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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 07:15 Uhr - 12:00 Uhr | Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! |
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag | 13:00 Uhr - 16:00 Uhr | Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! |
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In der Zeit vom 24. Dezember - 1. Januar ist die Stadtverwaltung geschlossen.
Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt an jede Person, die in Deutschland mit Hauptwohnung oder alleiniger Wohnung gemeldet ist, eine Steueridentifikationsnummer (SteuerID-Nr.).
Personen die in Deutschland steuerpflichtig sind, hier jedoch keinen Wohnsitz haben erhalten auch eine SteuerID.
Sie wird benötigt für die elektronische Lohnsteuerkarte (ELSTAM), die elektronische Steuererklärung sowie die Verarbeitung elektronischer Belege.
Da die Steueridentifikationsnummer personenbezogen ist, wird sie weder bei Namensänderung noch bei Umzug verändert.
Die Steueridentifikationsnummer wird jeder Person durch das Bundeszentralamt für Steuern per Mitteilungsschreiben übersandt.
Sollte die Steueridentifikationsnummer nicht mehr auffindbar sein, so kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern angefordert oder gegen eine Verwaltungsgebühr von 6,50 Euro beim Bürgerbüro erfragt werden.
6,50 € pro Auskunft
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Bott, Johanna | Sachbearbeiterin | EG | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 37 12 |
Erkert, Petra | Sachbearbeiterin | EG | Kontaktformular | |
Rettig, Anette | Sachbearbeiterin | EG | Kontaktformular |
Abteilungen |
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3.07 Bürgerservicebüro |