Schule
Schule

Schülerfahrkarte (Maxx-Ticket)

Der Anspruch auf eine Schülerfahrkarte besteht...

  • wenn der Wohnort des Kindes in Rheinland-Pfalz liegt 
  • eine nächstgelegene Schule in Worms besucht wird
  • der Fußweg zwischen Wohnung und Schule
  • für Grund- und Förderschüler länger als zwei Kilometer ist
  • bei weiterführenden Schulen länger als vier Kilometer
  • oder besonders gefährlich ist

Hinweise zum Eigenanteil

Die Bildungsgänge 11 bis 13 der Gymnasien sowie der Integrierten Gesamtschule, sowie die höhere Berufsfachschule, die Berufsoberschule und die Fachschule sind einkommensabhängig (zusätzlich zu der Kilometergrenze).
Die Schüler müssen jährlich einen neuen Fahrtkostenantrag stellen.

Hierfür ist bei einer gewissen Einkommensgrenze ein Eigenanteil vorgesehen.
Der Eigenanteil zu den Fahrtkosten ergibt sich aus dem aktuellen Preis des MAXX-Tickets, abzüglich eines Zuschusses der Stadt Worms in Höhe von 20,88 € monatlich.
Derzeit liegt der Eigenanteil bei 30,42 €.

Für Schüler der Sekundarstufe I (5. bis 10. Klassen), der Berufsfachschule I und II und des Berufsvorbereitungsjahres wird kein Eigenanteil erhoben.

Der Eigenanteil kann unter gewissen Voraussetzungen erlassen werden.
Informationen hierzu sind aus dem Fahrtkostenantrag zu entnehmen.

Schulbesuch:

Einkommensgrenze:

Eigenanteil:

Grundschule

Nein

Nein

Realschule plus (5. - 10. Klassenstufe)

Nein

Nein

Integrierte Gesamtschule (5. - 10. Klassenstufe)

Nein

Nein

Gymnasium (5. - 10. Klassenstufe)

Nein

Nein

Gymnasium (11. - 13. Klassenstufe)

Ja

Ja

Berufsvorbereitungsjahr

Nein

Nein

Berufsfachschule I

Nein

Nein

Berufsfachschule II

Nein

Nein

Höhere Berufsfachschule

Ja

Ja

Berufsoberschule I

Ja

Ja

Wie hoch ist die Einkommensgrenze?

Die Einkommensgrenze beträgt 26.500,00 €, bei Alleinerziehenden 22.750,00 €.
Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 3.750,00 €.
Als Einkommen gilt das Bruttojahreseinkommen abzüglich der nachgewiesenen Werbungskosten.

Wodurch kann das Einkommen nachgewiesen werden?

  • Einkommenssteuerbescheid (keine Einkommenssteuererklärung)
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über das Bruttojahreseinkommen
  • Bescheid über die Bewilligung des Bürgergeldes (ehemals Arbeitslosengeld II)
  • Bescheid über die Bewilligung der Sozialhilfe
  • Rentenbescheid
  • Sonstiges (z.B. Bescheinigung über Unterhalt, usw.)

Wie kann ich eine Fahrtkostenübernahme beantragen?

Der Antrag auf Fahrtkostenübernahme wird über die Schule ausgegeben.
Aus Datenschutzgründen wird bei den Bildungsgängen, die einen Nachweis des Einkommens vorgeben, ein Umschlag beigefügt, in dem der Antrag zusammen mit den Nachweisen abgegeben wird.

Änderungen bzw. Verlust

Bei Schulwechsel, Umzug, Abgang und sonstigen Änderungen muss die Fahrkarte umgehend abgegeben werden.
Ein neuer Antrag auf Fahrtkostenübernahme ist zu stellen.

Sollte das MAXX-Ticket verloren gehen, haben die Schulsekretariate ein entsprechendes Formular zur Bestellung einer Ersatzkarte vorliegen.

Nach welcher Rechtsgrundlage wird entschieden?

Rechtsgrundlagen sind das Schulgesetz Rheinland-Pfalz sowie die Satzung der Schülerbeförderung der Stadt Worms.

Kontakt

Miriam Bittler
Telefon: 0 62 41 / 8 53 - 40 07
E-Mail Kontaktformular

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt teilweise externe Komponenten. Diese helfen uns, unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.