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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | Termine nach Vereinbarung |
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„Das Bundeskinderschutzgesetz (KKG) fordert im § 4 Fachkräfte bestimmter Berufsgruppen (aus Gesundheitswesen, Schulen, Beratungsstellen…) mit Schweigeverpflichtung auf, bei gewichtigen Anhaltspunkten eine mögliche Kindeswohlgefährdung auf einen Schutz des Kindes hinzuwirken. Gleichermaßen regelt der § 8a SGB VIII die Vorgehensweise für Fachkräfte und Mitarbeiter der freien und öffentlichen Jugendhilfe. Ein wesentlicher Verfahrensschritt beider Verfahrensregelungen ist die Inanspruchnahme einer Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Hierfür hat sich in Worms und RLP die Bezeichnung InsoFa-Beratung etabliert. Aber auch
Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung nach § 8b Kinder- und Jugend-stärkungsgesetz (SGB VIII – KJSG) ebenfalls einen Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
Die insoweit erfahrene Fachkraft berät Fachkräfte aus der Jugendhilfe und anderen Professionen in der Umsetzung ihres Schutzauftrages und informiert über mögliche Hilfen für das Kind und dessen Familie. Die insoweit erfahrene Fachkraft leistet also keine konkrete Fallarbeit mit den Klienten und hat keine diagnostischen Aufgaben mit Klientenkontakt. Die insoweit erfahrene Fachkraft bietet neben der Prozesssteuerung eine unterstützende Beratung an, um so mögliche Unsicherheiten sowie Überforderungen und daraus resultierende Fehleinschätzungen der fallzuständigen Fachkraft bzw. des Fachteams reduzieren zu können.
Die Aufgabe der insoweit erfahrenen Fachkraft beinhaltet als Schwerpunkt die Beratung von anderen Fachkräften
Verfahrensablauf
Die Beratung kann von Einrichtungen und Diensten innerhalb der Stadt Worms bei allen Anbietern angefragt werden. Wir werden Ihnen dann zeitnah einen Termin zukommen lassen.
Einzelfallbezogene Beratungsanfragen:
Prävention und Soziale Dienste 5.02 - Stadt Worms
Schönauer Str. 2
67547 Worms
Telefon: (0 62 41) 853-5201
Kinderschutzdienst des ASB Kreisverband Worms/Alzey
Judengasse 26
67547 Worms
Telefon: (0 62 41) 8 89 17
Kinderschutzdienst@asb-worms.de
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche 5.09 - Stadt Worms
Europahaus Wilhelm-Leuschner-Str 2
67547 Worms
Telefon: (0 62 41) 853-5905
erziehungsberatungsstelle@worms.de
Fallübergreifende Beratungsanfragen:
Weiter- und Fortbildung und Qualitätsentwicklung
Prävention und Soziale Dienste Netzwerk Kinderschutz 5.02 - Stadt Worms
Sebastian Esders
Tel. 06241-853-5235
Schönauer Str. 2
67547 Worms
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Holl, Alexandra | Sachbearbeiterin | 28 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 52 01 |
Abteilungen |
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5.02 Prävention und Soziale Dienste |