02.04.2026 / Parken

Bewohnerparken am Marktplatz

Seit dem 1. April gelten rund um den Marktplatz neue Parkregelungen. Bewohnerparkausweise verlieren ihre Gültigkeit, Kurzzeitparken bleibt weiter möglich.

Auto stehend auf einem Halteverbots- und Parkverbotszeichen am Boden
Auto stehend auf einem Halteverbots- und Parkverbotszeichen am Boden

Bewohnerparken aufgehoben

Das Bewohnerparken in den Straßen Marktplatz, Stephansgasse, Schlossplatz und Petersstraße (bis Einmündung Folzstraße) wird aufgehoben. Die Bewohnerparkausweise verlieren somit für die vorgenannten Bereiche (oder Straßen) ihre Gültigkeit. 

Nach der Einführung der Neuregelung erfolgt durch die Ordnungsbehörde zunächst nur eine Verwarnung ohne Verwarngeld. Ziel ist es, allen Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Besucherinnen und Besuchern ausreichend Zeit zu geben, sich auf die Änderungen einzustellen. Später bzw. bei wiederholter Nichteinhaltung der ab 1. April geltenden Regelungen wird mit Verwarngeld sanktioniert. Kurzzeitparken bis zu einer halben Stunde bleibt weiterhin möglich.

Die Stadtverwaltung weist außerdem darauf hin, dass auf dem Marktplatz das Parken generell verboten ist. Die Ordnungsbehörde wird dies verstärkt kontrollieren und Verwarnungen aussprechen.

Mit dieser Entscheidung schließen wir einen Kompromiss in der anhaltenden Diskussion um mehr fußläufigen Parkplatz für Wochenmarktbesucher und Kunden unserer Geschäfte und Dienstleister rund um den Marktplatz. Der Marktplatz ist eine für Veranstaltungen gewidmete Fläche und soll auch zukünftig von Autos freigehalten werden.

Quelle: Stadt Worms

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