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Quelle: Bürger- und Unternehmensservice (BUS) Rheinland-Pfalz
Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragenHilfe zum Lebensunterhalt als Sozialhilfeleistung erhalten Sie in der Regel, wenn Sie hilfebedürftig und:
Kinder unter 15 Jahren erhalten Sozialhilfe, wenn sie:
Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt umfassen:
Zusätzlich zu Ihrem Regelsatz können Sie Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt erhalten. Diese Mehrbedarfe können Sie beantragen, wenn Sie:
Wenn Sie nicht allein leben, bezieht das Sozialamt das gesamte Familieneinkommen mit ein, um Ihren Hilfebedarf zu ermitteln. Dazu werden die Einkünfte aller in einer Wohnung zusammenlebenden Familienmitglieder berücksichtigt, also zum Beispiel:
Das für Minderjährige gezahlte Kindergeld sowie eventuelle Unterhaltszahlungen für ein Kind werden diesem Kind zugerechnet, um dessen Bedarfe zu decken.
Bestimmte Vermögenswerte gelten als nicht zu berücksichtigendes Schonvermögen, zum Beispiel:
Bis auf wenige Ausnahmefälle, erhalten Sie keine Leistungen für vergangene Zeiträumen.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Görn, Andrea | Abteilungsleiterin | 27 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 54 00 |
Schuch, Sylvia | Assistentin | 25 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 54 38 |
Phillips, Isabell
Eingliederungshilfe für Erwachsene L,R,Sa-Schm |
Sozialarbeiterin | 18 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 54 25 |