
Sie benötigen Hilfe bei der Suche nach einer Kindertagespflegeperson für Ihr Kind?
Hier erhalten Sie Antworten auf häufige Fragen (FAQ) sowie Informationen rund um Kindertagespflege in Worms. Für weitere Fragen, eine individuelle Beratung oder Vermittlung einer Kindertagespflegeperson wenden Sie sich gerne an das Büro Kindertagespflege der Stadtverwaltung Worms (Kontakt siehe unten).
Wenden Sie sich gerne an das Büro Kindertagespflege der Abteilung 5.10 - Kindertagesbetreuung und Familienleistungen der Stadtverwaltung Worms:
Kindertagespflegepersonen - Vermittlung und Beratung
E-Mail Kontaktformular
Die Kindertagespflege ist eine familienähnliche und flexible Betreuungsform, die ausschließlich oder ergänzend zu anderen Betreuungsformen stattfinden kann und von qualifizierten Kindertagespflegepersonen angeboten wird.
Die Betreuung findet in kleinen Gruppen von maximal 5 Kindern statt.
Neben Krippen, Kindertagesstätten und Horten ist die Betreuung von Kindern durch Kindertagespflegepersonen eine seit vielen Jahren bewährte Betreuungsform und wird für alle Kinder im Alter von 0 Jahren bis 14 Jahren gefördert. Bis zum 2. Geburtstag des Kindes gelten für die Betreuung in Kindertagespflege die gleichen Voraussetzungen wie für die Betreuung in einer Kindertagesstätte.
Kindertagespflege findet entweder im Haushalt einer qualifizierten Kindertagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumen statt. Andere geeignete Räume sind Wohnungen, die von Kindertagespflegepersonen extra für die Ausübung ihrer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson angemietet werden.
Die Betreuungszeiten können Eltern und Kindertagespflegepersonen bedarfsgerecht gestalten. Sie können auch ergänzende Betreuungsstunden – zum Beispiel außerhalb der Öffnungszeiten der Krippen, Kindergärten und Horte – vereinbaren. Dies ist allerdings nur möglich, wenn Sie Arbeitszeiten haben, die dies begründen.
Die Kindertagespflege ist im Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe und im Kindertagesstättengesetz geregelt.
Der § 24 SGB VIII regelt den Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
Vor Vermittlung einer Kindertagespflegeperson muss abgeklärt werden, ob Ihr Kind einen Anspruch auf Kindertagespflege hat und ob Sie einen Kostenbeitrag leisten müssen.
Sie haben Anspruch auf Kindertagespflege, wenn Sie
Sie müssen einen Kostenbeitrag leisten, der sich nach Ihrem Einkommen und dem Betreuungsumfang richtet.
Sie haben Anspruch auf Kindertagespflege für max. 32,5 Wochenstunden.
Sollten Sie jedoch berufstätig sein und benötigen mehr Betreuungsstunden, so richten sich die Betreuungszeiten nach Ihren Arbeitszeiten.
Sie müssen einen Kostenbeitrag leisten, der sich nach Ihrem Einkommen und dem Betreuungsumfang richtet.
Sie können sich entscheiden zwischen einem Kita-Platz und der Betreuung in einer Kindertagespflege.
Die Kindertagespflege ist kostenpflichtig.
Eine Kostenübernahme kann ab dem 2. Geburtstag nur erfolgen, wenn für Ihr Kind kein Kita-Platz zur Verfügung steht und Sie einen Kita-Platz suchen. Bitte tragen Sie hierzu Ihr Kind auch mit dem 2. Geburtstag oder spätestens bis zum Beginn der Kindertagespflege im Online-Portal Kita-Navi der Stadt Worms ein.
Wenn Sie jedoch den angebotenen Kita-Platz absagen und sich für eine Kindertagespflegeperson entscheiden, müssen Sie einen Kostenbeitrag zahlen, der sich nach Ihrem Einkommen und dem Betreuungsumfang richtet.
Steht kein Platz in der KiTa zur Verfügung, so können Sie per Antrag vom Kostenbeitrag in der Kindertagespflege befreit werden. Diesen erhalten Sie im Büro Kindertagespflege (Kontakt siehe unten).
Benötigen Sie berufsbedingt zusätzlich eine Betreuung, obwohl Ihr Kind die KiTa oder die Schule besucht, so können Sie Ihr Kind ebenfalls von einer Kindertagespflegeperson betreuen lassen.
Sie müssen einen Kostenbeitrag leisten, der sich nach Ihrem Einkommen und dem Betreuungsumfang richtet.
Kindertagespflegepersonen - Vermittlung und Beratung
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Um eine Kindertagespflegeperson zu finden, kontaktieren Sie das Büro Kindertagespflege. Wir suchen nach Ihren Kriterien geeignete Kindertagespflegepersonen für Sie und teilen Ihnen die entsprechenden Kontaktdaten mit.
Kindertagespflegepersonen - Vermittlung und Beratung
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Hier kommen Sie direkt zu den Kontaktdaten der in Worms tätigen „Kindertagespflegepersonen“
Als Eltern müssen Sie selbst beurteilen, ob eine Kindertagespflegeperson Ihren Erwartungen gerecht werden kann. Bei der Auswahl gibt es einige Aspekte zu beachten:
Es ist wichtig, dass Sie sich auf die zunächst fremde Person, die ihr Kind betreuen soll, verlassen können. Zuverlässigkeit, Geborgenheit und eine kindgerechte und saubere Umgebung sollten zum Wohle Ihres Kindes selbstverständlich sein.
Zwei Kindertagespflegepersonen können sich zusammenschließen, um gemeinsam eine Kindertagespflege anzubieten. Dieses Modell erlaubt es, dass jede der beiden Tagespflegepersonen bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen kann. Die Betreuung findet in der Regel in getrennten Räumen statt. Aber auch gemeinsame Aktivitäten mit allen Kindern können angeboten werden.
In Worms gibt es mehrere Kindertagespflegepersonen, die sich zu zweit zusammengeschlossen haben und gemeinsam je 5 Kinder betreuen können. Dies kann in angemieteten Räumen oder bei einer der Kindertagespflegepersonen zu Hause stattfinden.
Formular folgt ...
Die ersten Tage in der Kindertagespflege ...
Die Fremdbetreuung in der Kindertagespflege basiert auf Vertrauen, das erstmal aufgebaut werden muss. Von daher fängt die Betreuung mit einer Eingewöhnungsphase an, für die Sie sich mindestens drei Wochen Zeit nehmen sollten.
Die Eingewöhnung ist ein sanfter Übergang von der Familie in die Kindertagespflege nach Tempo Ihres Kindes. Das Ziel ist es, dass Ihr Kind zu der Kindertagespflegeperson eine sichere Bindung aufbaut, ihr vertraut und gerne dort hingeht.
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