Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen ummelden – das geht nun auch in Worms online.
Ursprünglich entwickelt wurde der Onlinedienst von der Senatskanzlei Hamburg und dem Bundesministerium des Innern und Heimat (BMI) im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes nach dem Einer-für-Alle-Prinzip. Die Stadt Worms konnte die technische Anbindung erfolgreich abschließen: Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger der Stadt Worms den Onlinedienst unter der Rubrik "Bürgerservice > Online-Dienste nutzen.
Die elektronische Wohnsitzanmeldung bietet im Vergleich zur klassischen Anmeldung vor Ort einige Vorteile: Wer den Online-Dienst nutzt, spart sich den Gang zur Behörde und damit Zeit und Aufwand.
Für die Nutzung des Online-Dienstes ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte sowie ein behördliches Nutzerkonto erforderlich. Wer noch kein Nutzerkonto hat, kann sich eine BundID anlegen. Am einfachsten geht die Online-Anmeldung mit dem Smartphone. Nach der Authentifizierung mit der AusweisApp können die Daten aus dem Melderegister abgerufen und aktualisiert werden. Wer zur Miete wohnt, lädt noch die Wohnungsgeberbestätigung hoch und sendet den Antrag ab.
Nach erfolgreicher Prüfung des städtischen Bürgerservicebüros steht den Bürgerinnen und Bürgern eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung. Nun kann die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises ebenfalls selbstständig über den Online-Dienst und die AusweisApp vorgenommen werden.
Nutzer erhalten dann ein Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis. Dieser wird nach Anleitung eigenständig angebracht.
Die Sicherheit der elektronischen Wohnsitzanmeldung hat höchste Priorität. Diese wird durch die Authentifizierung der Nutzerinnen und Nutzer per Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte sichergestellt.
Alle Informationen zum Online-Dienst sind auf der Webseite Wohnsitzanmeldung verfügbar sowie in unserer Rubrik "Bürgerservice":