
Die Stadtbibliothek Worms ist eine Einrichtung der Stadt Worms für Ihre Bürgerinnen und Bürger. Wir bieten Ihnen ein vielfältiges Buch- und Medienangebot zu Ihrer Information: für Schule und Studium, sowie zur Fortbildung, Freizeitgestaltung und Unterhaltung.
Was kostet ein Bibliotheksausweis? Wie funktioniert die Ausleihe? Wissenswertes und Antworten auf Fragen rund um unsere Service-Leistungen finden Sie hier:
Zur Anmeldung bringen Sie bitte einen gültigen Personalausweis mit. Ihr persönlicher Benutzungsausweis kostet pro Jahr 20 Euro. Schüler ab 14 Jahren, Auszubildende, Studenten und Arbeitslose zahlen 10 Euro. Kinder bis 14 Jahre können sich kostenfrei anmelden, sie benötigen das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.
Der Benutzungsausweis ist immer mitzubringen, er ist nicht übertragbar. Wenn Sie den Ausweis verlieren, sollten Sie uns sofort benachrichtigen. Für die Neuausstellung eines verlorenen Benutzungsausweises sind 5 Euro zu entrichten. Bitte teilen Sie uns auch Namens- und Adressenänderungen sofort mit.
Bei der Anmeldung erhalten Sie die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Worms, die Sie ausführlich über die Benutzungsbedingungen informiert.
Anmeldeformulare und Benutzungsordnung finden Sie hier auch als PDF-Dateien zum Herunterladen:
Ab sofort können Sie auch ganz bequem per App auf Ihr Bibliothekskonto zugreifen:
Für iOS-Nutzende
Für Android-Nutzende
Die App B24 ermöglicht den mobilen Zugriff auf den Medienkatalog der Stadtbibliothek und auf Ihr Bibliothekskonto. Laden Sie die App auf Ihr Smartphone oder Tablet, wählen Sie die Stadtbibliothek Worms aus und melden Sie sich mit Ihrer Kennung und dem Passwort an.
In der App finden Sie auch eine digitale Version Ihres Bibliotheksausweises.
Wenn Sie sich in der Stadtbibliothek nicht zurechtfinden, wenn Sie Sachauskünfte brauchen oder sich beraten lassen wollen, wenden Sie sich bitte an das Bibliothekspersonal.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Zur Ausleihe von Büchern und anderen Medien benötigen Sie einen Benutzungsausweis.
Die Ausleihe ist kostenlos (Ausnahme: Sach-DVDs und DVDs).
Die neusten Zeitschriftenhefte, Nachschlagewerke und Zeitungen sowie wertvolle Bücher (vor 1850) können in der Wissenschaftlichen Stadtbibliothek (2.OG) eingesehen werden.
In der Stadtbibliothek Worms steht Nutzenden auch eine Bibliothek der Dinge zur Verfügung. Personen ab 18 Jahren können dort mit ihrem Bibliotheksausweis kostenlos Gegenstände ausleihen.
Die Stadtbibliothek verfügt über mehrere digitalen Angebote.
Gebühren können Sie nun auch in Ihrem Bibliothekskonto begleichen:
Wissenschaftliche Literatur, die nicht im Besitz der Stadtbibliothek ist, können wir Ihnen über den Deutschen und den Internationalen Leihverkehr bestellen. Pro Bestellung sind 3 Euro zu zahlen.
Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Fernleihbestellungen selbst online aufzugeben: Lesen Sie mehr darüber.
Allgemeine Führungen in die Benutzung der Bibliothek finden nach Vereinbarung für Gruppen (z.B. Schulklassen, Kindertagesstätten) statt.
Jahresbeitrag für den Benutzungsausweis:
Beschaffung von Büchern über den Leihverkehr der deutschen Bibliotheken
Überschreitung der Leihfrist / Mahngebühr
Die Mahngebühr entsteht mit der Ausfertigung des Mahnschreibens.
Nach dreimaliger erfolgloser Mahnung erfolgt auf Kosten des Benutzers oder der Benutzerin das gerichtliche Mahnverfahren.
Sach-DVDs und DVDs
Kopien und Ausdrucke
Sonstiges
Mit einem gültigen Leseausweis steht Ihnen der Zugang zum Internet über bibliothekseigene Computer sowie über WLAN zur Verfügung (Jugendliche ab 14 Jahren mit Einverständnis eines Erziehungsberechtigten).
In jeder der drei Abteilungen befinden sich PCs mit Zugang zum EDV-Katalog. Das Bibliothekspersonal gibt Ihnen gerne Hinweise zur Suche in diesem Medienkatalog. Alle Bestände sind im Medienkatalog nachgewiesen.
Nicht vorhandene Titel können über die Fernleihe besorgt werden.
Die Stadtbibliothek stellt 3 Laptops zur Nutzung vor Ort bereit. Eine Entleihung ist grundsätzlich ab 16 Jahren mit gültigem Bibliotheksausweis und gegen Vorlage des Personalausweises möglich.
Die Leihfrist beträgt
Die Medien sind innerhalb der Leihfrist zurückzugeben.
Bestellungen für Medien aus dem Magazin müssen Mo, Di, Do und Freitag bis 16 Uhr und Samstag bis 9:30 Uhr in der Bibliothek vorliegen, damit sie noch am gleichen Tag ausgeliehen werden können. Ansonsten stehen die Medien erst am nächsten Öffnungstag ab 10 Uhr zur Abholung bereit. Warten Sie bitte auf eine entsprechende Rückmeldung, ab wann Sie die Medien abholen können.
Die Bestellungen können persönlich, telefonisch, per E-Mail oder als Online-Bestellung über den Medienkatalog aufgegeben werden.
Sie können Bücher, CDs und DVDs in die Medienrückgabebox, die im Eingangsbereich steht, einwerfen (keine Rückgabe von Spielen und Büchern aus der Fernleihe möglich):
Bitte beachten Sie zur Vermeidung von Mahngebühren, dass die Verbuchung der Medien erst am darauf folgenden Tag erfolgt!
Der Medienbestand unserer Bibliothek wird laufend ergänzt und aktualisiert. Wenn Sie trotzdem Bücher und andere Medien, die Sie interessieren, im Bestand der Bibliothek vermissen, können Sie dies mitteilen. Wir bemühen uns, Ihren Wunsch im Rahmen unseres Medienetats zu erfüllen.
Hier finden Sie ein Online-Formular für Ihren Medienwunsch.
Sie können aber auch direkt von Ihrem Bibliothekskonto aus einen Medienwunsch äußern. Gehen Sie zu in den Einstellungen auf den Punkt "Konto" und wählen Sie dann "Medium wünschen" aus.
Wir informieren Sie regelmäßig über alle Neuigkeiten rund das Thema Bibliothek. Freuen Sie sich über aktuelle Medientipps, Hinweise zu Veranstaltungen und neuen Serviceleistungen und vieles mehr.
Die Stadtbibliothek bietet Autorenlesungen, Ausstellungen, Lesenachmittage, Kinderveranstaltungen und Führungen an.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Veranstaltungs-Programm, der Tagespresse, unserem Newsletter und unseren Social-Media-Posts.
Die Verlängerung der Ausleihfrist ist bis zu dreimal möglich, sofern die Medien nicht vorbestellt sind. Verlängerungen sind grundsätzlich persönlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über unseren Medienkatalog möglich. Nicht verlängerbar sind Sach-DVDs und aktuelle Zeitschriftenhefte.
Telefonische Verlängerung:
Medien, die entliehen sind, können von Ihnen vorbestellt werden. Wir benachrichtigen Sie und legen Ihnen die Medien eine Woche zurück. Vorbestellen können Sie auch über unseren Online-Benutzerkatalog.