Schulbuch
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Schulbuchausleihe

Aktuelle Hinweise

Ausgabe der Lernmittel für das Schuljahr 2025/26

Sollten Sie noch auf Lernmittel für das laufende Schuljahr warten, gibt Ihnen die Schulverwaltung gerne Auskunft:

062418534014

schulverwaltung@worms.de

Servicezeiten:
Mo bis Fr 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mo und Di 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Do 14:00 Uhr – 17:00 Uhr

Das Schulbuchlager in Pfeddersheim ist unterjährig immer zu folgenden Zeiten geöffnet:
Mo – Do13:30 Uhr – 15:30 Uhr

Informationen zur Schulbuchausleihe

Informationen zur Schulbuchausleihe im Schuljahr 2025/26 erhalten Sie auf dieser Seite und in diesem wichtigen Informationsschreiben zusammengefasst.

Die Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen möglich:

  • Je nach Einkommen der Eltern können die benötigten Lernmittel (Bücher, Arbeitshefte etc.) für den Schulunterricht der Kinder entweder unentgeltlich (kostenlos) oder gegen ein Entgelt (kostenpflichtig) ausgeliehen werden .
  • Der Antrag für die Teilnahme an der Schulbuchausleihe muss für jedes Schuljahr neu gestellt werden.
  • Für diesen Antrag gibt es Antragsfristen, die zu beachten sind (siehe Punkt 1).

Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist freiwillig.
Allgemeine Kurzinformationen zur Schulbuchausleihe in Deutsch, Arabisch (عربي), Ukrainisch (Українська) und Persisch/Dari (اللغة الفارسية) erhalten Sie hier.

1. Antragsfristen für das Schuljahr 2025/26 beachten

Achtung: Wer sich nicht rechtzeitig verbindlich zur Teilnahme am Ausleihverfahren (unentgeltlich oder entgeltlich) angemeldet hat, muss seine Lernmittel auf eigene Kosten beschaffen. Darüber hinaus können ohne beigefügte Einkommensnachweise Anträge nicht bearbeitet werden.

Antragsfrist
unentgeltliche Schulbuchausleihe
:

bis zum 17. März 2025

Wer an der unentgeltlichen Ausleihe teilnehmen möchte, muss den entsprechenden Antrag unbedingt fristgerecht bis zum 17. März 2025 ausgefüllt bei der jeweiligen Schule oder der Schulverwaltung (Adresse: Haus zur Münze, Marktplatz 10, 67547 Worms) abgegeben haben.

Im Falle einer Ablehnung des Antrages (beispielsweise wegen zu hohen Einkommens) ist vom 16.05. bis zum 12.06.2025 die Teilnahme an der Ausleihe gegen Entgelt möglich. Wir empfehlen den Eltern, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen. Weiterführende Informationen finden sich ggf. auch in den Ablehnungsschreiben.

Antragsfrist
entgeltliche Schulbuchausleihe:

vom 16. Mai bis zum 12. Juni 2025

Eltern, deren Einkommen die Einkommensgrenzen übersteigt, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausleihen.

In der Zeit vom 16.05. bis 12.06.2025 können Eltern sich für die Teilnahme an der entgeltliche Schulbuchausleihe im Internet anmelden. 

Schulen und Schulträger werden die Eltern rechtzeitig informieren.

2. Einkommensgrenzen beachten

Wichtige Informationen zu den Einkommensgrenzen finden Sie hier:

Merkblatt Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2025/26

Die Einkommensgrenzen für die Teilnahme an der unentgeltlichen Ausleihe haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.

3. Antrag bzw. Anmeldung für die Schulbuchausleihe

Unentgeltliche Schulbuchausleihe:

Die Antragsformulare werden über die Schulen ausgegeben.

Sie können den Antrag für hier auch elektronisch ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben:
Antrag Schulbuchausleihe Schuljahr 2025/26

Für die Bearbeitung der Anträge werden der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag und die im Antrag geforderten Einkommensunterlagen benötigt. Nur dann kann die Schulverwaltung den Antrag ohne Verzögerung bearbeiten.

Der Antrag muss ausgefüllt und fristgerecht bis zum 17. März 2025 bei der jeweiligen Schule oder der Schulverwaltung (Adresse: Haus zur Münze, Marktplatz 10, 67547 Worms) abgegeben werden.

Entgeltliche Schulbuchausleihe:

Eltern, die an der Ausleihe gegen Gebühr teilnehmen möchten, müssen sich über das Internetportal für Eltern ein Benutzerkonto einrichten: 

Elternportal der Schulbuchausleihe des Landes Rheinland-Pfalz

Die verbindliche Bestellung der Schulbücher erfolgt über das eingerichtete Benutzerkonto. Die Bestellung der Schulbücher muss bis zum Ende der Bestellfrist, also bis spätestens 12. Juni 2025 abgeschlossen sein. 

Bei der Bestellung muss verbindlich die Teilnahme an der Schulbuchausleihe erklärt werden; ferner ist hier eine Einzugsermächtigung für die Leihgebühr vorgesehen. Innerhalb von 14 Tagen kann diese Bestellung im Elternportal wieder storniert werden, danach ist sie verbindlich.

Alle betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten von der Schule eine weitere Information zur entgeltlichen Schulbuchausleihe. Der darin genannte Freischaltcode wird zur Bestellung im Internetportal benötigt.

4. Gegenstand der Ausleihe

Die unentgeltliche Ausleihe umfasst Schulbücher eines Schuljahres und Arbeitshefte.

Arbeitshefte, in denen die Schülerinnen und Schüler schreiben, müssen nicht zurückgegeben werden.

Sonstige Unterrichtsmaterialien wie zeitweilig benutzte Lektüren, Formelsammlungen, Duden, Taschenrechner oder Schreib- und Zeichenutensilien müssen wie bisher gekauft werden.

Bei der entgeltlichen Schulbuchausleihe können Schülerinnen und Schüler ausschließlich Schulbücher und sie ersetzende Druckschriften ausleihen. 

Ausgenommen von der Möglichkeit der entgeltlichen Ausleihe sind Schulbücher und sie ersetzende Druckschriften, die über einen Zeitraum von mehr als drei Schuljahren von einer Schülerin oder einem Schüler genutzt werden (Wörterbücher, Atlanten etc.).

Achtung: Eine teilweise Ausleihe (zum Beispiel einzelne Bücher oder nur Arbeitshefte) ist nicht möglich!

5. Bedingungen der Schulbuchausleihe

  • Die über das Ausleihverfahren angebotenen Lernmittel werden an die Schülerinnen und Schüler oder die Sorgeberechtigten ausgehändigt. Der Empfang wird dokumentiert.
  • Nach Erhalt der Lernmittel sind diese auf Beschädigung zu überprüfen. Falls Schäden festgestellt werden, müssen diese unverzüglich dem Schulbuchlager zur Dokumentation oder ggf. zum Austausch vorgelegt werden.
  • Die ausgeliehenen Lernmittel sind Eigentum des Schulträgers. Sie müssen pfleglich behandelt und zu dem vom Schulträger festgesetzten Zeitpunkt in einem unbeschädigten Zustand zurückgegeben werden.
  • In den Lernmitteln dürfen keine Eintragungen, Unterstreichungen oder Markierungen vorgenommen werden.
  • Falls die Lernmittel beschädigt oder nicht fristgerecht zurückgegeben werden, sind die Sorgeberechtigten / volljährigen Schülerinnen und Schüler zum Ersatz des Schadens in Höhe des Zeitwertes der jeweiligen Lernmittel verpflichtet. Spuren, die durch den normalen Gebrauch der Lernmittel entstehen, führen nicht zu Schadenersatzforderungen.
  • Es wird dringend empfohlen, die ausgeliehenen Lernmittel mit einem nicht klebenden Schutzumschlag zu versehen und den Schutzumschlag mit dem Namen der Schülerin oder des Schülers zu kennzeichnen. Dieser Schutzumschlag muss rückstandsfrei vom ausgeliehenen Lernmittel zu entfernen sein.
  • Sollte eine an der Ausleihe teilnehmende Schülerin oder ein teilnehmender Schüler die Schule vorzeitig verlassen, sind alle ausgeliehenen Lernmittel beim Schulträger zurückzugeben.

6. „Digitales Bücherregal“ im Schulcampus RLP

Alle Schulen, die aktuell den ins Bildungsportal RLP integrierten Schulcampus RLP nutzen, können das Digitale Bücherregal verwenden. Ob und in welchem Umfang digitale Lernmittel genutzt werden entscheidet jede Schule für sich. Voraussetzung ist, dass die digitalen Lernmittel verbindlich von einer Gruppe von Schülerinnen und Schülern im Unterricht verwendet werden (z. B. in einer Tablet-Klasse, einer kompletten Jahrgangsstufe oder einem Kurs).

Alleine die Schule entscheidet, welche Lizenzen im Einzelfall genutzt werden:

  • PrintPlus-Lizenzen können nur ergänzend zu den entsprechenden gedruckten Ausgaben von Schulbüchern in Lerngruppenstärke direkt von den Schulen erworben werden.
  • Einzellizenzen würden die gedruckte Version ersetzen. Eltern könnten diese theoretisch auch optional direkt bei den Bildungsmedienanbietern (z. B. die Schulbuchverlage) beziehen und bezahlen, wenn die Schule dem zustimmt.

Prinzipiell kann eine weiterführende Schule also gestatten, dass Schüler privat angeschaffte digitale Lernmittel (Einzellizenzen) nutzen. In der Regel werden diese aber nur ergänzend zu den gedruckten Büchern und für den Gebrauch zuhause akzeptiert.

Wenn sich eine Schule für die Nutzung des „Digitalen Bücherregals“ angemeldet hat, dann wird sie die Lizenzen auf den Seiten des Schulcampus RLP zur Verfügung stellen. Zum Abrufen wird jedes Schuljahr der neu vergebene individuelle Freischaltcode benötigt. 

Informationen zum „Digitalen Bücherregal“ finden Sie auf dem Bildungsportal RLP, Anleitungen dazu auf dem Bildungsserver RLP.

Bitte beachten Sie:

  • Gedruckte Bücher werden zurzeit nicht durch digitale Ausgaben ersetzt, sondern lediglich ergänzt.
  • Nicht für jedes Lernmittel ist auch eine digitale Lizenz verfügbar.
  • Lizenzen gelten nur für ein Schuljahr und müssen für nachfolgende Schuljahre gegebenenfalls erneuert werden.
  • Jede Schule legt individuell fest, für welche Klassenstufen und für welche Fächer digitale Lernmittel zugelassen werden.
  • Für die unentgeltliche Schulbuchausleihe werden die PrintPlus-Lizenzen bei Bedarf automatisch mitbeschafft, bei der entgeltlichen Schulbuchausleihe muss hierzu im Elternportal ergänzend zu der Bestellung der gedruckten Bücher noch der Haken bei der Digitalen Schulbuchausleihe gesetzt werden.
  • Fragen Sie unbedingt in der Schule nach, bevor Sie im Elternportal eine digitale Bestellung ausführen. Ansonsten könnte es passieren, dass Sie eine leere Bestellung generieren, weil keine entsprechenden Lernmittel hinterlegt sind.
  • Fragen zum Einsatz von digitalen Lernmitteln kann Ihnen generell immer nur die jeweilige Schule beantworten! Manche Schulen haben hierfür eine feste Ansprechpartnerin oder einen festen Ansprechpartner.

7. Informationen zum Schulbuchlager

Informationen zum Schulbuchlager und zur Rückgabe von Lernmittel finden hier.

Kinder sitzen auf dem Boden und blättern in bunten Schulbüchern und Heften
Kinder sitzen auf dem Boden und blättern in bunten Schulbüchern und Heften

Kontakt / Terminvereinbarungen:

Servicetelefon: 0 62 41/ 8 53 - 40 14

E-Mail: Schlvrwltngwrmsd

Britta Lohmann: 0 62 41/ 8 53 - 40 06

Oliver Rissler: 0 62 41/ 8 53 - 40 08

Unsere Servicezeiten sind:

  • Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie
  • Montag und Dienstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und 
  • Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr. 

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