Haupteingang Rathaus Worms
Haupteingang Rathaus Worms
© Fotograf/Urheber: Stadt Worms / G. Vogt

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Dienstleistung
Fischereirecht

Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Nur nach Termin persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminabsprache
Anschrift
Stadtverwaltung Worms
Abteilung 3.21 Allgemeines Ordnungsrecht
Postadresse: Postfach 2052, 67510 Worms
Besucheradresse: Prinz-Carl-Anlage 3
67547 Worms
Adresse im Stadtplan anzeigen
Informationen

Fischereischein

Aktuelles:

Für die Verlängerung des Fischereischeines ist KEIN vorheriger Antrag notwendig.

Bitte schicken Sie uns KEINE Unterlagen vorab zu.

Nach Terminvereinbarung erfolgt die Verlängerung direkt bei uns.


NUR EC-Kartenzahlung möglich!


Terminvergabe:

hier Termin online reservieren



Allgemein

Der Stadtverwaltung Worms obliegt als Untere Fischereibehörde die Erteilung der Fischereischeine sowie die Durchführung der Fischereiprüfung. Zur Ausübung der Fischerei ist die Ablegung der Fischereiprüfung und ein gültiger Fischereischein erforderlich. Die Verlängerung des Fischereischeines ist unbefristet gültig und gilt im gesamten Bundesgebiet. Verkaufsstellen für Fischereierlaubnisscheine (Rhein) können auf der Internetseite der SGD Süd nachgeschaut werden.


Rechtliche Grundlagen

Die gesetzlichen Bestimmungen zum Fischereischein und der Fischereiprüfung richten sich nach dem Landesfischereigesetz (LFischG) und der Landesfischereiordnung (FischGDV RP).


Neubeantragung:

Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines

  • Nachweis über die Ablegung einer Fischereiprüfung durch ein Prüfungszeugnis (ausländische Prüfungszeugnisse sind ins deutsche zu übersetzen)
  • Erstwohnsitz im Stadtgebiet Worms
  • aktuelles Passbild des Antragstellenden
  • Personalausweis (zur Vorlage)
  • Ab 14 Jahren kann die Fischereiprüfung absolviert werden. Nach bestandener Prüfung kann dann ein Fischereischein beantragt werden

Für die Neubeantragung ist ein Termin notwendig. 


Gebühren:


• Fischereischein unbefristet : 55,00 €


Verlängerung:

Vorab bitte prüfen:

  • Ist der Fischereischein in Worms ausgestellt?
  • Ist der Fischereischein in Rheinland-Pfalz ausgestellt?
  • Wenn nicht, benötigen Sie einen neuen Fischereischein.
    - Hierfür benötigen wir ein aktuelles Passfoto sowie das Prüfungszeugnis.
  • Ist noch Platz, um eine Verlängerung einzutragen?
  • Wenn nicht, benötigen Sie einen neuen Fischereischein.
    - Hierfür benötigen wir ein aktuelles Passfoto. 

Voraussetzung für die Verlängerung des Fischereischeines:

  • Erstwohnsitz im Stadtgebiet Worms

Der Fischereischein kann unbefristet verlängert werden.


Zur Verlängerung ist ein Termin notwendig.


Jugendfischereischein

Allgemein

Der Besitz eines Jugendfischereischeines ist nicht mehr erforderlich. Jedoch muss der Nachweis über die Entrichtung der Jugendfischereiabgabe mitgeführt werden.

Ab 14 Jahren kann die Fischereiprüfung absolviert werden

Die Ausübung der Fischerei bei Personen, die das siebte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben ist nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers möglich. Der Fischereischeininhaber muss stets bereit und in der Lage sein, unmittelbar einzugreifen. Personen vor Vollendung des zehnten Lebensjahres ist das Abködern lebender Fische und das Betäuben und Töten von Fischen nicht erlaubt.


Gästefischereischein

Personen anderer Staaten die sich befristet in Rheinland-Pfalz aufhalten sind nicht mehr von der Prüfungspflicht eingenommen, sie können ohne Prüfung einen Gästefischereischein erwerben.

Der Schein berechtigt lediglich zur Ausübung der Angelfischerei an bis zu 30 aufeinanderfolgenden Tagen.


Besucherfischereischein

Unbefristeter Fischereischein für Diplomaten und vergleichbare Personen


Neubeantragung

Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines

  • Erstwohnsitz im Stadtgebiet Worms
  • aktuelles Passbild des Antragstellenden
  • Personalausweis / Reisepass (wenn vorhanden), alternativ Geburtsurkunde des Antragstellenden (zur Vorlage)
  • Vorsprache durch eine erziehungsberechtigte Person inkl. Personalausweis (zur Vorlage)

Für die Neubeantragung ist ein Termin notwendig.


Fischereiprüfung

Nächster Prüfungstermin:  04.09.2026

Der Antrag ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen.

Die Prüfungsgebühr ist spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin zu überweisen.



 

Unterlagen


 

Gebühren

unbefristeter Fischereischein         55,00 €

Abgabe Jugendfischerei                  3,60 €

Gästefischereischein                       4,00 €

Besucherfischereischein                  6,20 €

Sonderfischereischein                   12,20 €

Prüfungsgebühr                             50,00 €



Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Krauß, Alexander Sachbearbeiter 1 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 31 13
Lang, Kevin Sachbearbeiter 1 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 31 16
Müller, Anna-Marlen Sachbearbeiterin 2 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 31 02

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