Die Betreuungsbehörde ist Ansprechpartner für alle Themen rund um die rechtliche Betreuung.
Vorsorgevollmacht (In einer Vorsorgevollmacht wird vorsorglich geklärt, wer welche Aufgaben in welchem Umfang übernehmen soll, wenn man selbst dazu nicht mehr fähig ist. Hiermit kann die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung vermieden werden.)
Für einen eventuell eintretenden Betreuungsfall wird hiermit verbindlich geäußert, welche Person mit der Erledigung der rechtlichen Angelegenheit betraut werden soll. Dem Wunsch des Betroffenen kann durch eine Betreuungsverfügung entsprochen und die gewünschte Person gerichtlich zum rechtlichen Betreuer bestellt werden.
Jede medizinische Maßnahme bedarf der Zustimmung des Betroffenen. Für den Fall, dass man hierzu selbst nicht mehr fähig ist, kann man vorher, in gesunden Tagen, seinen Willen schriftlich in einer Patientenverfügung festhalten. Eine Patientenverfügung sollte gemeinsam mit dem Hausarzt verfasst werden.
Wer hilft mir, wenn ...Infos zu Vorsorgevollmacht,Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Betreuungsrecht: Info-Broschüre des Ministeriums der Justiz undfür Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz
Betreuungsrecht: Info-Broschüre des Bundesministeriums derJustiz und für Verbraucherschutz
Broschüre „Die Rechtliche Betreuung – mit Erläuterungen zur Vorsorgevollmacht“
Gerne stehen Ihnen unsere Mitarbeiter der Betreuungsbehörde auch persönlich zur Verfügung: