20.07.2026 / Abfälle

Appell an Bürger

Abfälle oder Schadstoffe gehören nicht in die Toilette oder die Kanalisation. Was in den Kanal gehört und was nicht, erfahren Sie hier:

Kanaldeckel in Worms, mit Stadt-Wappen (Drache mit Schild, Stern und Stadtschlüssel) und der Aufschrift "Kanalisation Stadt Worms"
Kanaldeckel in Worms, mit Stadt-Wappen (Drache mit Schild, Stern und Stadtschlüssel) und der Aufschrift "Kanalisation Stadt Worms"
© Fotograf: ebwo AöR

Kanal - kein Entsorgungsweg für Abfälle und Schadstoffe!

Das Abwasser von rund 90.000 Wormser Bürgern sowie aus den umliegenden Gemeinden wird über das Wormser Kanalnetz erfasst und zur Kläranlage geleitet.

Damit Kanalnetz, Pumpstationen und Kläranlage dauerhaft zuverlässig funktionieren, ist entscheidend, welche Stoffe in die Kanalisation gelangen. Das Abwasser wird über Pumpstationen zur Kläranlage transportiert. Feste oder faserige Stoffe verursachen erhöhten Verschleiß an technischen Anlagen oder können deren Ausfall zur Folge haben. Dies führt zu höheren Reparatur- und Energiekosten.

Darüber hinaus kann immer wieder beobachtet werden, dass eine übermäßige Nutzung von Feuchttüchern über die Toilette zu einer Verstopfung des Hausanschlusses führt, was ebenfalls zu Reinigungsarbeiten und den damit verbundenen Kosten führen kann.

Flüssige Schadstoffe belasten darüber hinaus die Umwelt und beeinträchtigen die Reinigungsleistung der Kläranlage. Dadurch entstehen zusätzliche und vermeidbare Kosten, die letztlich von allen angeschlossenen Nutzenden getragen werden müssen. Unabhängig davon stellen unerlaubte Einleitungen nach der geltenden Entwässerungssatzung eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Umweltstraftat dar.

Die Entsorgungs- und Baubetrieb Worms (ebwo) AöR appelliert daher an alle Bürgerinnen und Bürger, Feststoffe und flüssige Schadstoffe nicht über die Toilette oder die Kanalisation zu entsorgen.

Was gehört nicht in den Kanal?

Folgende feste Abfälle gehören nicht in die Kanalisation:

  • Speisereste
  • Watte, Ohrenstäbchen und Einwegwindeln
  • Feuchttücher und Hygieneartikel
  • Zigaretten- und Zigarrenreste
  • Kleidung, Strümpfe und Putzlappen
  • Rasierklingen und Einwegrasierer
  • Kleintiersand und Katzenstreu
  • Leere Verpackungen jeglicher Art

Auch folgende Schadstoffe und Abfälle dürfen nicht eingeleitet werden:

  • Tierische Abfallstoffe (Mist, Gülle, Jauche)
  • Altöl, Bremsflüssigkeit, Kühlerfrostschutz und Batteriesäure
  • Lacke, Farben, Verdünner sowie Beiz- und Bleichmittel
  • Schädlings- und Pflanzenschutzmittel
  • Abfälle aus Schlachtbetrieben (Blut, Därme und Panseninhalte)

Besonderheiten beim Regenwasserkanal

Regenwasserkanäle dienen ausschließlich der Ableitung von Niederschlagswasser von bebauten und befestigten Flächen. Dies ist im Wasserhaushaltsgesetz sowie im Landeswassergesetz geregelt.

Das gesammelte Regenwasser wird entweder direkt oder über Regenrückhalte- beziehungsweise Versickerungsbecken in Bäche, Flüsse oder andere Gewässer eingeleitet. Dafür gelten strenge Anforderungen an die Wasserqualität.

Nicht zulässig sind beispielsweise:

  • Autowäsche über Straßen- oder Hofgullys
  • Das Einleiten von Putzwasser aus der Gebäudereinigung

Hierdurch gelangen Öle, Fette und andere Schadstoffe ungefiltert in die Umwelt.

Bitte waschen Sie Ihr Auto daher nicht auf der Straße oder auf Hofflächen, von denen das Wasser direkt in die Regenwasserkanalisation abfließen kann.

Service

Weitere Informationen rund um die Themen "Abfall & Sauberkeit" stehen auf der Homepage der ebwo AöR zur Verfügung.

Wer Schäden oder sonstige Mängel im öffentlichen Raum melden möchte, wird gebeten, hierfür ausschließlich den offiziellen Mängelmelder der Stadt Worms zu nutzen. Erreichbar ist er unter anderem auch über die Homepage der Stadt Worms und die City-App Worms. Der Mängelmelder ist sowohl auf Desktop-Computern als auch auf mobilen Endgeräten komfortabel nutzbar. Meldungen, die über andere externe Plattformen eingehen, können künftig von der ebwo AöR nicht mehr bearbeitet werden!

Quelle: ebwo AöR

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