Mit der Einbürgerung erhalten ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger die deutsche Staatsangehörigkeit. Sie muss bei der Stadtverwaltung beantragt werden und wird durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde im feierlichen Rahmen vollzogen.
NEU: Wer in Deutschland eingebürgert werden möchte, kann ab dem 27. Juni 2024 den entsprechenden Einbürgerungsantrag statt wie bisher nach acht Jahren Aufenthalt bereits nach fünf Jahren stellen. Das hat der Bundestag am 19. Januar 2024 beschlossen.
Ihren Antrag auf Einbürgerung können Sie ab sofort online bei der Stadt Worms einreichen. Inklusive "Quick-Check". Tippen Sie dafür auf den nachfolgenden Link:
Haben Sie Schwierigkeiten bei der Antragstellung? Dann helfen Ihnen die Lotsen des Projektes "Pass(t) genau" gerne weiter.
Sagen Sie "ja" zur Einbürgerung!
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite "Einbürgerung in Rheinland-Pfalz".
Oder wenden Sie sich an das Standesamt der Stadtverwaltung Worms:
Einbürgerung - Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
E-Mail Kontaktformular
Das Erlangen der deutschen Staatsbürgerschaft ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, etwa:
Regelmäßig erhalten Menschen aus verschiedenen Nationen im Rahmen einer musikalisch umrahmten Feierstunde im Wormser Rathaus die deutsche und damit auch europäische Unionsbürgerschaft. Nicht nur für unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Wurzeln in anderen Ländern und Kulturkreisen, auch für die Gesellschaft und die Stadt Worms ist dies jedes Mal ein besonderes Ereignis.