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Jugendfischereischein
Der Jugendfischereischein wird Jugendlichen zwischen sieben und 16 Jahre ausgestellt.
Ab 14 Jahren kann die Fischerprüfung absolviert werden.
Ab 16 Jahren ist die bestandene Fischereiprüfung erforderlich, um einen Fischereischein ausgestellt zu bekommen.
Der Jugendfischereischein wird für die Dauer eines Kalenderjahres ausgestellt.
Fischereierlaubnisschein
Zur Ausübung der Fischerei ist ein gültiger Fischereischein erforderlich.
Der Fischereischein ist bis zu fünf Jahre gültig und gilt im gesamten Bundesgebiet.
Die Verlängerung der Fischereischeine erfolgt immer bis zum 31. Dezember. Er kann ab November für das Folgejahr verlängert werden.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines
Prüfungstermine 2024: auf Nachfrage
Anmeldeschluß zur Prüfung: auf Nachfrage
Bitte beachten Sie, bei uns ist nur EC-Zahlung möglich!
Sie finden uns in Zimmer 1.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Sälzer, Anna-Marlen | Sachbearbeiterin | 1 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 31 02 |
Trissler, Adelina | Sachbearbeiterin | 1 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 31 13 |
Abteilungen |
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3.01 Allgemeines Ordnungsrecht |