Die Antragsfristen für das Schuljahr 2023/2024
Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
in allgemeinbildenden Schulen sowie in den Wahlschulen des berufsbildenden Bereichs wurde das System der Lernmittelfreiheit in Form von Lernmittelgutscheinen durch die Möglichkeit der Teilnahme an der unentgeltlichen Ausleihe ersetzt.
An Förderschulen und im Berufsvorbereitungsjahr der Berufsbildenden Schulen hat sich durch die Neuregelung nichts geändert.
Die Schulbuchausleihe sieht vor, dass Eltern, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, Schulbücher und notwendige ergänzende Druckschriften sowie Arbeitshefte auf Antrag unentgeltlich erhalten.
Eltern, deren Einkommen über diesen Grenzen liegt, können Schulbücher gegen ein Entgelt ausleihen.
Die Einkommensgrenzen für die Teilnahme an der unentgeltlichen Ausleihe haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.
Wer an der unentgeltlichen Ausleihe teilnehmen möchte, muss den entsprechenden Antrag unbedingt fristgerecht bis 25.05.2023 ausgefüllt bei der jeweiligen Schule oder der Schulverwaltung (Haus zur Münze, Marktplatz 10, 67547 Worms) abgegeben haben.
Die Antragsformulare werden über die Schulen ausgegeben. Dieses kann aber unten auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Die unentgeltliche Ausleihe umfasst Schulbücher eines Schuljahres und Arbeitshefte.
Arbeitshefte, in denen die Schülerinnen und Schüler schreiben, müssen nicht zurückgegeben werden.
Eine teilweise Ausleihe, z. B. einzelner Bücher oder nur der Arbeitshefte, ist nicht möglich.
Sonstige Unterrichtsmaterialien wie zeitweilig benutzte Lektüren, Formelsammlungen, Duden, Taschenrechner oder Schreib- und Zeichenutensilien müssen wie bisher gekauft werden.
Im Falle einer Ablehnung des Antrages auf Lernmittelfreiheit (beispielsweise wegen zu hohen Einkommens) ist vom 26.05. bis zum 26.06.2023 die Teilnahme an der Ausleihe gegen Entgelt möglich. Wir empfehlen den Eltern, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen. Weiterführende Informationen finden sich ggf. auch in den Ablehnungsschreiben.
Für die Bearbeitung der Anträge werden der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag und die im Antrag geforderten Einkommensunterlagen benötigt. Nur dann kann der Schulträger den Antrag ohne Verzögerung bearbeiten.
Eltern, die keinen Antrag auf unentgeltliche Ausleihe stellen, können sich vom 26.05.-26.06.2023 über das Internet für die Teilnahme an der Ausleihe gegen Entgelt anmelden. Das Land stellt für diese Zeit unter www.LMF-online.rlp.de ein Internetportal zur Verfügung. Schulen und Schulträger werden die Eltern rechtzeitig informieren.
Wer sich nicht rechtzeitig verbindlich zur Teilnahme am Ausleihverfahren angemeldet hat, muss seine Lernmittel auf eigene Kosten beschaffen!
Weitere Informationen zur Lernmittelfreiheit und unentgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln, sowie das Antragsformular erhalten Sie hier:
Merkblatt und Antrag Lernmittelfreiheit im Schuljahr 2023/2024
Brigitte Dietrich-Teichmann: 0 62 41/ 8 53 - 40 03
Britta Lohmann: 0 62 41/ 8 53 - 40 06
Oliver Rissler: 0 62 41/ 8 53 - 40 08
Servicetelefon: 0 62 41/ 8 53 - 40 14
E-Mail: Schlvrwltngwrmsd