Haupteingang Rathaus Worms
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Dienstleistung
Schiedsamt / Schiedsperson

Kontakt
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Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Anschrift
Stadtverwaltung Worms - Rathaus - Marktplatz 2 - 67547 Worms
Stadtverwaltung Worms
Rathaus
Marktplatz 2
67547 Worms
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Informationen

Hinweis: Die Stadtverwaltung kann lediglich allgemeine Fragen zum Schiedsamt beantworten. Bei konkreten Anliegen bitten wir unmittelbar mit den zuständigen Schiedspersonen in Verbindung zu treten. Die Kontaktdaten finden Sie nachfolgend::

Anlaufstelle für außergerichtliche Streitschlichtung

Das Schiedsamt ist eine Anlaufstelle für Bürger, um eine außergerichtliche Streitschlichtung herbeizuführen. Die dieses Amt bekleidenden Schiedspersonen können prinzipiell bei allen Streitigkeiten des täglichen Lebens um bürgerlich-rechtliche Ansprüche angerufen werden.

In manchen Fällen sogar geht am Schiedsamt kein Weg vorbei, dann ist das Verfahren obligatorisch. So muss beispielsweise bei bestimmten Nachbarstreitigkeiten und wegen Ansprüchen aus Verletzung der persönlichen Ehre, soweit die Tat nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden ist, zuerst das Schiedsamt – oder eine andere von der Landesjustizverwaltung anerkannte Gütestelle – eingeschaltet werden, um im Falle eines erfolglosen Schlichtungsversuches beim Amtsgericht klagen zu können.

Zudem gibt es bei einfachen Straftatbeständen, wie der Beleidigung, eine spezialgesetzliche Zuweisung an die Schiedsämter.

Im Vergleich zum Gerichtsverfahren einfach und kostengünstig

Das Procedere ist im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren denkbar einfach und kostengünstig. Die Schiedspersonen bestimmen auf Antrag eines Beteiligten einen Anhörungstermin, an dem auch der beschuldigte Antragsgegner erscheinen muss und versuchen dann, zwischen den Parteien zu schlichten.

Die hierzu berufenen Schiedspersonen arbeiten dabei sachlich in unkomplizierter und privater Atmosphäre, wodurch es häufig gelingt, den sozialen Frieden wieder herzustellen und gemeinsam einen Kompromiss zu erarbeiten, mit dem beide Streitparteien gut leben können.

Die weiteren Einzelheiten über Zuständigkeit und das Verfahren werden in der Schiedsamtsordnung und dem Landesschlichtungsgesetz Rheinland-Pfalz geregelt.


Schiedsamtsbezirke in Worms

Für Worms sind derzeit drei Schiedsamtsbezirke eingerichtet. Zuständig ist immer die Schiedsperson, in dessen Amtsbezirk der Antragsgegner wohnt.

Die Bezirke sind wie folgt aufgeteilt:

Schiedsamtsbezirk Worms 1:

  • Stadtteile östlich der Bahnlinie Mainz-Mannheim und Stadtteile Ibersheim und Rheindürkheim 
  • zuständige Schiedsperson:
    Gerhard Heimlich (Vertretung: Herr Frank; s.u.)
    Karl-Goerdeler-Str. 6
    67547 Worms
  • Termine nach vorheriger Vereinbarung: Telefon: (0 62 41) 2 49 31, E-Mail: schiedsamt1@worms.de

Schiedsamtsbezirk Worms 2:

  • Stadtteile westlich der Bahnlinie Mainz-Mannheim und Stadtteile Herrnsheim, Hochheim, Neuhausen, Pfiffligheim (ohne Bezirk 3)
  • zuständige Schiedsperson:
    Brigitte Finkel (Vertretung: Herr Heimlich, s.o..)
    Büro des Ortsvorstehers Herrnsheim
    Herrnsheimer Hauptstraße 9
    67550 Worms
  • Termine nach vorheriger Vereinbarung: Telefon: (0 62 41) 8 53 - 16 10, E-Mail: schiedsamt2@worms.de
       

    Schiedsamtsbezirk Worms 3

    • westliche Stadtteile Abenheim, Heppenheim, Horchheim, Leiselheim, Pfeddersheim, Weinsheim, Wiesoppenheim
    • zuständige Schiedsperson:
      Johann C. Frank (Vertretung: Frau Finkel, s.o.)
      Büro des Ortsvorstehers Leiselheim
      Adam-Riese-Straße 2
      67549 Worms
    • Termine nach vorheriger Vereinbarung: Telefon: (0 62 41) 853-1611, E-Mail: schiedsamt3@worms.de

    Weitere Informationen finden Sie unter "Links".

    Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
    Haupt, Ralf Sachbearbeiter 330 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 16 03
    Klesius, Marion Sachbearbeiterin 330 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 16 06
    Abteilungen
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