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Donnerstag | 14:00 Uhr - 16:00 Uhr | Vorsprache nur mit Termin. |
Ausgabe von Wein- und Traubenmostbestandsmeldungen bei der Abteilung 3.05 - Umweltschutz und Landwirtschaft.
Die Meldungen werden ebenfalls in den folgenden Stadtteilen ausgegeben:
Die Erhebung der Wein- und Traubenmostbestände zum Stichtag 31. Juli wird alljährlich von der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz durchgeführt und vom Statistischen Landesamt sekundärstatistisch aufbereitet und veröffentlicht.
Nach EU-Vorgaben haben die Weinerzeuger den Besitz an Anreicherungsmitteln, die Erhöhung des Alkoholgehaltes, die Entsäuerung und die Süßung in der Meldung der oenologischen Verfahren anzuzeigen. Diese Meldepflicht wird auf das unbedingt notwendige Maß begrenzt und in einer einmaligen Meldung für mehrere Maßnahmen zusammengefasst. Zur weiteren Vereinfachung wurde diese Meldung in das Formular der Wein- und Traubenmostbestände integriert.
Die ausgefüllten Formulare zur Meldung der Wein- und Traubenmostbestände müssen bis spätestens 07. August des laufenden Kalenderjahres bei der zuständigen Stadtverwaltung Worms oder direkt bei einer der Weinbaudienststellen der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz eingegangen sein.
Am Seitenende finden Sie einen Link zur Internetseite der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Dort finden Sie weitere Anträge, Meldungen und Info-Blätter.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Kalus, Sandra | Sachbearbeiterin | 108 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 35 08 |
Abteilungen |
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3.05 Umweltschutz und Landwirtschaft |