27.02.2026 / Beratung

Rechtzeitige Vorsorge

Am Dienstag, 10. März, findet von 18.30 bis 20.00 Uhr an der Volkshochschule Wormsa ein Vortrag zur Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung statt.

Zwei Frauen sitzen im Wohnzimmer an einem Tisch. Die  jüngere hilt der älteren Frau beim Ausfüllen eines Antrags.
Zwei Frauen sitzen im Wohnzimmer an einem Tisch. Die jüngere hilt der älteren Frau beim Ausfüllen eines Antrags.

Unterschiede werden sichtbar

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung – viele Menschen sind unsicher, worin die Unterschiede bestehen. Bedeuten sie nicht dasselbe? Nein, sie regeln unterschiedliche Bereiche. Es geht darum, rechtzeitig Vorsorge für ein selbstbestimmtes Leben zu treffen, solange man dazu in der Lage ist. Wer in guten Zeiten nicht selbst bestimmt, überlässt Entscheidungen in schlechten Zeiten anderen. Das muss nicht sein.

Rechtsanwalt Klemens Höfner informiert am Dienstag, 10. März, von 18.30 bis 20.00 Uhr über Möglichkeiten und Grenzen von Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.

Der Vortrag findet – abweichend von der ursprünglichen Ankündigung – im Seminarraum S.6 in der Schönauer Straße 2 (67547 Worms) statt. Die Teilnahme ist kostenfrei; um eine vorherige Anmeldung wird gebeten.

Service

Anmeldungen nimmt die vhs Worms per E-Mail unter vhswrmsd, online unter www.vhs-worms.de, telefonisch unter (0 62 41) 8 53 – 42 56 oder persönlich entgegen. 

Das Anmeldebüro im Willy-Brandt-Ring 11 (67547 Worms) ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14 bis 17 Uhr geöffnet.

Quelle: Stadt Worms

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