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| Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 07:15 Uhr - 12:00 Uhr | Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! |
| Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 13:00 Uhr - 16:00 Uhr | Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! |
| Freitag | 07:15 Uhr - 12:00 Uhr | Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! |
Personen, die ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen, müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Umzug anmelden. Dies gilt sowohl für deutsche Staatsbürger als auch für Ausländer.
Fahrzeugzulassung: Bei einer Wohnsitzanmeldung aus dem Ausland musst du eventuell auch dein Auto ummelden. Weitere Informationen zur Kfz-Zulassung und den benötigten Dokumenten findest du auf der Website der Zulassungsbehörde.
- Persönliche Anwesenheit ist verpflichtend
- Reisepass oder Personalausweis (Aufenthaltstitel, Zusatzblatt, Aufenthaltsgestattung, Fiktionsbescheinigungen, bitte auch mitbringen falls vorhanden)
- Wohnungsgeberbescheinigung (ausgedruckt) (unter Downloads)
- Bei Minderjährigen: Geburtsurkunden, Ausweisdokumente
- Bei Familien: Heiratsurkunden (Eheurkunde), Geburtsurkunden
Versäumnisbeitrag 5 Euro pro Monat (14 Tage Meldefrist)
| Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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| @ Bürgerservice, Abt. 3.11 | EG | Kontaktformular |
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