Ein Team aus Frauen. Das Foto zeigt vier Geschäftsfrauen an einem Schreibtisch in selbstbewusster Haltung.
Ein Team aus Frauen. Das Foto zeigt vier Geschäftsfrauen an einem Schreibtisch in selbstbewusster Haltung.

Frauenförderplan der Stadt Worms

Die Stadtverwaltung Worms unterstützt die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern auf vielfältige Weise. Um die Chancengleichheit von Frauen im Beruf noch weiter zu verbessern, wurde von der Personalabteilung und der Gleichstellungsstelle ein Frauenförderplan erarbeitet.

Chancengleichheit von Frauen im Beruf

Der aktuell vorliegende Frauenförderplan der Stadtverwaltung Worms wurde am 02.03.2011 vom Stadtrat beschlossen.

Bereits im letzten Frauenförderplan ist die Frauenförderung als verpflichtende Gemeinschaftsaufgabe definiert worden, dass heißt alle Beschäftigten sind in ihrem Handeln in dem Maß für die Gleichstellung verantwortlich, in dem sie Einfluss ausüben können.

Ziel des Frauenförderplans ist die Herstellung von Chancengleichheit von Frauen im Beruf. Dieses Ziel ist insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des prognostizierten Fachkräftemangels auch für die Personalentwicklung der Verwaltung wichtig, denn Behörden und Betriebe können es sich nicht leisten, auf gut ausgebildete und engagierte Frauen zu verzichten oder diese nicht sinnvoll einzusetzen.

Frauenförderung und eine familienorientierte Personalpolitik sind ein Gewinn für alle Beteiligten und ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Wer öffentlich Ziele definiert, verpflichtet sich, die formulierten Ansprüche einzulösen.

Arbeitsbedingungen hinterfragen und verändern

Ohne Frage stärkt die Verbindlichkeit der im Frauenförderplan festgelegten Ziele, die einem politischen Controlling unterliegen, deren Durchsetzungskraft. Denn Frauenförderung heißt immer auch, vorhandene Arbeitsbedingungen und -strukturen kritisch zu hinterfragen und so zu verändern, dass Frauen die gleichen beruflichen Chancen erhalten wie Männer.

Aus diesem Gedanken heraus ist § 18 Abs. 1 letzter Satz des Landesgleichstellungsgesetzes zu verstehen, wonach die Gleichstellungsbeauftragte an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen, die die weiblichen Beschäftigten betreffen, mitwirkt.

Gelingen kann ein solcher Veränderungsprozess nur auf der Grundlage gemeinsam erarbeiteter konkreter Zielvereinbarungen zwischen den Dezernats- und Bereichsleitungen bzw. den Bereichs- und Abteilungsleitungen. Wichtig ist hierbei, dass Maßnahmen auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes den individuellen Bedürfnissen und Entwicklungspotentialen der Kolleginnen in den sehr unterschiedlichen Bereichen der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben entsprechen.

Es liegt in der Verantwortung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – insbesondere der Vorgesetzten – in dieser Verwaltung ein Klima zu schaffen, in dem Gleichberechtigung als demokratisches Handeln nach innen und außen gelebt werden kann. Nur auf diesem Wege kann es gelingen, die gleichstellungspolitischen Ansätze des Verwaltungshandelns an die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt weiterzugeben.

Haben Sie Fragen?

Die Gleichstellungsstelle und die Abteilung 1.03 - Personal und Organisation der Stadtverwaltung Worms helfen gerne weiter:

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