Das Versicherungsamt der Stadt Worms ist zuständig für Auskunftserteilung und Antragsentgegennahme in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn Sie in Worms wohnen oder hier berufstätig sind:
Wir helfen Ihnen selbstverständlich beim Ausfüllen der Antragsformulare und leiten Ihre Anträge an die zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.
Wir empfehlen Ihnen, Ihren Antrag auf Altersrente 3 bis 4 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn einzureichen.
Folgend Unterlagen werden hierzu benötigt:
Bei Hinterbliebenenrente werden zusätzlich Sterbe- und Heiratsurkunde und ggf. Geburtsurkunden von waisenrentenberechtigten Kindern sowie die Rentenversicherungsnummer des Hinterbliebenen benötigt.
Bei Rente wegen Erwerbsminderung sind zusätzliche Angaben zum medizinischen Sachverhalt sowie zum beruflichen Werdegang zu machen (wie Benennung der Erkrankungen, Namen und Adressen der behandelnden Ärzte, Krankenhausaufenthalte der letzten Jahre, Name und Adresse des letzten Arbeitgebers, Beschäftigungsübersicht).
Wegen der Individualität des Einzelfalles muss von einer weiteren Aufzählung der möglichen Unterlagen abgesehen werden. Einzelheiten werden bei der Terminvergabe besprochen.
Anträge auf Kontenklärung werden ebenfalls von uns entgegengenommen.
Die individuellen Versicherungsverläufe sind oftmals nicht vollständig, denn nicht immer werden rentenrechtliche Zeiten (z. B. Kindererziehungszeiten, Kinderberücksichtigungszeiten, Ausbildungszeiten, Zeiten der Krankheit und Arbeitslosigkeit, Zeiten nach dem Fremdrentengesetz, Zeiten im Beitrittsgebiet und im Ausland zurückgelegte Versicherungszeiten, schulische Zeiten) dem Rententräger automatisch mitgeteilt.
In diesen Fällen sind oftmals umfangreiche Kontenklärungen erforderlich, bei denen wir Ihnen gerne behilflich sind.
Für den Nachweis von Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung benötigt der Rententräger grundsätzlich Originale oder beglaubigte Kopien. Beglaubigungen von rentenrechtlichen Versicherungsunterlagen sowie Lebensbescheinigungen für ausländische Versicherungsträger werden von uns kostenfrei vorgenommen.
Kostenpflichtige Beglaubigungen beim Bürgerservice sind somit in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erforderlich.
Versicherungsämter haben keinen Zugriff auf die Daten der Rentenversicherung. Haben Sie Fragen zur Rentenhöhe oder zu Ihren gespeicherten Daten bzw. benötigen Sie einen Versicherungsverlauf, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Rentenversicherung.
Diese hält regelmäßig Sprechtage im Rathaus der Stadt Worms ab, einen Termin können Sie unter der Telefonnummer (0 61 31) 27 42 50 vereinbaren.
Alle Formulare für Rentenanträge, Kontenklärungen und Rehabilitationsmaßnahmen sowie ausführliche Begleitbroschüren werden von der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutscherentenversicherung.de zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.