
Im Januar geben die Schulen die neuen Antragsformulare und Merkblätter für die unentgeltliche Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2026/2027 an alle Schülerinnen und Schüler aus.
Bitte lesen Sie das Merkblatt sorgfältig und stellen Sie nur dann einen Antrag, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Es ist zwingend notwendig, zusammen mit dem unterschriebenen Antragsformular entsprechende Einkommensnachweise einzureichen. Nur dann kann ein Antrag bearbeitet werden.
• Eingereicht werden kann der Papierantrag per Post oder über die Schule,
• Außerdem per Einwurf in den Briefkasten der Schulverwaltung im Haus zur Münze (Marktplatz 10, 67547 Worms).
• Alternativ können Antrag und Einkommensnachweise als PDF an die Schulverwaltung gemailt werden.
Anmeldefrist: 16. März 2026
Bei Fragen gibt Ihnen die Schulverwaltung gerne Auskunft:
Servicezeiten:
Mo bis Fr 08:00
Uhr – 12:00 Uhr
Mo und Di 14:00
Uhr – 16:00 Uhr
Do 14:00
Uhr – 17:00 Uhr
Informationen zur Schulbuchausleihe im Schuljahr 2026/27 erhalten Sie auf dieser Seite und in diesem Informationsschreiben für Eltern zusammengefasst.
Die Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen möglich:
Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist freiwillig.
Allgemeine Kurzinformationen zur Schulbuchausleihe in Deutsch, Arabisch (عربي), Ukrainisch (Українська) und Persisch/Dari (اللغة الفارسية) erhalten Sie hier.
Achtung: Wer sich nicht rechtzeitig und verbindlich zur Teilnahme am Ausleihverfahren (unentgeltlich oder entgeltlich) angemeldet hat, muss seine Lernmittel auf eigene Kosten beschaffen. Darüber hinaus können ohne beigefügte Einkommensnachweise Anträge nicht bearbeitet werden.
Antragsfrist
unentgeltliche Schulbuchausleihe:
bis zum 16. März 2026
Wer an der unentgeltlichen Ausleihe teilnehmen möchte, muss den entsprechenden Antrag unbedingt fristgerecht bis zum 16. März 2026 ausgefüllt bei der jeweiligen Schule oder der Schulverwaltung (Adresse: Haus zur Münze, Marktplatz 10, 67547 Worms) abgegeben haben.
Im Falle einer Ablehnung des Antrages (beispielsweise wegen zu hohen Einkommens) ist vom 8.05. bis zum 2.06.2026 die Teilnahme an der Ausleihe gegen Entgelt möglich. Wir empfehlen den Eltern, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen. Weiterführende Informationen finden sich ggf. auch in den Ablehnungsschreiben.
Antragsfrist
entgeltliche Schulbuchausleihe:
vom 8. Mai bis zum 2. Juni 2026
Eltern, deren Einkommen die Einkommensgrenzen übersteigt, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausleihen.
In der Zeit vom 8.05. bis 2.06.2026 können Eltern sich für die Teilnahme an der entgeltliche Schulbuchausleihe im Internet anmelden.
Schulen und Schulträger werden die Eltern rechtzeitig informieren.
Wichtige Informationen zu den Einkommensgrenzen finden Sie hier:
Merkblatt Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2026/27
Die Einkommensgrenzen für die Teilnahme an der unentgeltlichen Ausleihe haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.
Unentgeltliche Schulbuchausleihe:
Die Antragsformulare werden über die Schulen ausgegeben.
Sie können den Antrag für hier auch elektronisch ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben:
Antrag Schulbuchausleihe Schuljahr 2026/27
Für die Bearbeitung der Anträge werden der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag und die im Antrag geforderten Einkommensunterlagen benötigt. Nur dann kann die Schulverwaltung den Antrag ohne Verzögerung bearbeiten.
Der Antrag muss ausgefüllt und fristgerecht bis zum 16. März 2026 bei der jeweiligen Schule oder der Schulverwaltung (Adresse: Haus zur Münze, Marktplatz 10, 67547 Worms) abgegeben werden.
Entgeltliche Schulbuchausleihe:
Eltern, die an der Ausleihe gegen Gebühr teilnehmen möchten, müssen sich über das Internetportal für Eltern ein Benutzerkonto einrichten:
Elternportal der Schulbuchausleihe des Landes Rheinland-Pfalz
Die verbindliche Bestellung der Schulbücher erfolgt über das eingerichtete Benutzerkonto. Die Bestellung der Schulbücher muss bis zum Ende der Bestellfrist, also bis spätestens 2. Juni 2026 abgeschlossen sein.
Bei der Bestellung muss verbindlich die Teilnahme an der Schulbuchausleihe erklärt werden; ferner ist hier eine Einzugsermächtigung für die Leihgebühr vorgesehen. Innerhalb von 14 Tagen kann diese Bestellung im Elternportal wieder storniert werden, danach ist sie verbindlich.
Alle betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule eine weitere Information zur entgeltlichen Schulbuchausleihe. Der darin genannte Freischaltcode wird zur Bestellung im Internetportal benötigt.
Die unentgeltliche Ausleihe umfasst Schulbücher eines Schuljahres und Arbeitshefte.
Arbeitshefte, in denen die Schülerinnen und Schüler schreiben, müssen nicht zurückgegeben werden.
Sonstige Unterrichtsmaterialien wie zeitweilig benutzte Lektüren, Formelsammlungen, Duden, Taschenrechner oder Schreib- und Zeichenutensilien müssen wie bisher gekauft werden.
Bei der entgeltlichen Schulbuchausleihe können Schülerinnen und Schüler ausschließlich Schulbücher und sie ersetzende Druckschriften ausleihen.
Ausgenommen von der Möglichkeit der entgeltlichen Ausleihe sind Schulbücher und sie ersetzende Druckschriften, die über einen Zeitraum von mehr als drei Schuljahren von einer Schülerin oder einem Schüler genutzt werden (Wörterbücher, Atlanten etc.).
Achtung: Eine teilweise Ausleihe (zum Beispiel einzelne Bücher oder nur Arbeitshefte) ist nicht möglich!
Alle Schulen, die aktuell den ins Bildungsportal RLP integrierten Schulcampus RLP nutzen, können das Digitale Bücherregal verwenden. Ob und in welchem Umfang digitale Lernmittel genutzt werden entscheidet jede Schule für sich. Voraussetzung ist, dass die digitalen Lernmittel verbindlich von einer Gruppe von Schülerinnen und Schülern im Unterricht verwendet werden (z. B. in einer Tablet-Klasse, einer kompletten Jahrgangsstufe oder einem Kurs).
Alleine die Schule entscheidet, welche Lizenzen im Einzelfall genutzt werden:
Prinzipiell kann eine weiterführende Schule also gestatten, dass Schüler privat angeschaffte digitale Lernmittel (Einzellizenzen) nutzen. In der Regel werden diese aber nur ergänzend zu den gedruckten Büchern und für den Gebrauch zuhause akzeptiert.
Wenn sich eine Schule für die Nutzung des „Digitalen Bücherregals“ angemeldet hat, dann wird sie die Lizenzen auf den Seiten des Schulcampus RLP zur Verfügung stellen. Zum Abrufen wird jedes Schuljahr der neu vergebene individuelle Freischaltcode benötigt.
Informationen zum „Digitalen Bücherregal“ finden Sie auf dem Bildungsportal RLP, Anleitungen dazu auf dem Bildungsserver RLP.
Bitte beachten Sie:
Informationen zum Schulbuchlager und zur Rückgabe von Lernmittel finden hier.

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