Aus aktuellem Anlass nimmt die Entsorgungs- und Baubetrieb Worms der Stadt Worms AöR (ebwo AöR) Stellung zur Starkregenvorsorge in Worms.
Aufgrund des Starkregenereignisses am 28. Mai 2025 mit Niederschlagsmengen von bis zu 54 mm in kurzer Zeit kam es zu einer Reihe von Schäden bei Anliegern vor allem in Pfeddersheim und Wiesoppenheim. Seither klingeln die Telefone in der ebwo AöR wieder häufiger, da Bürgerinnen und Bürger das vielfältige Beratungsangebot nutzen, um sich über durchgeführte und noch durchzuführende Vorsorgemaßnahmen informieren zu lassen.
Die Entsorgungs- und Baubetrieb Worms der Stadt Worms AöR (ebwo AöR) hat in den vergangenen Jahren verschiedene Maßnahmen umgesetzt, um die Auswirkungen von Starkregenereignissen zu mindern und wird dies auch künftig tun.
Folgende Maßnahmen wurden bisher umgesetzt:
Weiterhin orientiert sich die ebwo AöR am Grundsatz des Wormser Starkregenkonzepts „Wassersensibles Worms“: Versickern vor Verzögern, vor Speichern, vor Ableiten, vor Einleiten. Die Reihenfolge entspricht dabei der absteigenden Priorität der Strategien der Starkregen- und Überschwemmungsvorsorge.
Gemäß § 5 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind Grundstückseigentümer:innen verpflichtet zum Schutz vor Hochwasser und Starkregen geeignete Vorsorgemaßnahmen auf dem eigenen Grundstück zu treffen (z.B. abwassergerechte Rückstauklappen, druckdichte Fenster und Türen, bauliche Schutzmaßnahmen o.ä). Diese Pflicht gilt ergänzend zu den Maßnahmen der ebwo AöR.
Die ebwo AöR kann keine vollumfängliche Sicherheit vor Naturereignissen garantieren, sondern lediglich einen Beitrag zur Schadensminderung leisten.
„Der Schutz vor Starkregen bewegt uns als ebwo sehr, aus diesem Grund investieren wir viel in Maßnahmen, bieten Beratung und sind im Ereignisfall sofort zur Stelle. Wir haben Verständnis für die Sorgen und Ängste der Bürgerinnen und Bürger. Aber wir sind auch auf Ihre Mithilfe angewiesen – sei es durch Eigenvorsorge, nachbarschaftliche Rücksichtnahme oder die Bereitschaft, Flächen für Schutzmaßnahmen bereitzustellen. Nur gemeinsam können wir den Schutz für alle verbessern.“, so die Verwaltungsratsvorsitzende und Bürgermeisterin Stephanie Lohr.
Grundsätzlich bietet die ebwo AöR zur Umsetzung von baulichen Maßnahmen zur Eigenvorsorge auf dem Grundstück fachliche Beratung („Starkregenberatungsgespräche“) für alle Bürger im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit an. Für eine Terminvereinbarung können sich die Bürger jederzeit an die ebwo AöR wenden.
Ansprechpartnerin und Kontakt:
Entsorgungs- und Baubetrieb Worms AöR
Abteilung 13 – Abwasserentsorgung, Kanalnetz
Julia Müller, Telefon: (0 62 41) 91 00 - 48