Afrikanische Schweinepest: Zur Bekämpfung der Seuche hat die Kreisverwaltung Alzey-Worms eine Allgemeinverfügung und notwendige Maßnahmen festgelegt. Sie gelten auch für Worms.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine virusbedingte Erkrankung der Haus- und Wildschweine, die für den Menschen ungefährlich ist. Der Erreger ist hochansteckend und führt in der Regel zum Tod des infizierten Tieres. Leider ist das Virus so widerstandsfähig, dass es zum Beispiel auch im Reifenprofil von Fahrzeugen oder an Kleidung – insbesondere an Schuhen – haften bleibt. Auf diese Weise kann die ASP sehr schnell und weit verschleppt werden kann.
Ein weiteres Risiko stellen Lebensmittel aus nicht durcherhitztem Fleisch von infizierten Tieren dar, zum Beispiel Salami oder Rohschinken. Für Menschen ist der Verzehr unbedenklich. Die Gefahr einer Verschleppung des Virus in freie Regionen und Bestände ist aktuell sehr hoch und hätte weitreichende Folgen.
Update 1. August, ergänzt 22. August: Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich weiter aus. Dementsprechend hat das Veterinäramt, angesiedelt bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, reagiert und die Restriktionszone sowie die Schutzmaßnahmen angepasst. Nachdem nach ersten Fällen im genannten Landkreis zunächst die Wormser Stadtteile Ibersheim und Rheindürkheim der so genannten Überwachungszone zugeteilt wurden, gehört nun das gesamte Wormser Stadtgebiet Stand 29. Juli 2024 zur infizierten Zone, der Restriktionszone. Entsprechend gelten nun bestimmte Schutzmaßnahmen, die in der tiergesundheitsrechtlichen Allgemeinverfügung vom 4. Juli 2024 festgelegt wurden, nun auch für Worms. Die Maßnahmen dienen der Seuchenbekämpfung und sollen eine weitere Ausbreitung des Virus‘ verhindern. Ursächlich für die Erweiterung des Gebietes Richtung Süden ist der Fund eines verendeten Wildschweins bei Biblis. Bei dem Tier wurde ebenfalls das ASP-Virus nachgewiesen.
Wichtig zu wissen:
Ab sofort müssen Hunde im gesamten Stadtgebiet an der Leine geführt werden (Leinenpflicht). Das Jagdverbot ist mit der Allgemeinverfügung vom 16. August 2024 wieder gelockert worden. Innerhalb der Sperrzone II ist die Jagd auf Wildarten, mit Ausnahme von Schwarzwild, in solchen Gebieten erlaubt, die sich nicht innerhalb der mit Allgemeinverfügung vom 9. Juli 2024 festgelegten Kernzone befinden und in denen in den letzten fünf Jahren weniger als zwei Stück Schwarzwild pro 100 Hektar erlegt worden sind. Die Jagd mittels Jagdwaffen wird in diesen Revieren unter folgenden Einschränkungen erlaubt:
Die Jagd ist ausschließlich als Ansitzjgad gestattet und sollte, wann immer technisch möglich und sinnvoll, unter Verwendung eines Schalldämpfers erfolgen. Andere Jagdmethoden, wie beispielsweise die Fallenjagd, sind ohne Einschränkungen möglich.
Verendet aufgefundene Wildschweine müssen dem Veterinäramt der Kreisverwaltung Alzey-Worms unter Angabe des genauen Standorts (bestenfalls GPS-Daten) gemeldet werden. Das Veterinäramt veranlasst die sichere Bergung des Kadavers. Eigenmächtig darf das tote Tier unter keinen Umständen beseitigt werden. Das Virus kann auch durch kontaminierte Gegenstände (Fahrzeuge, kontaminierte (Jagd-)Ausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen, Kleidung/Schuhe) übertragen werden.
Für landwirtschaftliche Betriebe, insbesondere für solche, in denen (auch) Schweine gehalten werden, gelten weitere spezielle Schutzmaßnahmen. Schweinehalter sind unter anderem verpflichtet, der Kreisverwaltung Alzey-Worms die Anzahl der gehaltenen Schweine mitzuteilen und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Dazu gehört das Vorhalten von Desinfektionsmöglichkeiten, die dazu geeignet sind, Hände und Schuhe zu desinfizieren. Futter und Einstreu müssen so gelagert werden, dass sie für Wildschweine unzugänglich sind.
Erkrankte oder verendete Schweine müssen im Landesuntersuchungsamt Koblenz virologisch untersucht werden. Futter- oder Einstreumittel, die innerhalb infizierter Zonen gewonnen wurden, dürfen nicht mit Schweinen in Kontakt kommen. Ausnahmen: Futter bzw. Einstreu wurden bereits vor mindestens sechs Monaten gewonnen, wurden mindestens sechs Monate lang so aufbewahrt, dass Wildschweine nicht damit in Kontakt kommen konnten oder wurden vor der Verwendung für mindestens 30 Minuten einer Hitzebehandlung unterzogen (mindestens 70 Grad).
Grundsätzlich kann die ASP nicht auf Menschen oder andere Tiere übertragen werden. Auch Hundehalter müssen also keine Angst um ihre Vierbeiner haben. Der Verzehr von Schweinefleisch ist auch weiterhin virologisch unbedenklich. Dennoch sind einige Maßnahmen vonnöten, um das Virus einzudämmen, sonst drohen erhebliche landwirtschaftliche Schäden und großes Leid für alle Schweinearten, denn das Virus verursacht zunächst meist eine schwere Erkrankung der Schweine, die in der Regel zum Tod führt. Tritt die Seuche in einem landwirtschaftlichen Betrieb oder auch in anderen Formen der Schweinehaltung (z.B. Zoo) auf, muss der gesamte Schweinebestand getötet werden. Deshalb ist es besonders wichtig, Schweinehaltungen vor dem Virus zu schützen.
Generell sollten Essensreste und sonstige potenzielle Futterquellen so aufbewahrt werden, dass sie für Wildschweine nicht erreichbar sind. So lässt sich vermeiden, dass die Tiere auf der Suche nach Nahrung angelockt werden. Dies gilt insbesondere für Betriebe, die Schweine halten.
Weitere aktuelle Informationen finden Sie hier:
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Wie das Landkreis Alzey-Worms mitteilt, ist im Rahmen der dritten Änderung der Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen das Jagdverbot für die Infizierte Zone (15 Kilometer um die Fundstelle eines mit ASP infizierten Wildschweins) ab sofort teilweise aufgehoben. Die Jagd auf Wildarten, mit Ausnahme von Schwarzwild, ist jetzt in solchen Gebieten erlaubt, die sich nicht in der festgelegten Kernzone (Drei Kilometer um die Fundstelle eines mit ASP infizierten Wildschweins) befinden und in denen in den vergangenen fünf Jahren weniger als zwei Stück Schwarzwild pro 100 Hektar erlegt worden sind. Die Jagd mittels Jagdwaffen wird in diesen Revieren unter folgenden Einschränkungen erlaubt: Die Jagd ist ausschließlich als Ansitzjagd gestattet und hat unter Verwendung eines Schalldämpfers zu erfolgen. Andere Jagdmethoden, wie beispielsweise die Fallenjagd, sind ohne Einschränkungen möglich. Weitere Infos, unter anderem mit den genauen Angaben zur Infizierten Zone und zur Kernzone, sind auf der Homepage der Kreisverwaltung Alzey-Worms eingestellt.
Nachdem die Afrikanische Schweinepest in Rheinhessen angekommen ist und im Landkreis Alzey-Worms sowie auch im Nachbarlandkreis Mainz-Bingen tote Wildschweine gefunden worden sind, bei denen das ASP-Virus festgestellt wurde, gibt es nun verschiedene Schutzzonen, in denen unterschiedliche Vorgaben und Vorschriften gelten.
Unterschieden wird dabei eine Infizierte Zone in einem größeren Radius und eine Kernzone, die etwa drei Kilometer rund um den Fundort platziert ist. Die Vorgaben für die jeweiligen Bereiche werden per Allgemeinverfügung geregelt.
Hintergrund:
Die Afrikanische Schweinepest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildschweinen. Sie wird durch ein Virus hervorgerufen. Die Tierseuche ist durch eine hohe Krankheits- und Sterblichkeitsrate gekennzeichnet. Das ASP-Virus kann über verschiedene Wege von Schwein zu Schwein übertragen werden, hauptsächlich wird es über direkte Kontakte zwischen infizierten Tieren oder durch den Kontakt mit Ausscheidungen infizierter Tiere übertragen.
Eine besondere Rolle spielen aber Lebensmittel, die aus infizierten Schweinen hergestellt wurden und von nicht-infizierten Tieren - etwa über achtlos weggeworfene Reste - aufgenommen werden können. Deshalb sollten Lebensmittelreste so entsorgt werden, dass sie für Wildschweine unerreichbar sind. Und: Hunde müssen dringend angeleint werden. Eine Gefahr der Übertragung auf den Menschen und andere Tierarten besteht nicht.
Damit sich die Tierseuche Afrikanische Schweinepest (ASP) nicht weiter ausbreitet, wird das Umweltschutzministerium den Kreisen Alzey-Worms und Mainz-Bingen einen Elektrozaun zur Verfügung stellen. So soll verhindert werden, dass mit ASP infizierte Tiere weiter abwandern.
In den vergangenen Tagen sind im Gebiet des Landkreises Alzey-Worms und im Landkreis Mainz-Bingen mehrere Wildschweinkadaver gefunden worden, die nachweislich mit der Afrikanischen Schweinepest infiziert sind. Die Landkreise Alzey-Worms und Mainz-Bingen arbeiten derzeit gemeinsam mit der Jägerschaft und den Landwirten intensiv daran, nach Wildschweinkadavern in den betreffenden Gebieten zu suchen und eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern. „Ich danke der Jägerschaft herzlich für ihre Unterstützung bei der Fallwildsuche und für das Verständnis bezüglich des zunächst geltenden Jagdverbots in der infizierten Zone, über das weiter intensiv beraten wird, betont Landrat Heiko Sippel. Auch eine Leinenpflicht für Hunde gelte in diesem Bereich.
„Um die Schäden in der Landwirtschaft möglichst gering zu halten und Einschränkungen für alle Bürgerinnen und Bürger auf ein erforderliches Minimum zu reduzieren, ist es wichtig, dass wir alles daransetzen, dass sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) nicht weiter ausbreitet. Mithilfe eines mobilen Elektrozauns, den das Umweltministerium bereits vor Jahren für den Seuchenfall angeschafft hat, wollen wir verhindern, dass infizierte Tiere weiter abwandern, womit sich das Restriktionsgebiet ausdehnen würde", so Umweltministerin Katrin Eder. Der Zaun ist damit ein weiterer wichtiger Faktor unseres Maßnahmenbündels. Nachdem in den letzten Tagen ein über 4700 Hektar großes Gebiet mittels Drohnen und Kadaverspürhunden in der infizierten Zone der Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms abgesucht wurde, kann jetzt die B9 bzw. die unmittelbar im räumlichen Kontext liegende Bahnstrecke als Abgrenzung genutzt werden, um die Verbreitung des Virus aus der Kernzone möglichst zu verhindern", so Eder. Der Zaun berücksichtigt dabei die Wanderbewegung der Wildschweine.
Der Zaun wird auf einer Länge bis zu 30 Kilometer in der Nähe der B9 bzw. der Bahntrasse gestellt. Die genaue Streckenführung kann noch nicht angegeben werden. Ist alles geklärt, können in zwei bis drei Tagen rund 20 Kilometer Zaun aufgestellt werden. Dieser wird dann täglich auf etwaige Schäden überprüft. Über den genauen Zeitpunkt zum Start des Zaunbaus wird rechtzeitig informiert.
Die Tierseuche ist für Menschen ungefährlich, allerdings für Haus- und Wildschweine hoch ansteckend und meist tödlich. Wird der Erreger eingeschleppt, verursacht dies hohe ökonomische Schäden in der Landwirtschaft und bringt ein großes Leiden für die Tiere mit sich.
„Jede und jeder kann dazu beitragen, dass sich die Afrikanische Schweinepest nicht weiter ausbreitet. Deshalb appelliere ich, Speisereste nicht in der Landschaft und nur in Abfallbehältnissen mit Deckel zu entsorgen, damit Wildschweine diese nicht fressen können. Das gilt nicht nur für die Restriktionszonen in den Kreisen Alzey-Worms und Mainz-Bingen, sondern generell. Denn auch aus anderen betroffenen Gebieten weltweit kann das Virus weiterhin eingeschleppt werden“, so Eder angesichts der Ferienzeit, die mit einem erhöhten Reiseaufkommen verbunden ist.
Die Tierseuche kann durch infizierte Wurst- und Fleischreste, mitgebrachte Souvenirs oder Jagdtrophäen eingeschleppt werden. Der Erreger der Afrikanischen Schweinepest ist extrem widerstandsfähig und sowohl in rohem Fleisch als auch in gepökelten oder geräucherten Fleischwaren, wie Schinken und Salami, über mehrere Wochen und Monate überlebensfähig, in tiefgefrorenem Fleisch kann der Erreger sogar jahrelang überleben.
Der Fund eines mit der afrikanischen Schweinpest (ASP) infizierten Wildschweins Mitte Juni in Königstädten im Landkreis Groß-Gerau und weiterer infizierter Wildschweine unter anderem in Leeheim, einer Gemeinde in Rheinnähe gegenüber von Oppenheim und am Kühkopf vor wenigen Tagen, hat jetzt aufgrund der räumlichen Nähe auch Folgen für den Landkreis Alzey-Worms:
Zur Bekämpfung der Seuche hat die Kreisverwaltung Alzey-Worms qua Allgemeinverfügung eine Sperrzone und die notwendigen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb dieses Gebiets festgelegt. Im Landkreis Alzey-Worms betrifft dies die Gemeinden Gimbsheim, Hamm, Eich und in der Stadt Worms die Ortsteile Ibersheim (Flur-Nr. 1 bis 13) und Rheindürkheim (östlich der B 9 und nördlich der Kirchstraße, Flur-Nr. 2 bis 11).
Die Verfügung gilt bis auf Weiteres und beinhaltet unter anderem ein Jagdverbot und strenge Hygienevorschriften für Schweinehalter. So dürfen keine Schweine in das betroffene Gebiet gebracht oder aus dem betroffenen Gebiet herausgebracht werden. Es gibt in der betroffenen Zone nur wenige Hausschweine.
Die Amtstierärzte des Veterinäramtes haben die Besitzer bereits über die notwendigen Maßnahmen informiert. Die in dem Schutzradius befindlichen Gemeinden werden durch Warnschilder entsprechend gekennzeichnet. Dieses Gebiet wird mit Drohnen, die mit Wärmebildkameras ausgestattet sind, abgesucht, um herauszufinden, ob es infizierte Wildschweine trotz der seit Wochen andauernden hohen Pegelstände auf diese Rheinseite geschafft haben. Die Kreisjägerschaft unterstützt den Landkreis bei Durchsuchung der Sperrzone.
Aktuell ist im Landkreis Alzey-Worms und in den betroffenen Wormser Stadtteilen noch kein infiziertes Schwein gefunden worden, weshalb auch die Landwirtschaft derzeit nicht von der Allgemeinverfügung betroffen ist. Demnach dürfen auch Landwirte, die ihre Felder in dem betroffenen Bereich haben, ihren Betrieb normal weiterführen. Die kurz vor ihrem Start stehende Raps- und Getreideernte ist nach derzeitigem Stand möglich. Wenn ein infiziertes Tier gefunden werden sollte, würden die Vorschriften angepasst.
Die Afrikanische Schweinepest ist für Wild- und Hausschweine tödlich, für andere Tiere und den Menschen ungefährlich. Auch der Verzehr von infiziertem Fleisch ist ungefährlich, spielt jedoch bei der Weiterverbreitung des Virus eine Rolle.
Das ASP-Virus kann über verschiedene Wege von Schwein zu Schwein übertragen werden, hauptsächlich wird es über direkte Kontakte zwischen infizierten Tieren oder durch den Kontakt mit Ausscheidungen infizierter Tiere übertragen.
Eine besondere Rolle spielen aber Lebensmittel, die aus infizierten Schweinen hergestellt wurden und von nicht-infizierten Tieren - etwa über achtlos weggeworfene Reste - aufgenommen werden können. Deshalb sollten Lebensmittelreste so entsorgt werden, dass sie für Wildschweine unerreichbar sind. Und: Hunde müssen dringend angeleint werden.
* Die nachfolgenden PDF-Dateien sind mehrheitlich nicht barrierefrei nutzbar, da eingescannte Dokumente (Bild mit Text).
Allgemeinverfügung Sperrzone II vom 16.08.2024
Allgemeinverfügung Sperrzone III vom 16.08.2024 (betrifft Schweinehalter)
5. Änderung der Allgemeinverfügung vom 29. Juli 2024
4. Änderung der Allgemeinverfügung vom 25. Juli 2024
3. Änderung der Allgemeinverfügung vom 18. Juli 2024
2. Änderung der Allgemeinverfügung vom 11. Juli 2024
Gibt
es bereits Fälle der Afrikanischen Schweinepest im Landkreis Alzey-Worms?
Im
Landkreis Alzey-Worms sowie im benachbarten Landkreis Mainz-Bingen sind mehrere
nachweislich infizierte Schweine gefunden worden.
Was
ist die Afrikanische Schweinepest?
Die
Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine fast immer tödlich verlaufende
Viruserkrankung, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt.
Ist
die Afrikanische Schweinepest gefährlich für Menschen?
Nein,
Menschen können sich nicht mit dem Virus infizieren. Auch der Verzehr von
infiziertem Fleisch ist ungefährlich, spielt jedoch bei der Weiterverbreitung
des Virus eine Rolle.
Ist
die Afrikanische Schweinepest gefährlich für andere Tiere?
Die
Afrikanische Schweinepest ist für Wild- und Hausschweine tödlich, für andere
Tiere und den Menschen ungefährlich.
Wie
erfolgt die Übertragung?
Das
ASP-Virus kann über verschiedene Wege von Schwein zu Schwein übertragen werden,
hauptsächlich wird es über direkte Kontakte zwischen infizierten Tieren oder
durch den Kontakt mit Ausscheidungen infizierter Tiere übertragen. Eine
besondere Rolle spielen aber Lebensmittel, die aus infizierten Schweinen
hergestellt wurden und von nicht-infizierten Tieren – etwa über achtlos weggeworfene
Reste – aufgenommen werden können. Deshalb sollten Lebensmittelreste so
entsorgt werden, dass sie für Wildschweine unerreichbar sind.
Welche Folgen hat es, wenn
der Erreger sich weiter ausbreitet:
Wird der Erreger
eingeschleppt, verursacht dies hohe ökonomische Schäden in der Landwirtschaft
und bringt ein großes Leiden für die Tiere mit sich.
Was
können Bürgerinnen und Bürger tun?
Um
die Einschleppung der ASP in die Hausschweinebestände auf dieser Rheinseite zu
verhindern und das Risiko der Weiterverschleppung der Seuche über Wildschweine
zu minimieren, ist die Mithilfe der Bevölkerung gefragt. Es ist wichtig,
Wildschweine in ihrer natürlichen Umgebung zu halten. Zudem muss dringend
vermieden werden, Wildschweine zu beunruhigen, da dies zu einer natürlichen
Fluchtreaktion führt. Der Verzehr von infiziertem Fleisch ist für Menschen
ungefährlich, spielt jedoch bei der Weiterverbreitung des Virus eine Rolle.
Speisereste sollen deshalb unbedingt in verschlossenen Müllbehältern entsorgt
werden, damit diese nicht von Wildschweinen gefressen werden. Wer tote
Wildschweine findet, soll dies beim Veterinäramt per E-Mail melden.
Welche Symptome zeigt ein Schwein, das an Afrikanischer
Schweinepest erkrankt ist?
Bei Hausschweinen und bei Schwarzwild führt die Infektion zu sehr
schweren Allgemeinsymptomen, wie Fieber, Schwäche, Fressunlust,
Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung können
ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen teilweise eine verringerte
Fluchtbereitschaft oder andere Auffälligkeiten, wie Bewegungsunlust und
Desorientiertheit.
Warum wird im betroffenen Gebiet am
Altrhein und im ebenfalls betroffenen Landkreis Mainz-Bingen ein Elektrozaun
errichtet?
Damit sich die Tierseuche Afrikanische Schweinepest (ASP) nicht weiter
ausbreitet, wird ein Elektrozaun, den das Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung
stellt, aufgebaut. So soll verhindert werden, dass mit ASP infizierte Tiere
weiter abwandern.
Warum sind so viele Jäger sowie Spürhunde im betroffenen
Gebiet unterwegs? Und warum überfliegen Drohnen die Felder?
Die Landkreise Alzey-Worms und Mainz-Bingen arbeiten derzeit
gemeinsam mit der Jägerschaft, mit Kadaverspürhunden und den Landwirten
intensiv daran, nach Wildschweinkadavern in den betreffenden Gebieten zu suchen
und eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern.
Muss ich meinen Hund im betroffenen Bereich anleinen?
Es gilt hier eine Leinenpflicht für Hunde. Das heißt, die
Hunde dürfen nicht frei herumlaufen.
Ist ASP gefährlich für meinen Hund?
Nein! Die ASP ist nur für Schweine und Wildschweine gefährlich.
Andere Tierarten und der Mensch können sich nicht mit dem Virus anstecken.
Ist ASP gefährlich für Kinder, zum Beispiel beim Spaziergang?
Nein! Die ASP ist nicht auf
den Menschen übertragbar.
Gibt es ein Jagdverbot?
Das Jagdverbot ist mit der Allgemeinverfügung vom 16. August 2024 wieder gelockert worden. Innerhalb der Sperrzone II ist die Jagd auf Wildarten, mit Ausnahme von Schwarzwild, in solchen Gebieten erlaubt, die sich nicht innerhalb der mit Allgemeinverfügung vom 9. Juli 2024 festgelegten Kernzone befinden und in denen in den letzten fünf Jahren weniger als zwei Stück Schwarzwild pro 100 Hektar erlegt worden sind. Die Jagd mittels Jagdwaffen wird in diesen Revieren unter folgenden Einschränkungen erlaubt:
Die Jagd ist ausschließlich als Ansitzjgad gestattet und sollte, wann immer technisch möglich und sinnvoll, unter Verwendung eines Schalldämpfers erfolgen. Andere Jagdmethoden, wie beispielsweise die Fallenjagd, sind ohne Einschränkungen möglich. Weitere Infos, unter anderem mit den genauen Angaben zur infizierten Zone und zur Kernzone, sind auf der Homepage der Kreisverwaltung Alzey-Worms eingestellt.
Kann man im betroffenen
Gebiet Partys feiern?
Lautstarke Partys und private
Feiern sollten in dem Bereich unterbleiben.
Und man darf keine
Essensreste in der Gegend herumliegen lassen. Alle Reste müssen mitgenommen und
in geschlossenen Mülltonnen entsorgt werden. Sollte etwa der Belag eines
Wurstbrotes aus infiziertem Fleisch hergestellt worden sein, ist das für den
Menschen kein Problem und völlig ungefährlich. Aber sollte ein Wildschwein
diese Essensreste verzehren, wird so das Virus weitergetragen und eine
Ausbreitung der Seuche befördert.
Darf man die Badeseen
besuchen und dort schwimmen?
Die Badeseen können genutzt
werden. Es gibt kein Betretungsverbot. Lautstarke Feiern sollten auch hier
unterbleiben.