27.03.2023 / Hinweis

Geflügelpest: Wanderfalke in Worms infiziert

Das Veterinäramt des Landkreises Alzey-Worms informiert, dass der erste Fall von Geflügelpest (auch „Vogelgrippe“ genannt) im Dienstbezirk im Jahr 2023 bestätigte wurde.

Ein Hahn hat ein Grippevirus im Schlepptau
Ein Hahn hat ein Grippevirus im Schlepptau

Appell an Geflügelhaltende

Am heutigen Tag (27. März 2023) wurde eine Infektion bei einem Wanderfalken im Stadtgebiet Worms amtlich bestätigt. Der Vogel war am 17. März am Neumarkt mit zentralnervösen Symptomen aufgefunden worden und musste eingeschläfert werden.

Seit einigen Wochen sind in Rheinland-Pfalz, insbesondere im Bereich von Wildvogelrastplätzen und entlang des Rheins, immer wieder Nachweise der Geflügelpest bei verschiedenen Wildvögeln zu verzeichnen. Ende Februar 2023 hatte das Landesuntersuchungsamt bei sechs in Mainz tot aufgefundenen Möwen die Geflügelpest nachgewiesen, bei einer weiteren Möwe im Kreis Germersheim wurde diese ebenfalls festgestellt.

In diesem Zusammenhang fordert das auch für das Stadtgebiet Worms zuständige Veterinäramt der Kreisverwaltung Alzey-Worms alle Geflügel haltenden Personen auf, in ihren Beständen strenge Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um einen Ausbruch der Geflügelpest bei gehaltenem Geflügel zu verhindern: 

  • Neben der Sicherung der Stalleingänge gegen unbefugtes Betreten, 
  • dem Tragen von Schutzkleidung sowie 
  • der Einhaltung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, 

ist es unbedingt erforderlich, dass

  • Geflügel nur an Stellen gefüttert wird, die für Wildvögel nicht zugänglich sind und 
  • auch nicht mit Oberflächenwasser getränkt wird, zu dem auch Wildvögel Zugang haben könnten. 
  • Futter und Einstreu sollen so gelagert werden, dass sie für Wildvögel nicht zugänglich sind.
Weiterhin haben sich zum Beispiel engmaschige Netze und Überdachungen über Ausläufen bewährt, um das Hausgeflügel vor dem Kontakt zu Wildvögeln und deren möglicherweise infektiösem Kot zu schützen.

Krankheit, Todesfälle und Haltung melden

Die Tierhalter aufgefordert, unverzüglich das Veterinäramt, Telefon (0 67 31) 4 08 - 70 57, zu informieren, wenn sie Krankheitserscheinungen oder unklare Todesfälle in ihrer Geflügelhaltung feststellen.

In diesem Zusammenhang weist das Veterinäramt auch nochmal darauf hin, dass jede Geflügel haltende Person, auch bei Kleinst- und Hobbyhaltungen, verpflichtet ist, ihre Tierhaltung beim Veterinäramt anzumelden. Sofern eine Haltung bisher nicht gemeldet wurde, ist dies schnellstmöglich nachzuholen. Hierfür fallen keine Gebühren an.

Zu den Wanderfalken am Wormser Dom

Wie Frau Hammann-Jähme vom NABU-Worms-Wonnegau der worms.de-Redaktion mitteilt, handelte es sich bei dem am Neumarkt aufgefunden Tier um ein adultes Weibchen. Es sei zu vermuten, dass es sich um das letztjährige Weibchen handelt, das auf dem Dom die erste Brut hatte. Ob es nun in dieser Saison noch eine Wanderfalkenbrut auf dem Dom geben werde, die wir per Webcam beobachten können, sei fraglich.

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Quelle: Kreisverwaltung Alzey-Worms

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