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| Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | Nur nach Termin | persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminabsprache |
Fischereischein
Aktuelles:
Für die Verlängerung des Fischereischeines ist KEIN vorheriger Antrag notwendig.
Bitte schicken Sie uns KEINE Unterlagen vorab zu.
Nach Terminvereinbarung erfolgt die Verlängerung direkt bei uns.
NUR EC-Kartenzahlung möglich!
Terminvergabe:
hier Termin online reservieren
Allgemein
Der Stadtverwaltung Worms obliegt als Untere Fischereibehörde die Erteilung der Fischereischeine sowie die Durchführung der Fischereiprüfung. Zur Ausübung der Fischerei ist die Ablegung der Fischereiprüfung und ein gültiger Fischereischein erforderlich. Die Verlängerung des Fischereischeines ist unbefristet gültig und gilt im gesamten Bundesgebiet. Verkaufsstellen für Fischereierlaubnisscheine (Rhein) können auf der Internetseite der SGD Süd nachgeschaut werden.
Rechtliche Grundlagen
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Fischereischein und der Fischereiprüfung richten sich nach dem Landesfischereigesetz (LFischG) und der Landesfischereiordnung (FischGDV RP).
Neubeantragung:
Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines
Für die Neubeantragung ist ein Termin notwendig.
Gebühren:
• Fischereischein unbefristet : 55,00 €
Verlängerung:
Vorab bitte prüfen:
Voraussetzung für die Verlängerung des Fischereischeines:
Der Fischereischein kann unbefristet verlängert werden.
Zur Verlängerung ist ein Termin notwendig.
Jugendfischereischein
Allgemein
Der Besitz eines Jugendfischereischeines ist nicht mehr erforderlich. Jedoch muss der Nachweis über die Entrichtung der Jugendfischereiabgabe mitgeführt werden.
Ab 14 Jahren kann die Fischereiprüfung absolviert werden
Die Ausübung der Fischerei bei Personen, die das siebte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben ist nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers möglich. Der Fischereischeininhaber muss stets bereit und in der Lage sein, unmittelbar einzugreifen. Personen vor Vollendung des zehnten Lebensjahres ist das Abködern lebender Fische und das Betäuben und Töten von Fischen nicht erlaubt.
Gästefischereischein
Personen anderer Staaten die sich befristet in Rheinland-Pfalz aufhalten sind nicht mehr von der Prüfungspflicht eingenommen, sie können ohne Prüfung einen Gästefischereischein erwerben.
Der Schein berechtigt lediglich zur Ausübung der Angelfischerei an bis zu 30 aufeinanderfolgenden Tagen.
Besucherfischereischein
Unbefristeter Fischereischein für Diplomaten und vergleichbare Personen
Neubeantragung
Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines
Für die Neubeantragung ist ein Termin notwendig.
Fischereiprüfung
Nächster Prüfungstermin: 04.09.2026
Der Antrag ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen.
Die Prüfungsgebühr ist spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin zu überweisen.
unbefristeter Fischereischein 55,00 €
Abgabe Jugendfischerei 3,60 €
Gästefischereischein 4,00 €
Besucherfischereischein 6,20 €
Sonderfischereischein 12,20 €
Prüfungsgebühr 50,00 €
| Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
|---|---|---|---|---|
| Krauß, Alexander | Sachbearbeiter | 1 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 31 13 |
| Lang, Kevin | Sachbearbeiter | 1 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 31 16 |
| Müller, Anna-Marlen | Sachbearbeiterin | 2 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 31 02 |
| Abteilungen |
|---|
| 3.21 - Allgemeines Ordnungsrecht |