Ein kleiner Junge reckt die Daumen nach oben, im Hintergrund spielen zwei Kinder mit einer jungen Frau
Ein kleiner Junge reckt die Daumen nach oben, im Hintergrund spielen zwei Kinder mit einer jungen Frau

Kindertagespflege in Worms

Vermittlung und Beratung

Sie benötigen Hilfe bei der Suche nach einer Kindertagespflegeperson für Ihr Kind?

Hier erhalten Sie Antworten auf häufige Fragen (FAQ) sowie Informationen rund um Kindertagespflege in Worms. Für weitere Fragen, eine individuelle Beratung oder Vermittlung einer Kindertagespflegeperson wenden Sie sich gerne an das Büro Kindertagespflege der Stadtverwaltung Worms (Kontakt siehe unten).

FAQ & Infos Kindertagespflege

Wer hilft mir bei der Suche? (Vermittlung & Beratung)

Wenden Sie sich gerne an das Büro Kindertagespflege der Abteilung 5.10 - Kindertagesbetreuung und Familienleistungen der Stadtverwaltung Worms:

Kontakt

Kindertagespflegepersonen - Vermittlung und Beratung
E-Mail Kontaktformular

Was ist Kindertagespflege?

Die Kindertagespflege ist eine familienähnliche und flexible Betreuungsform, die ausschließlich oder ergänzend zu anderen Betreuungsformen stattfinden kann und von qualifizierten Kindertagespflegepersonen angeboten wird.

Die Betreuung findet in kleinen Gruppen von maximal 5 Kindern statt.

Neben Krippen, Kindertagesstätten und Horten ist die Betreuung von Kindern durch Kindertagespflegepersonen eine seit vielen Jahren bewährte Betreuungsform und wird für alle Kinder im Alter von 0 Jahren bis 14 Jahren gefördert. Bis zum 2. Geburtstag des Kindes gelten für die Betreuung in Kindertagespflege die gleichen Voraussetzungen wie für die Betreuung in einer Kindertagesstätte.

Kindertagespflege findet entweder im Haushalt einer qualifizierten Kindertagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumen statt. Andere geeignete Räume sind Wohnungen, die von Kindertagespflegepersonen extra für die Ausübung ihrer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson angemietet werden.

Die Betreuungszeiten können Eltern und Kindertagespflegepersonen bedarfsgerecht gestalten. Sie können auch ergänzende Betreuungsstunden – zum Beispiel außerhalb der Öffnungszeiten der Krippen, Kindergärten und Horte – vereinbaren. Dies ist allerdings nur möglich, wenn Sie Arbeitszeiten haben, die dies begründen.

Gesetzliche Grundlagen für die Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist im Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe und im Kindertagesstättengesetz geregelt.

Der § 24 SGB VIII regelt den Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

Habe ich Anspruch auf eine Kindertagespflegeperson?

Vor Vermittlung einer Kindertagespflegeperson muss abgeklärt werden, ob Ihr Kind einen Anspruch auf Kindertagespflege hat und ob Sie einen Kostenbeitrag leisten müssen. 

Ihr Kind ist unter 1 Jahr alt

Sie haben Anspruch auf Kindertagespflege, wenn Sie

  • berufstätig sind, 
  • sich in einer Ausbildung befinden, 
  • die Schule besuchen oder 
  • studieren oder ähnliches.

Sie müssen einen Kostenbeitrag leisten, der sich nach Ihrem Einkommen und dem Betreuungsumfang richtet.

Ihr Kind ist 1 Jahr alt

Sie haben Anspruch auf Kindertagespflege für max. 32,5 Wochenstunden.

Sollten Sie jedoch berufstätig sein und benötigen mehr Betreuungsstunden, so richten sich die Betreuungszeiten nach Ihren Arbeitszeiten.

Sie müssen einen Kostenbeitrag leisten, der sich nach Ihrem Einkommen und dem Betreuungsumfang richtet.

Ihr Kind ist 2 Jahre alt

Sie können sich entscheiden zwischen einem Kita-Platz und der Betreuung in einer Kindertagespflege.

Die Kindertagespflege ist kostenpflichtig.
Eine Kostenübernahme kann ab dem 2. Geburtstag nur erfolgen, wenn für Ihr Kind kein Kita-Platz zur Verfügung steht und Sie einen Kita-Platz suchen. Bitte tragen Sie hierzu Ihr Kind auch mit dem 2. Geburtstag oder spätestens bis zum Beginn der Kindertagespflege im Online-Portal Kita-Navi der Stadt Worms ein. 

Wenn Sie jedoch den angebotenen Kita-Platz absagen und sich für eine Kindertagespflegeperson entscheiden, müssen Sie einen Kostenbeitrag zahlen, der sich nach Ihrem Einkommen und dem Betreuungsumfang richtet.

Steht kein Platz in der KiTa zur Verfügung, so können Sie per Antrag vom Kostenbeitrag in der Kindertagespflege befreit werden. Diesen erhalten Sie im Büro Kindertagespflege (Kontakt siehe unten).

Ihr Kind besucht bereits die KiTa oder die Schule

Benötigen Sie berufsbedingt zusätzlich eine Betreuung, obwohl Ihr Kind die KiTa oder die Schule besucht, so können Sie Ihr Kind ebenfalls von einer Kindertagespflegeperson betreuen lassen.

Sie müssen einen Kostenbeitrag leisten, der sich nach Ihrem Einkommen und dem Betreuungsumfang richtet.

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So finden Sie eine geeignete Kindertagespflegeperson in Worms

Um eine Kindertagespflegeperson zu finden, kontaktieren Sie das Büro KindertagespflegeWir suchen nach Ihren Kriterien geeignete Kindertagespflegepersonen für Sie und teilen Ihnen die entsprechenden Kontaktdaten mit.

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Hier kommen Sie direkt zu den Kontaktdaten der in Worms tätigen „Kindertagespflegepersonen“

Als Eltern müssen Sie selbst beurteilen, ob eine Kindertagespflegeperson Ihren Erwartungen gerecht werden kann. Bei der Auswahl gibt es einige Aspekte zu beachten:

Es ist wichtig, dass Sie sich auf die zunächst fremde Person, die ihr Kind betreuen soll, verlassen können. Zuverlässigkeit, Geborgenheit und eine kindgerechte und saubere Umgebung sollten zum Wohle Ihres Kindes selbstverständlich sein.

  1. Führen Sie ein persönliches Vorgespräch mit der Kindertagespflegeperson. Es bietet sich an, dieses Treffen am zukünftigen Betreuungsort stattfinden zu lassen. Besichtigen Sie die Räume, in welchen die Betreuung stattfinden soll und lassen Sie sich auch den Außenbereich zeigen (Hof, Garten)

  2. Erkundigen Sie sich nach Wertehaltungen, religiösen Einstellungen und dem pädagogischen Konzept einer Kindertagespflegeperson.

    Zusammenschluss zweier Kindertagespflegepersonen

    Zwei Kindertagespflegepersonen können sich zusammenschließen, um gemeinsam eine Kindertagespflege anzubieten. Dieses Modell erlaubt es, dass jede der beiden Tagespflegepersonen bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen kann. Die Betreuung findet in der Regel in getrennten Räumen statt. Aber auch gemeinsame Aktivitäten mit allen Kindern können angeboten werden.

    In Worms gibt es mehrere Kindertagespflegepersonen, die sich zu zweit zusammengeschlossen haben und gemeinsam je 5 Kinder betreuen können. Dies kann in angemieteten Räumen oder bei einer der Kindertagespflegepersonen zu Hause stattfinden.

    Anfragen auf einen Platz in der Kindertagespflege

    Formular folgt ...

    Ablauf der Eingewöhnung in die Kindertagespflege

    Die ersten Tage in der Kindertagespflege ...

    Die Fremdbetreuung in der Kindertagespflege basiert auf Vertrauen, das erstmal aufgebaut werden muss. Von daher fängt die Betreuung mit einer Eingewöhnungsphase an, für die Sie sich mindestens drei Wochen Zeit nehmen sollten.

    Die Eingewöhnung ist ein sanfter Übergang von der Familie in die Kindertagespflege nach Tempo Ihres Kindes. Das Ziel ist es, dass Ihr Kind zu der Kindertagespflegeperson eine sichere Bindung aufbaut, ihr vertraut und gerne dort hingeht.

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    Welche Qualifikation hat eine Kindertagespflegeperson?

    • Kindertagespflegepersonen müssen eine persönliche und fachliche Eignung haben, um verantwortungsbewusst auf die individuellen Bedürfnisse eines Kindes eingehen zu können. 

    • Sie müssen entsprechende gesundheitliche Voraussetzungen mitbringen und dürfen nicht vorbestraft sein. 

    • Sie absolvieren einen Qualifizierungskurs von 210 Unterrichtseinheiten, um Kenntnisse z.B. in den Bereichen Pädagogik, Psychologie, Recht, Ernährung, und Gesundheit zu erwerben. 

    • Die Pflegeerlaubnis wird vom Jugendamt erteilt und wird alle 5 Jahre neu überprüft und dann verlängert.

    Formulare

    Haben Sie Fragen?

    Wenden Sie sich gerne an das Büro Kindertagespflege der Abteilung 5.10 - Kindertagesbetreuung und Familienleistungen der Stadtverwaltung Worms:

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    Eine Orientierungshilfe bietet Ihnen unsere "Infobroschüre Kindertagespflege":

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