Schulklasse
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Ganztagsangebote für  Grundschulkinder

In Worms gibt es verschiedene Möglichkeiten für Grundschulkinder am Nachmittag, um deren Eltern bzw. Sorgeberechtigten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.

Eltern bzw. Sorgeberechtigte können wählen, ob ihre Kinder am Nachmittag schulische Angebote wahrnehmen oder eine außerschulische Institution besuchen sollen.

Unterscheidung zwischen schulischen und außerschulischen Angeboten

Schulische Angebote

Innerhalb der schulischen Ganztagsangebote bestehen zwei Konzepte, die unterschiedliche Ziele verfolgen:

Das flexible Betreuungsangebot der Betreuenden Grundschule sowie die Ganztagsschule in Angebotsform als Bildungs- und Betreuungsangebot.

Welche Unterschiede bei den zwei Konzepten bestehen, zeigt der nächste Abschnit mit den hier unten aufgeführten Fragen und Antworten. Beide Konzepte können an einer Grundschule gleichzeitig existieren - das eine Konzept schließt das andere nicht aus.

Außerschulische Angebote

Für die außerschulische Nachmittagsbetreuung der Grundschulkinder gibt es in Worms kosten-pflichtige Horte, Kindertagesstätten sowie Spiel- und Lernstuben.

Schulische Angebote: Unterscheidung zwischen Betreuender Grundschule und Ganztagsschule in Angebotsform

Anhand von zehn Fragen und Antworten können beide Konzepte voneinander unterschieden werden. Eine Zusammenfassung der Unterscheidung zwischen Betreuender Grundschule und Ganztagsschule in Angebotsform steht Ihnen auch hier in einer Tabelle zum Herunterladen zur Verfügung.

1. Wer bietet die Betreuende Grundschule oder die Ganztagsschule an?

Betreuende Grundschule:

Die Nachmittagsbetreuung der Betreuenden Grundschulen wird durch freie Träger (zum Beispiel der Förderverein der jeweiligen Grundschule) in Worms angeboten.

Ganztagsschule in Angebotsform:

Sachkostenträger einer Ganztagsschule ist wie bei allen öffentlichen Schulen in Worms der Schulträger, also die Stadt Worms. Personalkostenträger ist das Land Rheinland-Pfalz.

2. Wie erhalten die Kinder dort einen Platz?

Betreuende Grundschule:

Für einen Platz in der Betreuenden Grundschule schließen die Eltern / Sorgeberechtigten einen Vertrag zur Betreuung mit dem Träger der Betreuenden Grundschule ab.

Für die Betreuung gelten dann die vertraglich geregelten Bestimmungen.

Ganztagsschule in Angebotsform:

Eltern / Sorgeberechtigte melden ihre Kinder an der jeweiligen Ganztagsschule für ein Schuljahr an. Es besteht eine verpflichtende Teilnahme, um den Bildungsauftrag kontinuierlich wahrnehmen zu können.

3. Wie schaut es mit den Kosten aus?

Betreuende Grundschule

Das Angebot der Betreuenden Grundschule ist kostenpflichtig

Für das Nachmittagsprogramm zahlen die Eltern / Sorgeberechtigten einen Betreuungsbeitrag, der an den jeweiligen Betreuenden Grundschulen unterschiedlich hoch ausfällt.

Ganztagsschule in Angebotsform:

Die Ganztagsschule in Angebotsform stellt ein Bildungsangebot dar. 

Da Bildung in Rheinland-Pfalz kostenfrei ist, können auch die Angebote der Ganztagschule kostenfrei genutzt werden.

4. Wann gehen die Kinder dorthin?

Betreuende Grundschule:

Die Betreuungszeiten der Betreuenden Grundschule sind meistens flexibel buchbar:

- hinsichtlich der Anzahl der Betreuungsstunden pro Tag

- hinsichtlich der Anzahl der zu betreuenden Tage in der Woche.

Da die Betreuung in der Regel an allen Unterrichtstagen stattfindet, kann eine Betreuende Grundschule den Betreuungsbedarf vor Unterrichtsbeginn und auch an Freitagnachmittagen abdecken.

Ganztagsschule in Angebotsform:

Der zeitliche Umfang der Ganztagsschule in Angebotsform ist genau festgelegt und nicht veränderbar. 

In der Regel erstreckt sich der Zeitrahmen an einer Ganztagsschule von Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Freitags wird in der Ganztagsschule keine Nachmittagsgestaltung angeboten.
Sollten Eltern / Sorgeberechtigte den Bedarf für eine Unterbringung ihrer Kinder am Freitagnachmittag haben, kann eine Betreuung für diese Kinder in der Betreuenden Grundschule organisiert werden.

5. Wie lange gehen die Kinder dorthin?

Betreuende Grundschule:

Der Träger der Betreuenden Grundschule regelt im Betreuungsvertrag die Betreuungsdauer

In der Regel umfasst die Betreuungsdauer ein Schuljahr, es gibt jedoch auch Möglichkeiten zur frühzeitigen Kündigung. Das ist individuell geregelt.

Ganztagsschule in Angebotsform:

Nach Anmeldung an einer Ganztagsschule in Angebotsform besteht eine Teilnahmeverpflichtung von einem Schuljahr, so dass der Bildungsauftrag des Ganztagsangebotes verlässlich umgesetzt werden kann.

6. Wie wird der Nachmittag für die Kinder gestaltet?

Betreuende Grundschule:

Bei den Angeboten der Betreuenden Grundschule handelt es sich um ein Betreuungsangebot. Die Inhalte sind nicht einheitlich vorgeschrieben und die Ausgestaltung abhängig vom Träger.

Ganztagsschule in Angebotsform:

Die Ganztagsschulen in Angebotsform gestalten ihr schuleigenes pädagogisches Konzept unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Interessen ihrer Schülerinnen und Schüler. Für das Konzept ist ein Rahmen vorgegeben. Dieser definiert vier verbindlichen Gestaltungselemente:

- unterrichtsbezogene Ergänzungen

- themenbezogene Vorhaben und Projekte

- Förderung

- Freizeitgestaltung

7. Welche Personen bieten das Angebot an?

Betreuende Grundschule:

Die Auswahl des Personals an einer Betreuenden Grundschule obliegt dem Träger.

Die Betreuungskräfte sollen geeignete, in der Beschäftigung mit Kindern erfahrene Personen sein. Der Träger sorgt hinsichtlich der fachlichen, persönlichen und gesundheitlichen Eignung geeignete Betreuungskräfte.

Ganztagsschule in Angebotsform:

Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte sind Beschäftigte des Landes Rheinland-Pfalz.

Zusammen mit den außerschulischen Partnern arbeiten sie in der Ganztagsschule in Angebotsform aufgrund der in der Ausbildung und Praxis erworbenen Kompetenzen und Qualifikationen besonders eng verzahnt zusammen.

8. Wo findet das Angebot statt?

Betreuende Grundschule:

Die Angebote der Betreuenden Grundschule finden in schulnahen und schulischen Räumen statt.

Jeder Betreuungsgruppe in der Betreuenden Grundschule sollte ein geeigneter, kindgemäß eingerichteter Raum zugewiesen werden. Für Spielmöglichkeiten im Außengelände sollte gesorgt werden, ohne andere Klassen, die noch Unterricht haben, zu beeinträchtigen.

Ganztagsschule in Angebotsform:

Da es sich um ein schulisches Bildungsangebot handelt, stehen grundsätzlich alle schulischen Räume zur Verfügung. Zusätzlich können auch externe Räumlichkeiten, wie zum Beispiel die örtliche Bibliothek, das Sportgelände des örtlichen Sportvereins etc., genutzt werden.

9. Gibt es eine Mittagsverpflegung für die Kinder?

Betreuende Grundschule:

Der Träger kann ein kostenpflichtiges Mittagessen organisieren.

Die Teilnahme der Kinder am Mittagessen ist freiwillig.

Kinder und Jugendliche, die einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes haben, erhalten in der Ganztagsschule eine kostenfreie Mittagsverpflegung.

Ganztagsschule in Angebotsform:

Jede Ganztagsschule in Angebotsform bietet an allen vier Tagen ein (warmes) Mittagessen an. Die Stadt Worms organisiert die kostenpflichtige Mittagsverpflegung für die Ganztagsschulen.

Die Teilnahme der Kinder am Mittagessen ist freiwillig.

Kinder und Jugendliche, die einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes haben, erhalten in der Ganztagsschule eine kostenfreie Mittagsverpflegung.

10. Wie kommen die Kinder zum Angebot?

Betreuende Grundschule:

An der Betreuenden Grundschule ist die Schülerbeförderung nach Unterrichtsschluss sichergestellt, jedoch nicht nach Ende des Betreuungsangebotes.

Ganztagsschule in Angebotsform:

An der Ganztagsschule in Angebotsform stellt der Schulträger nach Schluss des Ganztagsschulangebotes eine verlässliche Schülerbeförderung sicher.

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