In Worms gibt es verschiedene Möglichkeiten für Grundschulkinder am Nachmittag, um deren Eltern bzw. Sorgeberechtigten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.
Eltern bzw. Sorgeberechtigte können wählen, ob ihre Kinder am Nachmittag schulische Ganztagsangebote oder eine Betreuung in einer außerschulischen Institution wahrnehmen sollen.
Im Bereich der schulischen Ganztagsangebote können die Eltern ihr Schulkind an einer Betreuende Grundschule oder an einer Ganztagsschule in Angebotsform anmelden.
Im Bereich des außerschulischen Ganztagsangebots können die Eltern ihr Schulkind auch in einem Hort oder in einer Spiel- und Lernstube anmelden.
Innerhalb der schulischen Ganztagsangebote bestehen zwei Konzepte, die unterschiedliche Ziele verfolgen:
Das flexible Betreuungsangebot der Betreuenden Grundschule sowie die Ganztagsschule in Angebotsform als Bildungs- und Betreuungsangebot. Hier finden Sie zunächst, an welchen Grundschulen in Worms Betreuende Grundschulen existieren bzw. welche Grundschulen in Worms Ganztagsschulen sind.
Welche Unterschiede zwischen einer Betreuenden Grundschule und einer Ganztagsschule in Angebotsform bestehen, zeigt die nächste Seite mit den aufgeführten Fragen und Antworten. Eine Betreuende Grundschule und eine Ganztagsschule in Angebotsform können an einer Grundschule gleichzeitig existieren - das eine Konzept schließt das andere nicht aus.
Horte bzw. Spiel- und Lernstuben
befinden sich entweder in privater
oder städtscher Trägerschaft.
Das Angebot ist für die Eltern kostenpflichtig und die Betreuung
erfolgt durch pädagogisches Personal.
Ein Hort nimmt Schulkinder nach der Schule, teilweise aber auch morgens vor der Schule auf. Die Betreuungszeiten sind flexibel buchbar. Die Gruppengröße ist in der Regel mit der eines Kindergartens vergleichbar. Im Hinblick auf den Betreuungsumfang und die pädagogische Ausrichtung gibt es Unterschiede.
Das Wormser Bildungsbüro hat zum Thema Ganztagsbetreuung an Wormser Grundschulen einen Faktencheck Bildung veröffentlicht. Nach einer kurzen Einführung in das Thema können Sie sich über die Bedingungen und Entwicklungen in Worms anhand aktueller Daten informieren.
In der Sitzung des Bildungs- und Schulträgerausschusses vom 12. März 2024 informierte das Bildungsbüro über die ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder allgemein und speziell in Worms.
Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) behandelt den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Mit diesem Gesetz soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die für viele Familien nach der Kita und mit der Einschulung der Kinder entsteht.
Kurzer Überblick zum Ganztagsförderungsgesetz:
Wichtig zu wissen: Eine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht.