Ein kleiner Junge reckt die Daumen nach oben, im Hintergrund spielen zwei Kinder mit einer jungen Frau
Ein kleiner Junge reckt die Daumen nach oben, im Hintergrund spielen zwei Kinder mit einer jungen Frau

Ganztagsangebote für Grundschulkinder

In Worms gibt es verschiedene Möglichkeiten für Grundschulkinder am Nachmittag, um deren Eltern bzw. Sorgeberechtigten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.

Eltern bzw. Sorgeberechtigte können wählen, ob ihre Kinder am Nachmittag schulische Ganztagsangebote oder eine Betreuung in einer außerschulischen Institution wahrnehmen sollen.

Im Bereich der schulischen Ganztagsangebote können die Eltern ihr Schulkind an einer Betreuende Grundschule oder an einer Ganztagsschule in Angebotsform anmelden.
Im Bereich des außerschulischen Ganztagsangebots können die Eltern ihr Schulkind auch in einem Hort oder in einer Spiel- und Lernstube anmelden.

 Schulische Ganztagsangebote

Innerhalb der schulischen Ganztagsangebote bestehen zwei Konzepte, die unterschiedliche Ziele verfolgen:

Das flexible Betreuungsangebot der Betreuenden Grundschule sowie die Ganztagsschule in Angebotsform als Bildungs- und Betreuungsangebot. Hier finden Sie zunächst, an welchen Grundschulen in Worms Betreuende Grundschulen existieren bzw. welche Grundschulen in Worms Ganztagsschulen sind.

Welche Unterschiede zwischen einer Betreuenden Grundschule und einer Ganztagsschule in Angebotsform bestehen, zeigt die nächste Seite mit den aufgeführten Fragen und Antworten. Eine Betreuende Grundschule und eine Ganztagsschule in Angebotsform können an einer Grundschule gleichzeitig existieren - das eine Konzept schließt das andere nicht aus.

Außerschulische Ganztagsangebote

Horte bzw. Spiel- und Lernstuben befinden sich entweder in privater oder städtscher Trägerschaft.
Das Angebot ist für die Eltern kostenpflichtig und die Betreuung erfolgt durch pädagogisches Personal. 

Ein Hort nimmt Schulkinder nach der Schule, teilweise aber auch morgens vor der Schule auf. Die Betreuungszeiten sind flexibel buchbar. Die Gruppengröße ist in der Regel mit der eines Kindergartens vergleichbar. Im Hinblick auf den Betreuungsumfang und die pädagogische Ausrichtung gibt es Unterschiede.

Faktencheck Bildung

Das Wormser Bildungsbüro hat zum Thema Ganztagsbetreuung an Wormser Grundschulen einen Faktencheck Bildung veröffentlicht. Nach einer kurzen Einführung in das Thema können Sie sich über die Bedingungen und Entwicklungen in Worms anhand aktueller Daten informieren.

In der Sitzung des Bildungs- und Schulträgerausschusses vom 12. März 2024 informierte das Bildungsbüro über die ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder allgemein und speziell in Worms.

Ganztagsförderungsgesetz

Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) behandelt den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Mit diesem Gesetz soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die für viele Familien nach der Kita und mit der Einschulung der Kinder entsteht.

Kurzer Überblick zum Ganztagsförderungsgesetz:

  • Das Gesetz beinhaltet die stufenweise Einführung des Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/27: Zunächst sollen die Kinder in der ersten Klasse einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben, welcher sich in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab dem Schuljahr 2029/30 soll jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung haben.
  • Der Rechtsanspruch wird im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor (incl. Unterrichtszeit). Auch in den Ferien soll der Rechtsanspruch gelten, wobei eine Schließzeit bis maximal vier Wochen möglich sein kann. 
  • Sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen kann der Rechtsanspruch erfüllt werden. 
  • Der Rechtsanspruch richtet sich an die Stadt Worms als Träger der Jugendhilfe. Die grundlegene Bedarfsfeststellung erfolgt daher im Rahmen der Jugendhilfeplanung.

Wichtig zu wissen: Eine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht.

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