16.08.2024 / Wahlen

Wahl des Seniorenbeirats

Am Sonntag, 10. November, werden die 15 Mitglieder des Wormser Seniorenbeirats neu gewählt. Ab sofort können Wahlvorschläge abgegeben werden.

Informationschild, weißes Papier auf gelbem Hintergrund
Informationschild, weißes Papier auf gelbem Hintergrund

Wahlvorschläge erbeten

Zur Wahl des Seniorenbeirats der Stadt Worms sind alle Einwohner der Stadt wahlberechtigt und wählbar, die das Kommunalwahlrecht besitzen, am Tag der Wahl seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Worms gemeldet sind und das 60. Lebensjahr vollendet haben.

Jede und jeder Wahlberechtigte kann einen oder mehrere Wahlvorschläge einreichen. Es ist auch möglich, sich selbst vorzuschlagen. Die Bewerberin bzw. der Bewerber müssen dem Wahlvorschlag schriftlich zustimmen. Im Wahlvorschlag müssen die Bewerberin bzw. der Bewerber mit Name, Vorname, Anschrift und Geburtstag eindeutig bezeichnet werden; weitere Angaben sind freiwillig möglich. 

Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig bei der Stadtverwaltung Worms, Markplatz 2, 67547 Worms – Abteilung 1.01 Kommunalverfassung, Sitzungsdienst und Wahlen einzureichen.

Die Einreichungsfrist endet am Montag, 23. September, 18 Uhr.

Service

Vordrucke für Wahlvorschläge und Bescheinigungen der Wählbarkeit sind bei der Stadtverwaltung Worms, Rathaus, Markplatz 2, 67547 Worms in den Zimmern 316 bis 319 (Wahlamt) erhältlich.

Die vollständige Bekanntmachung ist im Amtsblatt der Stadt Worms veröffentlicht.

Quelle: Stadt Worms

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt teilweise externe Komponenten. Diese helfen uns, unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.