Zur Durchführung der vorgezogenen Bundestagswahl (voraussichtlich am 23. Februar 2025) sucht die Wahldienststelle der Stadtverwaltung Worms freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Ursprünglich war die Bundestagswahl für den 28. September 2025 angesetzt. Aufgrund der aktuellen politischen Entwicklungen könnte die Wahl aber auch vorgezogen werden - auf den 23. Februar 2025.
Zur Durchführung der Bundestagswahl sucht die Wahldienststelle der Stadtverwaltung Worms noch Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, im Wahlvorstand mitzuwirken.
Für die Wahlen werden für das Gebiet der Stadt Worms insgesamt 60 Urnenwahlbezirke und einige Briefwahlbezirke gebildet. Die Wahlvorstände für die jeweiligen Wahlbezirke bestehen aus bis zu acht Mitgliedern. Voraussetzung für die Arbeit im Wahlvorstand ist die Wahlberechtigung für die Bundestagswahl – am Wahltag muss das 18. Lebensjahr vollendet sein und die deutsche Staatsangehörigkeit.
Die Mitglieder des Wahlvorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Für den Wahltag wird ein Erfrischungsgeld von 50,00 Euro erstattet.
Für nicht wahlberechtigte Personen (ab 14 Jahren) besteht die Möglichkeit, als Hilfsperson zur Unterstützung des Wahlvorstandes mitzuhelfen. Diese Hilfspersonen bekommen als Dankeschön ein Beiblatt für ihr Zeugnis bzw. eine Bestätigung der Wahlhelfertätigkeit und einen Gutschein.
Interessierte Wormser Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, Wahldienst zu übernehmen, werden gebeten, sich entweder schriftlich, telefonisch oder per E-Mail bei der Wahldienststelle der Stadt Worms zu melden:
Wahldienststelle der Stadtverwaltung Worms
Rathaus, Marktplatz 2
67547 Worms
Telefon (0 62 41) 8 53 - 11 08
E-Mail: whlhlfrwrmsd
Da aktuell nicht klar ist, wann genau die Bundestagswahl stattfindet, bittet die Wahldienststelle bei einer Meldung als Wahlhelfer anzugeben, für welchen möglichen Wahlzeitraum ein Einsatz möglich wäre.
Fragen rund um die Wahlhelfertätigkeit werden gerne unter den oben genannten Kontaktdaten beantwortet.