19.08.2026 / Wahlen

OB-Wahl: Hinweise zur Briefwahl

Das Briefwahlbüro im Rathaus ist geöffnet. Dort können Bürger die Briefwahl für die Oberbürgermeisterwahl beantragen. Lesen Sie hierzu wichtige Hinweise der Wahldienststelle.

Briefwahl-Unterlagen auf einem Tisch, eine Person hält einen Umschlag in der Hand
Briefwahl-Unterlagen auf einem Tisch, eine Person hält einen Umschlag in der Hand
© Fotograf: Stadt Worms

Fristen für die Briefwahl beachten

Die Wahlbenachrichtigungen für die Hauptwahl (13. September) und für eine eventuell notwendig werdende Stichwahl (27. September) werden bis zum 22. August zugestellt. 

Die städtische Wahldienststelle weist darauf hin, dass für die Wahl der Oberbürgermeisterin / des Oberbürgermeisters der Stadt Worms noch bis Freitag, 11. September, 18 Uhr, im Wormser Rathaus in Zimmer 221 (2. OG) Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Um die Zustellung zu gewährleisten, muss der Briefkasten gut lesbar und vollständig beschriftet sein.

Die Wahldienststelle empfiehlt, die Briefwahlanträge möglichst rechtzeitig zu stellen, damit die Briefwahlunterlagen den Wahlberechtigten rechtzeitig übergeben bzw. zugestellt werden können.

Im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung ist dies sogar noch bis zum Wahltag um 15 Uhr möglich. In diesen Fällen ist bei der Beantragung eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorzulegen. Sollte keine zusätzliche schriftliche Vollmacht zur Aushändigung der Briefwahlunterlagen an eine beauftragte Person beigefügt sein, müssen die Briefwahlunterlagen amtlich zugestellt werden. Für solche Fälle ist das Briefwahlbüro auch am Samstag, 12. September, von 10 bis 12 Uhr und am Sonntag, 13. September, von 8 bis 15 Uhr geöffnet.

Sofern die Wahlbriefe nicht persönlich ins Rathaus der Stadt Worms gebracht werden, müssen sie so rechtzeitig bei der Post aufgegeben werden, dass sie bis zum Wahlsonntag, 18 Uhr, im Rathaus bei der Wahldienststelle eingehen.

Wahlbriefe aus der Samstagsbriefkastenleerung, die bis zu den üblichen Leerungszeiten eingeworfen wurden, sowie solche, die bei den Filialen und Annahmestellen bis zur Einlieferungsschlusszeit angenommen worden sind, werden am Wahlwochenende noch ausgeliefert. Nicht mehr an die Stadtverwaltung Worms ausgeliefert bzw. zugestellt werden Wahlbriefe, die nach der letzten Leerungszeit am Samstag, 12. September, eingeworfen bzw. aufgegeben werden. Es ist daher ratsam, die Wahlbriefe bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr persönlich im Rathaus abzugeben oder in den Rathaus-Briefkasten einzuwerfen.

Im Übrigen wird gebeten, das Merkblatt zu den Briefwahlunterlagen sorgfältig zu lesen und die Briefwahlunterlagen entsprechend zu verpacken. Das Briefwahlbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern hierbei gerne mit Rat und Unterstützung zur Seite: unter der Telefonnummer (0 62 41) 8 53 - 10 06 sowie persönlich zu den genannten Öffnungszeiten.

Wahlberechtigte, die bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlunterlagen erhalten haben, werden gebeten, sich bis spätestens 12. September, 12 Uhr, bei der Wahldienststelle zu melden.

Service

Das Briefwahlbüro ist seit dem 17. August geöffnet:

im Rathaus
Marktplatz 2, 67547 Worms
Zimmer 221 (2. OG)

Öffnungszeiten

  • montags – donnerstags: 8 – 16 Uhr
  • freitags: 8 – 12 Uhr
  • Freitag, 11. September (Stichwahl: 25. September): 8 – 18 Uhr
Quelle: Stadt Worms

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