Schreiben Sie Ihr Suchwort in das Feld "Suchbegriff eingeben*" und drücken Sie auf "Suche starten".
Das mit * gekennzeichnete Feld ist mindestens auszufüllen (Pflichtfeld).
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | Geschlossen | Nur nach Terminvereinbarung! |
Eine Anliegerbescheinigung dient der finanziellen Absicherung von Grundstückskäufern. Aus der Bescheinigung geht hervor, ob das Grundstück voll erschlossen ist sowie meist auch, ob auf dem Grundstück öffentliche Lasten aus bereits festgesetzten Erschließungs- oder Ausbaubeiträgen liegen und ob es eine Verpflichtung zur Zahlung von Ausgleichsbeiträgen gibt, weil das Grundstück in einem Sanierungsgebiet liegt.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
---|---|---|---|---|
Gärtner, Regina | Sachbearbeiterin | 354 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 66 52 |
Klöter-Müller, Carolin | Sachbearbeiterin | 354 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 66 51 |
Orlemann, Simone | Sachbearbeiterin | 355 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 66 55 |
Ziegler, Elisabeth | Sachbearbeiterin | 354 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 66 56 |
Abteilungen |
---|
6.6 Verkehrsinfrastruktur und Mobilität |