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Hinweis: Die Stadtverwaltung kann lediglich allgemeine Fragen zum Schiedsamt beantworten. Bei konkreten Anliegen bitten wir unmittelbar mit den zuständigen Schiedspersonen in Verbindung zu treten. Die Kontaktdaten finden Sie nachfolgend::
Anlaufstelle für außergerichtliche Streitschlichtung
Das Schiedsamt ist eine Anlaufstelle für Bürger, um eine außergerichtliche Streitschlichtung herbeizuführen. Die dieses Amt bekleidenden Schiedspersonen können prinzipiell bei allen Streitigkeiten des täglichen Lebens um bürgerlich-rechtliche Ansprüche angerufen werden.
In manchen Fällen sogar geht am Schiedsamt kein Weg vorbei, dann ist das Verfahren obligatorisch. So muss beispielsweise bei bestimmten Nachbarstreitigkeiten und wegen Ansprüchen aus Verletzung der persönlichen Ehre, soweit die Tat nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden ist, zuerst das Schiedsamt – oder eine andere von der Landesjustizverwaltung anerkannte Gütestelle – eingeschaltet werden, um im Falle eines erfolglosen Schlichtungsversuches beim Amtsgericht klagen zu können.
Zudem gibt es bei einfachen Straftatbeständen, wie der Beleidigung, eine spezialgesetzliche Zuweisung an die Schiedsämter.
Im Vergleich zum Gerichtsverfahren einfach und kostengünstig
Das Procedere ist im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren denkbar einfach und kostengünstig. Die Schiedspersonen bestimmen auf Antrag eines Beteiligten einen Anhörungstermin, an dem auch der beschuldigte Antragsgegner erscheinen muss und versuchen dann, zwischen den Parteien zu schlichten.
Die hierzu berufenen Schiedspersonen arbeiten dabei sachlich in unkomplizierter und privater Atmosphäre, wodurch es häufig gelingt, den sozialen Frieden wieder herzustellen und gemeinsam einen Kompromiss zu erarbeiten, mit dem beide Streitparteien gut leben können.
Die weiteren Einzelheiten über Zuständigkeit und das Verfahren werden in der Schiedsamtsordnung und dem Landesschlichtungsgesetz Rheinland-Pfalz geregelt.
Schiedsamtsbezirke in Worms
Für Worms sind derzeit drei Schiedsamtsbezirke eingerichtet. Zuständig ist immer die Schiedsperson, in dessen Amtsbezirk der Antragsgegner wohnt.
Die Bezirke sind wie folgt aufgeteilt:
Schiedsamtsbezirk Worms 1:
Schiedsamtsbezirk Worms 2:
Schiedsamtsbezirk Worms 3
Weitere Informationen finden Sie unter "Links".
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Haupt, Ralf | Sachbearbeiter | 330 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 16 03 |
Klesius, Marion | Sachbearbeiterin | 330 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 16 06 |
Abteilungen |
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1.06 Recht |