03.07.2026 / Sicherheit

Offenes Feuer verboten

Die Stadtverwaltung erlässt eine Allgemeinverfügung für Worms, die offenes Feuer sowie Feuerwerk im Außenbereich strikt untersagt. Damit soll das Risiko sinken, dass aufgrund von Unachtsamkeit ein unkontrollierter Flächenbrand entsteht.

Symbolbild Grillhütte. Das Foto zeigt Feuer in einer Feuerschale, im Hintergrund 2 gemütliche Campingstühle und eine Holzhütte.
Symbolbild Grillhütte. Das Foto zeigt Feuer in einer Feuerschale, im Hintergrund 2 gemütliche Campingstühle und eine Holzhütte.

Gefährliche Flächenbrände verhindern

Die Rekordtemperaturen dieses Sommers belasten nicht nur die menschliche Gesundheit. In der vergangenen Woche häuften sich zudem Flächen- und Vegetationsbrände. Allein am vergangenen Wochenende musste die Feuerwehr zu sieben solcher Einsätze ausrücken. Die betroffenen Flächen erreichten teilweise eine Ausdehnung von bis zu 2.500 Quadratmetern. In den vergangenen zwei Wochen verzeichnete die Feuerwehr rund 30 Vegetationsbrände. Durch das schnelle Eingreifen der Einsatzkräfte konnten zwar alle Feuer zügig eingedämmt und größere Schäden verhindert werden, doch der schwere Waldbrand am Rotenfels bei Bad Kreuznach zeigt, wie schnell sich Feuer gerade in unwegsamem Gelände ausbreiten können.

Auch wenn die Temperaturen inzwischen gesunken sind, herrscht nach wie vor große Trockenheit, die Vegetationsbrände begünstigt. Die Stadtverwaltung erlässt deshalb nun eine Allgemeinverfügung für Worms, die offenes Feuer sowie Feuerwerk im Außenbereich strikt untersagt. 

Konkret verbietet die Allgemeinverfügung, die am Mittwoch, 1. Juli, in Kraft tritt, Grillfeuer, offene Feuer sowie das Verbrennen pflanzlicher Abfälle in allen Wald- und Flurgemarkungen außerhalb von Ortschaften oder geschlossener Kleingartenanlagen, also auf allen öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Flächen abseits der Bebauung. Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln oder andere pyrotechnische Gegenstände dürfen nicht abgeschossen werden. Eine Ausnahme bilden genehmigte gewerbliche Feuerwerke.

Brennende Streichhölzer und Zigaretten sollten zwar generell nicht unachtsam weggeworfen werden, sind jedoch in der Allgemeinverfügung nochmals explizit aufgeführt.

Das Grillen im eigenen Garten, auf dafür ausgewiesenen Grillplätzen sowie auf landwirtschaftlichen Grundstücken ist unter der Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen weiterhin erlaubt, allerdings ausschließlich auf dafür ausgewiesenen Grillstellen und unter ständiger Aufsicht. Außerdem müssen geeignete Löschmittel bereitstehen und das Grillfeuer muss vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig abgelöscht werden.

Bürgermeisterin appelliert an Vernunft und Achtsamkeit

Bürgermeisterin Stephanie Lohr appelliert als zuständige Dezernentin an die Vernunft und Achtsamkeit der Bürger: „Wir wollen niemandem das Grillen im heimischen Garten verbieten, sondern gefährliche Flächenbrände verhindern. Deshalb rufe ich die gesamte Bürgerschaft dazu auf, in diesen Tagen noch vorsichtiger und umsichtiger im Umgang mit Feuer und Glut zu sein.“ 

Die städtische Allgemeinverfügung ist zunächst bis Sonntag, 16. August, gültig, kann jedoch jederzeit verlängert oder aufgehoben werden.

Bürgermeisterin Lohr erläutert: „Aufgrund der Trockenheit können bereits eine weggeworfene Zigarette oder der Funkenflug eines offenen Feuers zu einem unkontrollierten Brand führen. Unsere Berufsfeuerwehr und die Freiwillige Feuerwehr sind derzeit stark beansprucht. Die Einsätze der vergangenen Tage haben aufgrund der extremen Bedingungen auch bei unseren Feuerwehrleuten Spuren hinterlassen. Ein wenig Umsicht und Verantwortungsbewusstsein können dazu beitragen, weitere Flächenbrände zu verhindern“, macht Lohr deutlich.

Die Allgemeinverfügung verbietet weiterdas Verbrennen pflanzlicher Abfälle und das unkontrollierte Wegwerfen brennender Streichhölzer oder Raucherwaren. Das Zünden von Feuerwerkskörpern, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben oder anderen pyrotechnischen Gegenständen müssen die Bürger auch unterlassen.

Service:

Die Allgemeinverfügung wurde in einer Sonderausgabe des Amtblatts veröffentlicht:

Quelle: Stadt Worms

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt teilweise externe Komponenten, welche auch personenbezogene Daten verarbeiten. Diese sogenannten Cookies helfen uns, unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten, über z.B. Ihr Verhalten, an Dritten weitergegeben werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Eine Einwilligung wird für alle technisch nicht notwendigen Cookies benötigt. Bei einer Zustimmung kann es gegebenenfalls auch zu einer Weiterleitung Ihrer Daten in ein Drittland kommen, dessen Datenschutzstandards sich von denen der EU unterscheidet.
Ihre Entscheidung wird für ein Jahr gespeichert. Sie können Ihre Einwilligung jedoch jederzeit ändern oder widerrufen.
Ohne Ihre Einwilligung kann es zu Einschränkungen bei Inhalten und der Bedienung kommen.

Detaillierte Informationen zum Einsatz von Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen