16.02.2026 / Wahlen

Zustellung erfolgt in Kürze

Die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 22. März werden den Wahlberechtigten ab 23. Februar zugestellt.

Person wirft Zettel in einer Wahlurne
Person wirft Zettel in einer Wahlurne

Wichtige Informationen

Die Wahldienststelle weist vorsorglich darauf hin, dass die Wahlbenachrichtigung durch den Postboten nur dann in den Briefkasten eingeworfen werden darf, wenn der Empfänger zweifelsfrei ermittelt werden konnte. Deshalb wird empfohlen, den Briefkasten oder die Klingel mit Familiennamen und Vornamen der Wahlberechtigten zu beschriften.

Das Briefwahlbüro im Rathaus (Zimmer 221, 2. OG – Telefon 06241 / 853 - 1006) ist ab Montag, 16. Februar, geöffnet.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros

  • Montags bis donnerstags 8 bis 16 Uhr
  • Freitags 8 bis 12 Uhr
  • Freitag, 20. März, 8 bis 15 Uhr
  • Samstag, 21. März, 10 bis 12 Uhr
  • Sonntag, 22. März, 8 bis 15 Uhr


Briefwahlunterlagen können über das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckte Formular beantragt werden.

Außerdem gibt es viele weitere Wege, die Briefwahl zu beantragen: ein formloser schriftlicher Antrag per Post oder Fax, eine E-Mail an brfwhlwrmsd, den Onlinewahlschein unter www.worms.de oder mündliche Vorsprache bei der Stadtverwaltung. Nicht möglich ist ein telefonischer Antrag. In allen Fällen muss die Antragstellerin / der Antragsteller ihren / seinen Familien- und Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift angeben. Gründe, die jemanden an der Stimmabgabe im Wahlraum hindern, sind nicht mehr anzugeben.

Zur Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht notwendig. Auch für die Abholung der Unterlagen für eine andere Person ist lt. Wahlgesetzen eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Auch bei ordnungsgemäßen Vollmachten erlauben die Wahlgesetze nur, für maximal vier weitere Personen Briefwahlunterlagen entgegenzunehmen.

Quelle: Stadt Worms

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