Alle ausgeliehenen Schulbücher im Schuljahr 2022/23, die im nächsten Schuljahr nicht mehr verwendet werden, müssen vor den Sommerferien (bis spätestens Freitag, 21. Juli 2023) zurückgegeben werden.
Die Schulverwaltung bittet die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern, die ausgeliehenen Schulbücher eigenständig zurückzugeben.
Für die Schulbuchrückgabe erhalten die Schülerinnen und Schüler von der Schulverwaltung einen Rücknahmeschein, welcher alle zurückzugebenden Lernmittel auflistet. Dieser Rücknahmeschein ist mit der Rückgabe der Schulbücher mitzubringen.
Die Schulbuchrückgabe findet dieses Jahr für alle Wormser Schulen (bis auf vier kleine Grundschulen*) zentral am Schulbuchlager (Johann-Braun-Str. 19, 67551 Worms-Pfeddersheim) statt:
Grundschulen
Dalberg-Grundschule
Ernst-Ludwig-Grundschule
Karmeliter-Grundschule
Kerschensteiner-Grundschule
Neusatz-Grundschule
Paternus-Grundschule
Pestalozzi-Grundschule
Staudinger-Grundschule
Westend-Grundschule
Weiterführende Schulen
Nibelungen-Realschule plus, Pfrimmtal-Realschule plus
Karmeliter-Realschule plus,
Westend-Realschule plus
Nelly-Sachs-IGS
Eleonoren-Gymnasium
Rudi-Stephan-Gymnasium
Gauß-Gymnasium
Berufsbildende Schulen
Karl-Hofmann-Schule
BBS Wirtschaft
* Ausnahme bilden die Grundschulen
In diesen Grundschulen wird die Rücknahme und später auch die Ausgabe durch die Schulen selbst organisiert.
Im zentralen Schulbuchlager, Johann-Braun-Str. 19, 67551 Worms-Pfeddersheim wird das Personal der Integrations- und Dienstleistungsbetrieb gGmbH der Stadt
Worms die Rücknahme organisieren.
Die Lernmittel werden vor Ort auf Vollständigkeit und Zustand geprüft, außerdem wird eine Rücknahmequittung ausgehändigt.
Lage Schulbuchlager im Stadtplan:
Die zentrale Rücknahmestelle ist nur im Zeitraum vom 10.07. bis 21.07.2023
eingerichtet.
Die Öffnungszeiten sind jeweils
Wer die im Bild genannten Termine nicht wahrnehmen kann, hat auch die Möglichkeit, die Schulbücher zu den üblichen Öffnungszeiten abzugeben. Allerdings sind dann längere Wartezeiten nicht auszuschließen.
Alle Informationen stehen in diesem PDF-Dokument "Schulbuchrückgabe für das Schuljahr 2022/23" zum Herunterladen zur Verfügung.
Nach Vorgaben des Ministeriums für Bildung Rheinland-Pfalz muss die Rückgabe bis spätestens 21. Juli 2023 erfolgt sein. Nicht rechtzeitig zurückgegebene bzw. beschädigte und damit nicht mehr verwendbare Lernmittel werden schadenersatzpflichtig. Diese Vorgabe sieht keine Ausnahmeregelung vor.