Am Sonntag, 13. September, stimmen die Wormser über ihre neue Stadtspitze ab. Hier finden Sie alles Wissenswerte rund um die Oberbürgermeisterwahl.
Damit Sie sich rechtzeitig und umfassend über alles Organisatorische rund um die Oberbürgermeisterwahl in Worms informieren können, stellen wir Ihnen hier alles Wissenswerte zur Verfügung:

Regulär würde die Amtszeit des Wormser Oberbürgermeisters, Adolf Kessel, im Juni 2027 enden. Mit seiner Entscheidung scheidet der Oberbürgermeister ein halbes Jahr früher aus dem Amt aus.
Gemäß § 119 Abs. 4 Landesbeamtengesetz (LBG) Rheinland-Pfalz können sich Kommunalbeamte auf Zeit nach Vollendung des 65. Lebensjahrs auf Antrag in den Ruhestand aus Altersgründen versetzen lassen.
„Nach reiflicher Überlegung habe ich mich entschieden, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen und zum 1. Januar 2027 in den Ruhestand einzutreten“, so der Oberbürgermeister. „Mir ist es ein wichtiges Anliegen, diesen Schritt so zu gestalten, dass ein geordneter und nahtloser Übergang zum 01. Januar 2027 an der Stadtspitze gewährleistet ist. Ich möchte eine längere Interimsphase in unserer Verwaltung vermeiden. Gerade in anspruchsvollen Zeiten braucht die Stadt Verlässlichkeit und Kontinuität.“
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sind wir auf Menschen angewiesen, die sich ehrenamtlich als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer engagieren. Für Ihren Einsatz erhalten Sie eine Aufwandspauschale in Höhe von 50 Euro. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
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