In Worms gibt es verschiedene Möglichkeiten für Grundschulkinder am Nachmittag, um deren Eltern bzw. Sorgeberechtigten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.
Eltern bzw. Sorgeberechtigte können wählen, ob ihre Kinder am Nachmittag nahe an der/ direkt in der Schule sein sollen oder in einer außerschulischen Institution, die sich in der Regel außerhalb des Schulgebäudes befindet.
nahe an der Schule /
direkt in der Schule
Die Betreuende Grundschule und die Ganztagsschule in Angebotsform befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Schulgebäude.
An einer Grundschule können gleichzeitig die Betreuende Grundschule sowie die Ganztagsschule in Angebotsform existieren. Das eine Konzept schließt das andere nicht aus.
Dennoch unterscheiden sich beide Konzepte. Welche das genau sind, zeigen die hier unten aufgeführten Fragen und Antworten.
(eher) außerhalb des Schulgebäudes
Für die Nachmittagsbetreuung der Grundschulkinder (eher) außerhalb des Schulgebäudes gibt es in Worms Horte, Kindertagesstätten sowie Spiel- und Lernstuben.
Im Folgenden werden die beiden Konzepte gegenübergestellt und anhand von neun Fragen unterschieden. Beide Konzepte können an einer Grundschule gleichzeitig existieren. Eine Tabelle zur Unterscheidung von Betreuender Grundschule und Ganztagsschule in Angebotsform steht auch hier zum Herunterladen zur Verfügung.
Betreuende Grundschule:
Die Nachmittagsbetreuung der Betreuenden Grundschulen wird durch freie Träger in Worms angeboten.
Ganztagsschule in Angebotsform:
Träger einer Ganztagsschule (als ein qualifiziertes, schulisches Angebot des Landes Rheinland-Pfalz) ist wie bei allen öffentlichen Schulen in Worms der Schulträger, also die Stadt Worms.
Betreuende Grundschule:
Für einen Platz in einer Betreuenden Grundschule bewerben sich die Eltern/ Sorgeberechtigte bei den Trägern der Betreuenden Grundschulen und schließen einen Vertrag zur Nachmittagsbetreuung mit diesem Träger ab.
Für die Betreuung gelten dann die vertraglich geregelten Bestimmungen.
Ganztagsschule in Angebotsform:
Für die Teilnahme an der Ganztagsschule erfolgt eine Anmeldung an der jeweiligen Schule.
Eltern / Sorgeberechtigte bzw. ihre Kinder gehen damit eine Verpflichtung ein, das Angebot der Ganztagsschule ein Schuljahr lang wahrzunehmen.
Das Angebot der Betreuenden Grundschule ist kostenpflichtig.
Für die Nachmittagsbetreuung ihrer Kinder zahlen die Eltern / Sorgeberechtigte einen Betreuungsbeitrag, welcher an den jeweiligen Betreuenden Grundschulen unterschiedlich hoch ausfällt.
Die Ganztagsschule in Angebotsform ist kostenfrei.
Da die Ganztagsschule ein spezielles Schulkonzept darstellt und der Schulbesuch in Deutschland kostenfrei ist, müssen die Eltern / Sorgeberechtigte für den Besuch der Ganztagsschule und keine Beiträge zahlen.
Betreuende Grundschule:
Die Betreuung an einer Betreuenden Grundschule ist um den Schulbesuch herum organisiert. Die Kinder gehen daher nach dem Schulende oder auch schon vor Schulbeginn in die Betreuende Grundschule.
Die Betreuungszeiten an Betreuenden Grundschulen sind unterschiedlich und meistens flexibel buchbar:
Ganztagsschule in Angebotsform
Die Schulzeit beinhaltet den normalen Schulunterricht (in der Regel vormittags) sowie die Gestaltung des Nachmittags.
Die Schulzeit an einer Ganztagsschule ist daher genau festgelegt und nicht veränderbar.
Diese erstreckt sich auf:
Freitags wird in der Ganztagsschule keine Nachmittagsgestaltung angeboten.
Sollten Eltern / Sorgeberechtigte den Bedarf für eine Unterbringung ihrer Kinder am Freitagnachmittag haben, kann eine Betreuung für diese Kinder in der Betreuenden Grundschule organisiert werden.
Betreuende Grundschule:
Der Träger der Betreuenden Grundschule regelt im Betreuungsvertrag die Betreuungsdauer.
In der Regel umfasst die Betreuungsdauer ein Schuljahr, es gibt jedoch auch Möglichkeiten zur frühzeitigen Kündigung. Das ist individuell je Betreuender Grundschule geregelt.
Ganztagsschule in Angebotsform:
Die Ganztagsschule erstreckt sich über ein ganzes Schuljahr.
Danach müssen die Eltern / Sorgeberechtigte jedes Schuljahr neu darüber entscheiden, ob das Schulkind wieder an der Ganztagsschule teilnehmen sollte oder nicht.
Betreuende Grundschule:
An einer Betreuenden Grundschule kann der Nachmittag frei und individuell gestaltet werden. Es gibt keine einheitlichen Vorschriften dazu.
In der Regel werden die Inhalte sowie Abläufe der Nachmittagsgestaltung im Betreuungsvertrag festgeschrieben.
Ganztagsschule in Angebotsform:
An einer Ganztagsschule muss die Schulzeit am Nachmittag folgende verbindliche Gestaltungselemente aufweisen:
Betreuende Grundschule:
Die Auswahl der Betreuungskräfte an einer Betreuenden Grundschule obliegt dem Träger.
Die Betreuungskräfte sollen geeignete, in der Beschäftigung mit Kindern erfahrene Personen sein. Der Träger sorgt hinsichtlich der fachlichen, persönlichen und gesundheitlichen Eignung für geeignete Betreuungskräfte.
Ganztagsschule in Angebotsform:
Wer als Betreuungskraft in der Nachmittagsgestaltung einer Ganztagsschule mitwirken darf, unterliegt festen Vorgaben.
In einer Ganztagsschule müssen Lehrkräfte sowie pädagogische Fachkräfte anwesend sein und eng zusammenarbeiten.
Darüber hinaus können außerschulische Partner wie zum Beispiel lokale Vereine zur Freizeitgestaltung am Nachmittag mitwirken.
Betreuende Grundschule:
Die Betreuungsräume der Betreuenden Grundschule sollten in der Schule oder im schulnahmen Bereich zur Verfügung stehen.
Jeder Betreuungsgruppe in der Betreuenden Grundschule sollte ein geeigneter, kindgemäß eingerichteter Raum zugewiesen werden. Für Spielmöglichkeiten im Außengelände sollte gesorgt werden, ohne andere Klassen, die noch Unterricht haben, zu beeinträchtigen.
Ganztagsschule in Angebotsform:
Passende Räume und Unterrichtssäle innerhalb des Schulgebäudes werden für die Ganztagsschule ausgewiesen.
Da die Ganztagsschule eine spezielle Schulkonzeption darstellt, stehen den Schülerinnen und Schülern alle Räume und Unterrichtssäle des Schulgebäudes zur Verfügung, die für die Nachmittagsgestaltung vorgesehen sind.
Betreuende Grundschule:
In der Regel organisiert der Träger der Betreuenden Grundschule die kostenpflichtige Mittagsverpflegung.
Die Teilnahme der Kinder am Mittagessen ist freiwillig.
Ganztagsschule in Angebotsform:
Die Stadt Worms organisiert die kostenpflichtige Mittagsverpflegung für die Ganztagsschulen.
Die Teilnahme der Kinder am Mittagessen ist freiwillig.
Kinder und Jugendliche, die einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes haben, erhalten in der Ganztagsschule eine kostenfreie Mittagsverpflegung.
Gerne hilft Ihnen das Team des Bildungsbüros weiter: