Zwei Grundschulkinder sitzen nebeneinander und lachen vergnügt
Zwei Grundschulkinder sitzen nebeneinander und lachen vergnügt

Ganztagsförderung für Grundschulkinder

Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) regelt den Rechtsanspruch der Eltern und Erziehungsberechtigten auf die ganztägige Förderung und Betreuung ihrer Grundschulkinder. 

Ziel des Gesetzes ist es, die bestehende Betreuungslücke zu schließen, die für viele Familien nach der Kita mit dem Eintritt in die Grundschule entsteht. Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote stärken Kinder in ihrer Entwicklung und unterstützen Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Der Anspruch auf ganztägige Förderung und Betreuung wird ab dem Schuljahr 2026/27 schrittweise eingeführt und ist nicht verpflichtend für Grundschulkinder. Anders als bei Kindern, die zwischen dem 2. Lebensjahr und der Einschulung eine Kindertagesstätte besuchen, ist der Rechtsanspruch im Ganztagsförderungsgesetz NICHT kostenfrei.

Welche Kinder haben einen Anspruch auf Ganztagsförderung?

Im Ganztagsförderungsgesetz ist eine stufenweise Einführung des Anspruchs pro Schuljahr und Klassenstufe vorgesehen. Im Detail haben folgende Grundschulkinder und Förderschulkinder einen Anspruch auf Ganztagsförderung:

Schuljahr 2026/27: Alle Schülerinnen und Schüler der 1. Klasse
Schuljahr 2027/28: Alle Schülerinnen und Schüler der 1. Klasse und der 2. Klasse
Schuljahr 2028/29: Alle Schülerinnen und Schüler der 1. Klasse, der 2. Klasse und der 3. Klasse
Schuljahr 2029/30: Alle Schülerinnen und Schüler der 1. Klasse, der 2. Klasse, der 3. Klasse und der 4. Klasse

Ab dem Schuljahr 2029/30 haben demnach alle Grundschulkinder einen Anspruch auf Ganztagsförderung.

Was bedeutet Ganztagsförderung?

Die Ganztagsförderung beinhaltet die Förderung und Betreuung von Grund- und Förderschulkindern:

an 5 Tagen in der Woche
(während der Schulzeit)

an 8 Stunden am Tag
(inkl. der Unterrichtszeit)

und in den Ferien*
(8 Stunden am Tag)

* ausgenommen sind vier Wochen Schließzeiten im Jahr

Welche Betreuungsformen und Fördermöglichkeiten gibt es für die Kinder?

Zur Erfüllung der Ganztagsförderung gibt es schulische und außerschulische Angebote.

Zu den schulischen Angeboten gehören zum Beispiel die Ganztagsschulen. An den zwei Wormser Ganztagsschulen Pestalozzi oder Staudinger Grundschule kann der Anspruch auf eine Ganztagsförderung erfüllt werden.

Ebenfalls gehören die Betreuenden Grundschulen zu den schulischen Angeboten. Nach dem Besuch der Grundschule kümmern sich im Anschluss private Trägervereine um die Nachmittagsbetreuung der Grundschulkinder. Dank dieser gibt es zehn Betreuende Grundschulen an Wormser Grundschulen.

Darüber hinaus gibt es noch außerschulische Angebote wie zum Beispiel die Horte in Worms oder auch die Spiel- und Lernstuben, bei welchen der Anspruch auf Ganztagsförderung ebenfalls erfüllt wird. Diese können ebenfalls nach der Grundschule besucht werden.

Welche Kosten entstehen in der Ganztagsförderung?

Der Anspruch auf Ganztagsförderung ist ein Angebot, es besteht jedoch keine Pflicht für Eltern von Grundschulkindern diesen anzunehmen. Darüber hinaus ist es wichtig für die Eltern zu wissen, dass es auch keinen Anspruch auf eine kostenfreie Ganztagsförderung gibt. Je nachdem welches Angebot die Eltern für die Ganztagsförderung wählen, kann dieses kostenfrei oder kostenpflichtig sein. Bei allen Angeboten, die ein Mittagessen beinhalten, ist dies kostenpflichtig.


Kostenfrei

Der Besuch einer Grundschule als pädagogisches Angebot ist kostenfrei. Damit verbunden sind folgende Unterrichtszeiten:

  • Halbtagsgrundschule: Montag bis Freitag bis 12 oder 13 Uhr
  • Ganztagsgrundschule: Montag bis Donnerstag bis 16 Uhr und freitags bis 12 oder 13 Uhr


Kostenpflichtig

Für die Angebote zur Förderung und Betreuung am Nachmittag sind Elternbeiträge an den folgenden Institutionen kostenpflichtig:

  • Betreuende Grundschule
  • Hort
  • Spiel- und Lernstube

Elternbeiträge Betreuenden Grundschulen:

  • Die Elternbeiträge an Betreuenden Grundschulen werden von den privat organisierten Träger- und Betreuungsvereinen an den jeweiligen Grundschulen erhoben. 
  • Die jeweiligen Kosten erfragen Sie an der Grundschule bzw. dem Träger- und Betreuungsverein dort.
  • An der Staudinger Grundschule ist eine Frühbetreuung sowie eine Freitagsbetreuung als Ergänzung zur Ganztagsschule buchbar, welche von der dortigen Betreuenden Grundschule organisiert wird und kostenpflichtig ist.

Elternbeiträge Horte/ Spiel- und Lernstuben:

  • Die Elternbeiträge orientieren sich dem Einkommen der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und der im Haushalt lebenden Kindergeldberechtigten Personen. 
  • Eltern können einen Antrag auf Berechnung der zumutbaren Belastung stellen, so dass eine Einkommensüberprüfung durchgeführt wird und ggf. der Elternbeitrag ermäßigt oder übernommen werden kann.
  • Werden Sozialleistungen wie z.B. Bürgergeld, Wohngeld gewährt, dann ist eine Übernahme des Elternbeitrags möglich. Bei Familien mit mehr als vier Kindern entfällt der Elternbeitrag.

Bekommt jedes Kind einen Platz?

Die Grundschulkinder, welche im Schuljahr 2026/27 in die 1. Klasse kommen, haben einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsförderung. Die Stadtverwaltung Worms ist verpflichtet, diesen Rechtsanspruch umzusetzen. Der Anspruch kann daher nicht bei Schulen, Betreuenden Grundschulen, Horten, Spiel- und Lernstuben eingefordert werden.

Bitte melden Sie Ihr Kind regulär an der Ihnen zugewiesenen Schule im Schulbezirk an und melden bei dem Erstgespräch Ihren (ganztägigen) Betreuungswunsch an. Die meisten Schulen können diesen Bedarfen bereits nachkommen. Sollte das allerdings nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an die Ganztagskoordinatorinnen (ganztag@worms.de). Wir werden nach geeigneten Lösungen für Sie suchen.

Eine Garantie, dass eine Lösung in der von den Eltern und Erziehungsberechtigten bevorzugten Betreuungsform erfolgt (kostenfrei oder kostenpflichtig bzw. Betreuende Grundschule, Hort oder Ganztagsschule bzw. wohnortnah), gibt es allerdings nicht.

Wie kann ich mein Kind für die Ganztagsförderung anmelden?

Bei der Schulanmeldung Ihres Kindes in Worms können Sie angeben, dass Sie einen Betreuungsplatz brauchen bzw. den Anspruch auf Ganztagsförderung geltend machen möchten. Die Schulanmeldung erfolgt aufgrund einer Einladung zur Anmeldung Ihres Kindes an der Grundschule Ihres Schulbezirks.

Die Anmeldung Ihres Kindes an einem Hort oder einer Spiel- und Lernstube erfolgt über die Wormser Kita-Navi.

Für die Anmeldung Ihres Kindes an einem Ferienprogramm informieren Sie sich hier: Ferienangebote in Worms.

Haben Sie Fragen?

Gerne helfen Ihnen die Ganztagskoordinatorinnen Frau Liebscher und Frau Möller weiter.
Kontaktieren Sie diese am besten per E-Mail an:

gnztgwrmsd

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