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Folgende Unterlagen bitten wir zur Zulassungsstelle mitzubringen:
Neuzulassung: online erledigen (online günstiger als persönlich vor Ort!)
(KFZ aus der BRD)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- elektronische Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
- gültiger Personalausweis / Reisepass im Original oder Kopie (bei ausländischen Staatsbürgern: gültiger Reisepass (eAT nicht ausreichend!)
- Bankkarte im Original oder Kopie
- Bei Firmenfahrzeugen: Gewerbeanmeldung und Kopie des Personalausweises des Firmeninhabers/ Geschäftsführers
- CoC-Bescheinigung bzw. EG-Übereinstimmungserklärung
(KFZ aus EU-Land)
- ausländische Fahrzeugdokumente, falls Gebrauchtfahrzeug
- Neuwagen Import: Bestätigung Hersteller oder Händler, dass das Kraftfahrzeug ein Neuwagen ist und noch nie im In-/ Ausland zugelassen war und noch keine Fahrzeugpapiere ausgestellt wurden
- CoC-Bescheinigung bzw. EG-Übereinstimmungserklärung
(KFZ aus nicht EU-Land)
Antragstellung
- online erledigen (online günstiger als persönlich vor Ort!)
- persönliche Vorsprache (teurer als Kfz-Online-Dienst!)
- Vertretung durch Dritte mit Vollmacht
Vorsprachen:
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters in Worms
- bei gewerblicher Anmeldung´Firmensitz oder Zweigniederlassung in Worms
- es dürfen keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände vorhanden sein
- alle rückständigen Gebühren müssen beglichen sein
Vertretung durch Bevollmächtigten / Dritten
- Ausweisdokument vom Bevollmächtigten im Original oder Kopie
- Unterschriebene Vollmachtserklärung sowie alle fahrzeugbezogenen Unterlagen
- Bankdaten des Bevollmächtigten (SEPA-Lastschriftmandat oder Bankkarte im Original oder Kopie)
Zulassung auf Minderjährige
- schriftliche Einwilligungserklärung beider Elternteile, bei geteiltem Sorgerecht
- Ausweisdokumente beider Erziehungsberechtigten
- ggf. Sorgerechtsurteil, sofern alleinerziehend
Gebühren (online günstiger als vor Ort!)
- Preise siehe unter "Downloads"
Zahlungsart (vor Ort)
Rechtsgrundlagen
- Fahrzeug Zulassungsverordnung (FZV)
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Gebühren über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOst)
- § 5 Kraftfahrzeugsteuer - Durchführungsverordnung (KraftStDV)
Außerbetriebsetzung / Abmeldung eines Fahrzeuges: online erledigen (online günstiger als persönlich vor Ort!)
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- amtliche Kennzeichen des abzumeldenden Fahrzeugs
- falls Verschrottung: Verwertungsnachweis eines autorisierten Betriebes und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Antragstellung
- online erledigen (online günstiger als persönlich vor Ort!)
- persönliche Vorsprache (teurer als Kfz-Online-Dienst!)
- Vertretung durch Dritte ohne Vollmacht möglich
Vorsprache
Kennzeichenreservierung online reservieren
- für Kennzeichen aus dem Zulassungsbezirk Worms
- externe Kennzeichen sollten bei der kennzeichenführenden Behörde reserviert werden
Zahlungsarten (vor Ort)
Rechtsgrundlagen
- § 14 Fahrzeug Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOst)
Umschreibung innerhalb des Zulassungsbezirks Worms: online erledigen (online günstiger als persönlich vor Ort!)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ggf. Kennzeichen (bei Änderung)
- Versicherungsbestätigung (7-stelligen EVB-Code)
- HU-Bescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass (bei Umschreibung durch Dritte formlose Vollmacht, Ausweisdokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten)
- Bankkarte
- bei Firmenfahrzeugen: Gewerbeanmeldung und Kopie des Personalausweises des Firmeninhabers/ Geschäftsführers
Gebühren (online günstiger als vor Ort!)
- Preise siehe unter "Downloads"
Umschreibung von außerhalb des Zulassungsbezirkes: online erledigen (online günstiger als persönlich vor Ort!)
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I ggf. Kennzeichen
- Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
- HU-Bescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass (bei Umschreibung durch Dritte formlose Vollmacht, Ausweisdokumente des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
- Bankkarte
- Bei Firmenfahrzeugen: Gewerbeanmeldung und Kopie des Personalausweises des Firmeninhabers/ Geschäftsführers
- Einverständniserklärung bei den Eltern oder des Vormundes und deren Ausweisdokumente bei Minderjährigen
Gebühren (online günstiger als vor Ort!)
- Preise siehe unter "Downloads"
In Fällen des Umzuges nach Worms, wenn das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist und die bisherigen Kennzeichen weitergeführt werden sollen, besteht die Möglichkeit auf die Umkennzeichnung zu verzichten.
Hierzu müssen Sie
- die Zulassungsbescheinigung Teil I,
- Personalausweis oder Reisepass (bei Umschreibung durch Dritte formlose Vollmacht, Ausweisdokumente des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten),
- Bankkarte, vorlegen.
Ergänzend empfehlen wir Ihnen, Ihrer Versicherung den Umzug und den Verzicht der Umkennzeichnung mitzuteilen. Ggf. erhalten Sie eine neue Versicherungsbestätigung.
Saisonkennzeichen:
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I ggf. Kennzeichen
- Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
- HU-Bescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass (bei Umschreibung durch Dritte formlose Vollmacht, Ausweisdokumente des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten)
- Bankkarte
- Bei Firmenfahrzeugen Gewerbeanmeldung und Kopie des Personalausweises des Firmeninhabers/ Geschäftsführers
Wiederzulassung eines außerbetriebgesetzten Fahrzeugs: online erledigen (online günstiger als persönlich vor Ort!)
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Versicherungsbestätigung (EVB-Code)
- Kennzeichen
- HU-Bescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass (bei Wiederzulassung durch Dritte formlose Vollmacht, Ausweisdokumente des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten)
- Bei Firmenfahrzeugen Gewerbeanmeldung und Kopie des Personalausweises des Firmeninhabers/ Geschäftsführers
- Bankkarte
Gebühren (online günstiger als vor Ort!)
- Preise siehe unter "Downloads"
Kurzzeitkennzeichen:
(gelten ausschließlich für Überführungs- und Probefahrten)
Kurzzeitkennzeichen sind grundsätzlich bei der Zulassungsbehörde zu beantragen, die für Ihren ersten Wohnsitz zuständig sind.
Sollte Ihr Wohnsitz nicht in der Stadt Worms oder im europäischen Ausland liegen, ist die Zuständigkeit der Stadtverwaltung Worms nur gegeben, wenn das zu überführende Fahrzeug in der Stadt Worms gekauft wurde und dies durch Vorlage des Kaufvertrages im Original nachgewiesen wird.
Fahrten ins Ausland sind grundsätzlich unzulässig.
Fahrten ohne gültige Hauptuntersuchung sind nur möglich bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, die das Kennzeichen zugeteilt hat und zurück; zur unmittelbaren Reparatur festgestellter, erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen zugeteilt hat oder in einem angrenzenden Bezirk (HP, AZ und RP) und zurück.
Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft werden.
Wenn das Fahrzeug die Hauptuntersuchung nicht besteht, ist eine Rückfahrt innerhalb des Zulassungsbezirks möglich. Auch eine Fahrt zur unmittelbaren Reparatur und direkt zum TÜV für die Nachprüfung ist zulässig.
Fahrten ohne gültige Betriebserlaubnis:
Fahrten, die im Zusammenhang mit der Erlangung der Betriebserlaubnis stehen, sind nur möglich bis zu einer Prüfstelle innerhalb Worms oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk und zurück.
Voraussetzungen, wenn keine Papiere / Gutachten vorliegen:
Die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ist nur möglich für Fahrten die zur Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis dienen. Es kann zur Begutachtungsstellen in der Stadt Worms oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk gefahren werden.
Zum Erhalt eines solchen benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Gültige Versicherungsbestätigung/ eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen
- Zulassungsbescheinigung Teil I/ Fahrzeugschein oder Gutachten nach § 21 StVZO oder Gutachten nach § 13 EG-FGV
- Nachweis gültige Betriebserlaubnis
- Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung); Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt!
Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis - Kaufvertrag / Rechnung und Zustimmungserklärung, der für den Wohnsitz des Antragsstellers zuständigen Zulassungsbehörde (gilt nur bei Bürger, die ihren Wohnsitz nicht der Stadt Worms haben). Kann die Zustimmungserklärung nicht eingeholt werden, ist die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens nicht möglich.
Besonderheiten:
- Zulassung durch einen Dritten: formlose, schriftliche Vollmacht dessen, für den das Fahrzeug zugelassen werden soll
- Minderjährige: Hier wird die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Diese müssen entweder in der Zulassungsstelle direkt abgegeben oder amtlich beglaubigt sein
- Firmen: Für die Zulassung eines Firmenwagens benötigen Sie einen Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister, die Ausweispapiere des/ der Geschäftsführer sowie dessen/deren Vollmacht
- Bei Wohnsitz außerhalb von Deutschland: Hat der Empfangsberechtigte seinen Wohnsitz nicht der Stadt Worms, ist die persönliche Anwesenheit des Empfangsberechtigten bei Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens erforderlich. Der Wohnsitz des Empfangsberechtigten ist nachzuweisen durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebestätigung
Hinweis:
Die Gültigkeit dieser Kennzeichen ist ausschließlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
Für die Überführung eines Fahrzeuges ins Ausland ist eine Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.
Ausfuhrkennzeichen:
sind grundsätzlich bei der Zulassungsbehörde zu beantragen, die für den Wohnsitz des Fahrzeughalters zuständig ist.
Besteht im Inland kein Wohnsitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnorts oder des Aufenthaltsorts eines Empfangsberechtigten zuständig.
Der Empfangsberechtigte sowie der Fahrzeughalter haben die Erklärung zur Empfangsberechtigung bei Zuteilung eines Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichens abzugeben und zu unterschreiben.
Zum Erhalt eines Ausfuhrkennzeichens benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- bisherige Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- eine gültige Versicherungsbestätigungskarte (Deckungskarte) für Ausfuhrkennzeichen
- gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass im Original mit Meldebestätigung)
Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt - Erklärung zur Empfangsberechtigung
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung im Original oder Nachweis abrufbar über Zevis
Besonderheiten:
- Zulassung durch einen Dritten: formlose, schriftliche Vollmacht dessen, für den das Fahrzeug zugelassen werden soll
- Minderjährige: Hier wird die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Diese müssen entweder in der Zulassungsstelle direkt abgegeben oder amtlich beglaubigt sein.
- Firmen: Für die Zulassung eines Firmenwagens benötigen Sie einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister, die Ausweispapiere des/der Geschäftsführer sowie dessen/deren Vollmacht.
- Bei Wohnsitz außerhalb von Deutschland: Hat der Empfangsberechtigte seinen Wohnsitz nicht in der Stadt Worms, ist die persönliche Anwesenheit des Empfangsberechtigten bei Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens erforderlich. Der Wohnsitz des Empfangsberechtigten ist nachzuweisen durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses mit polizeilicher Meldebestätigung.
- Besitzt der Antragssteller kein Girokonto innerhalb der Europäischen Union, ist nach Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens durch die Zulassungsbehörde vorab die Kraftfahrzeugsteuer bei einer Zahlstelle der Zollverwaltung zu entrichten. Alternativ kann das SEPA-Lastschriftmandant zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer auch durch einen Empfangsberechtigten abgegeben werden.
Hinweis:
Das Fahrzeug muss in jedem Fall bei der jeweiligen Zulassungsbehörde vorgefahren werden. Ausnahmen können erfolgen bei Vorlage einer neunen HU, nicht älter als 4 Wochen.
Adressenänderung: online erledigen
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis oder Umzugsmeldung
Gebühren
- Preise siehe unter "Downloads"
Namensänderung: online erledigen
- Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweis der Änderung
Preisanpassungen zum 1.9.2023:
Ab 1.9.2023 erhöhen sich die Gebühren für Kfz-Dienste!
Spar-Tipp:
Für die Kfz-Online-Dienste zahlen Sie deutlich geringere Gebühren, als persönlich vor Ort bei Ihrer Verwaltung!
Eine Auflistung der Gebühren (mit Gegenüberstellung der Preise "Vor-Ort" und "Online") steht Ihnen auf dieser Seite unter "Downloads" zur Verfügung.