Vereinfachte Baugenehmigungen und Genehmigungsfreistellungen stehen im Fokus des digitalen Bauantrags.
Der innovative Online-Dienst „Digitaler Bauantrag“, ein zentrales Element der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), tritt nun in eine entscheidende Phase: Mit dem Fokus auf vereinfachte Baugenehmigungen und Genehmigungsfreistellungen startet das Land die zweite Welle zur Anbindung der Kommunen an diesen Dienst.
Die zweite Implementierungswelle hat bereits begonnen und wird voraussichtlich bis Herbst 2024 abgeschlossen sein. Dieser Schritt markiert einen wichtigen Meilenstein in der Digitalisierung baurechtlicher Verfahren und zielt darauf ab, die Prozesse für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Bauwirtschaft erheblich zu vereinfachen.
Zusätzlich zu den Kernleistungen des vereinfachten Genehmigungsverfahrens und der Genehmigungsfreistellung sind weitere Dienstleistungen vorgesehen, die den Nutzern zukünftig zur Verfügung gestellt werden sollen.
Ein zentrales Werkzeug des Digitalen Bauantrags ist der sogenannte Vorgangsraum. Dieser ermöglicht es Antragstellern, ihre Bauanträge online einzureichen und weitere Beteiligte zur Antragsstellung hinzuzuziehen. Sobald ein Antrag eingereicht wurde, haben die zuständigen Behörden Zugriff darauf und können ihn weiterbearbeiten, auch wenn dieser direkt in die Fachverfahren übergeht. Der Vorgangsraum dient dabei nicht nur der Einreichung und Bearbeitung, sondern auch der internen und externen Kommunikation zwischen den Beteiligten, ohne jedoch als Archivierungsort zu fungieren.
Timo Horst, Stadtentwicklungsdezernent der Stadt Worms, betont die Bedeutung dieses Fortschritts: „Mit der Einführung des Digitalen Bauantrags setzen wir einen weiteren Schritt in Richtung einer modernen und bürgernahen Verwaltung. Dieses Tool wird die Transparenz und Zugänglichkeit unserer Dienstleistungen erhöhen und hoffentlich auch dazu beitragen, die Bearbeitungszeiten deutlich zu verkürzen.“
Die Stadt Worms zeigt sich in dieser Phase besonders engagiert und ist aktiv an der Umsetzung und Anwendung des Digitalen Bauantrags beteiligt. Dieses Engagement unterstreicht die Bedeutung der Digitalisierung für eine effiziente und transparente Verwaltung.
Fedor Ruhose, Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung, führt dazu aus: „Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz können zunehmend von digitalen Verwaltungsangeboten profitieren. Der digitale Wandel in den Verwaltungen wird maßgeblich durch das Onlinezugangsgesetz sowie durch innovative Kommunen vorangetrieben, die die Digitalisierung aktiv gestalten. Dadurch wird die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich unterstützt. In diesem Jahr werden wir weitere kommunale Verwaltungsleistungen digital verfügbar machen und so den Alltag von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen spürbar erleichtern.“
Weitere Informationen bietet:
Frau Esther Höfler
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und
Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Tel.: 06131 16 - 2377
E-Mail: Esther.Hoefler@mastd.rlp.de
Internet: https://mastd.rlp.de/