Der Anspruch auf eine Schülerfahrkarte besteht...
Die
Bildungsgänge 11 bis 13 der Gymnasien sowie
der Integrierten Gesamtschule, sowie die
höhere Berufsfachschule, die Berufsoberschule und die Fachschule sind
einkommensabhängig (zusätzlich zu der Kilometergrenze).
Die
Schüler müssen jährlich einen neuen Fahrtkostenantrag stellen.
Hierfür
ist bei einer gewissen Einkommensgrenze ein Eigenanteil vorgesehen.
Der
Eigenanteil zu den Fahrtkosten ergibt sich aus dem aktuellen Preis des
MAXX-Tickets, abzüglich eines Zuschusses der Stadt Worms in Höhe von 20,88 €
monatlich.
Derzeit
liegt der Eigenanteil bei 30,42 €.
Für Schüler der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klassen), der Berufsfachschule I und II und des Berufsvorbereitungsjahres wird kein Eigenanteil erhoben.
Der
Eigenanteil kann unter gewissen Voraussetzungen erlassen werden.
Informationen
hierzu sind aus dem Fahrtkostenantrag zu entnehmen.
Schulbesuch: | Einkommensgrenze: | Eigenanteil: |
---|---|---|
Grundschule | Nein | Nein |
Realschule plus (5. - 10. Klassenstufe) | Nein | Nein |
Integrierte Gesamtschule (5. - 10. Klassenstufe) | Nein | Nein |
Gymnasium (5. - 10. Klassenstufe) | Nein | Nein |
Gymnasium (11. - 13. Klassenstufe) | Ja | Ja |
Berufsvorbereitungsjahr | Nein | Nein |
Berufsfachschule I | Nein | Nein |
Berufsfachschule II | Nein | Nein |
Höhere Berufsfachschule | Ja | Ja |
Berufsoberschule I | Ja | Ja |
Die Einkommensgrenze beträgt 26.500,00 €, bei Alleinerziehenden 22.750,00 €.
Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 3.750,00 €.
Als Einkommen gilt das Bruttojahreseinkommen abzüglich der nachgewiesenen Werbungskosten.
Der Antrag
auf Fahrtkostenübernahme wird über die Schule
ausgegeben.
Aus
Datenschutzgründen wird bei den Bildungsgängen, die einen Nachweis des Einkommens vorgeben, ein
Umschlag beigefügt, in dem der Antrag zusammen mit den Nachweisen abgegeben
wird.
Bei
Schulwechsel, Umzug, Abgang und sonstigen Änderungen muss die Fahrkarte
umgehend abgegeben werden.
Ein neuer
Antrag auf Fahrtkostenübernahme ist zu stellen.
Sollte das MAXX-Ticket verloren gehen, haben die Schulsekretariate ein entsprechendes Formular zur Bestellung einer Ersatzkarte vorliegen.
Rechtsgrundlagen sind das Schulgesetz Rheinland-Pfalz sowie die Satzung der Schülerbeförderung der Stadt Worms.