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Die Gebäudefunkanlage (GFA) ist zur Einsatzunterstützung der Feuerwehr (Feuerwehr-Gebäudefunk) erforderlich.
Sie ermöglicht einen direkten Funkverkehr digitaler Handfunksprechgeräte innerhalb
des gesamten Objektkomplexes, sowie von außen nach innen und umgekehrt.
Die Notwendigkeit zur Errichtung einer GFA ergibt sich aus dem Baurecht und wird dementsprechend von der Brandschutzdienststelle gefordert.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Walther, Thorsten | Mitarbeiter | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 39 27 |
Abteilungen |
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3.09 Brand- und Katastrophenschutz |
Downloads |
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Anschlussbedingungen Gebäudefunk (3.09) |