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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. |
Montag, Mittwoch, Donnerstag | 14:00 Uhr - 16:00 Uhr | Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. |
Schwerbehinderte Menschen haben unter bestimmten Voraussetzungen Sonderrechte nach der Straßenverkehrs-Ordnung . Entscheidend hierfür sind die durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz festgestellten Beeinträchtigungen. Sofern die Voraussetzungen für die Ausstellung entsprechender Parkausweise vorliegen, stellt die zuständige Straßenverkehrsbehörde diesen aus.
Zur näheren Erläuterung der Voraussetzungen hierfür wird auf den hier vorhandenen Download verwiesen.
Schwerbehindertenausweis
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Hermann, Dieter | Abteilungsleiter | 304 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 36 00 |
Geißler, Diana | Sachbearbeiterin | 301 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 36 13 |
Hüttenberger, Nicole | Sachbearbeiterin | 301 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 36 14 |
Kalus, Evelin | Sachbearbeiterin | 325 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 36 16 |
Abteilungen |
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3.06 Straßenverkehrsangelegenheiten |