke: 40/24; 40/25; 66/3; 71/1; 71/3; 71/4
Flur
23
Flurstücke: 260/5; 260/8; 260/9; 260/10; 260/11; 262/2; 262/3; 262/7; 262/18;
262/20; 263/6; 263/7; 264/1; 264/2; 266/1; 267; 268/1; 269; 273/4; 274/2;
274/14; 274/24; 274/26; 274/57; 274/61; 274/62; 275/19; 275/22; 275/45; 275/46;
275/47; 275/48; 275/55; 275/56; 275/57; 275/62; 277/2; 277/8; 277/9; 277/20;
277/22; 277/23; 278/4; 278/6; 278/7; 279/2; 279/5; 279/6; 281/3; 281/4; 281/5;
282/2; 283/6; 283/7; 283/18; 283/20; 322/9; 323/4; 323/5; 323/6; 323/7; 324/5;
324/6; 324/7; 324/8; 325/3; 328/7; 328/8; 329/2; 329/4; 330/2; 332/1; 343/4;
343/5; 344/2; 344/3; 348/2; 348/3; 357/1; 357/2; 357/3
Flur
24
Flurstücke: 58/13; 61/13; 61/14; 61/15; 61/16; 65/3; 65/4; 67/7; 67/8; 67/9;
67/11; 67/12; 67/13; 77/3; 77/8; 77/9; 78
Flur
25
Flurstücke: 1/1; 1/3; 1/7; 1/8; 1/9; 2/1; 2/2; 3/4; 3/6; 3/7; 4; 5; 6; 14/2;
14/4; 14/7; 15; 19; 20/1
Flur
26
Flurstücke: 1/1; 1/3; 1/10; 2/2; 4
Flur
27
Flurstücke: 1/2; 2/2; 3/10; 3/14; 3/17; 3/22; 3/23; 3/25; 3/26; 5/1; 5/2; 5/7;
5/11; 5/12; 5/16; 6/5; 6/8; 6/9; 6/10; 6/17; 9/4; 12/2; 14/1; 14/3; 14/4; 15;
16/1; 16/2; 17/5
Flur
28
Flurstücke: 1/4; 3/15; 3/31; 37/3; 47/3
Flur
29
Flurstücke: 1/5; 2/6; 2/7; 3/7; 4/7; 4/10; 4/12; 8/10; 10/7; 12/1; 13/5
Flur
30
Flurstücke: 2; 5/1; 5/2; 6; 7; 8; 9; 10/8; 15; 16; 17; 18; 20; 23; 39/1; 39/2;
40
Flur
31
Flurstücke: 67/1; 67/2; 84; 85; 93; 95; 100; 101; 102; 103; 106; 107; 108; 109;
110; 111; 112; 113; 114; 115; 116; 117; 118; 119; 120; 121; 122; 123; 124; 125;
126; 127; 128; 129; 130; 131; 132; 133; 134; 135; 136; 137; 138/1; 138/2;
138/3; 139; 140; 141; 142; 143; 145; 146; 147; 148; 149; 150; 151; 152; 153;
154; 155; 156; 157; 158; 159; 160; 160/2; 161; 162; 163; 164; 165; 166; 167;
168; 169; 170; 171; 172; 173; 174/1; 174/2; 175; 176; 177
Flur
32
Flurstücke: 9/6; 9/8; 9/10; 9/11; 9/12; 9/13; 9/14; 9/15; 10/2; 10/3; 11/1;
11/2; 12; 13; 14/1; 32; 33; 34; 35; 36; 37; 38; 39; 40; 41; 42; 43; 44; 45; 46;
47; 48; 49/1; 49/2; 50/1; 50/2; 50/3; 51/1; 51/3; 51/4; 52/1; 52/3; 52/4; 53/1;
53/2; 53/3; 54/1; 54/2; 56/1; 56/2; 57/1; 57/2; 58/1; 58/3; 58/4; 58/5; 59/1;
59/3; 59/4; 60/1; 60/2; 60/5; 66/2; 66/3; 67/1; 67/2; 68/1; 69; 71
Service:
Wir bitten die von den Kartierungsarbeiten betroffenen EigentümerInnen und sonstige Nutzungsberechtigte um Verständnis für die erforderlichen Arbeiten. Wir weisen zudem darauf hin, dass vorbereitende Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Energieleitungsausbau zu dulden sind (§ 44 Abs. 1 EnWG). Im Zuge der Kartierungsarbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht dennoch zu Flurschäden kommen, können diese unter der E-Mail-Adresse krtrngmttmprnnt angezeigt werden. Eine gegebenenfalls erforderliche Regulierung werden wir mit Ihnen oder Ihrem Nutzungsberechtigten vornehmen.
Für Rückfragen steht Ihnen unsere Projektsprecherin Nancy Kluth unter nncyklthmprnnt oder
+49 800 5895 2474 (Bürgerhotline) gerne zur Verfügung.
Wir bedanken uns
vorab für Ihr Verständnis.