Oberbürgermeister Adolf Kessel hat in seiner Funktion als Wahlleiter des Wahlkreises 33 rund 800 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer offiziell berufen.

Mit der Einberufung steht die Einteilung der Wahlvorstände fest und es ist festgelegt, an welchem Wahllokal der Einsatz am Wahltag erfolgt und welche Aufgaben jeweils zu übernehmen sind – etwa als Wahlvorsteher, als stellvertretender Wahlvorsteher, als Schriftführer oder als stellvertretender Schriftführer.
Alle Berufenen erhalten in den kommenden Tagen ihre formellen Berufungsschreiben per Post. Zusätzlich erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail. In den Schreiben sind der konkrete Einsatzort (Wahllokal bzw. Wahlbezirk), die Funktion im Wahlvorstand sowie die genauen Einsatzzeiten aufgeführt.
Aufgrund von Ausfällen und eventuell erforderlichen Nachbesetzungen ist es möglich, dass auch Menschen, die in dieser Phase nicht berücksichtigt wurden, noch zu einem späteren Zeitpunkt eine Berufung erhalten.