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| Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | Nur nach Termin | persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminabsprache |
Fischereischein
Aktuelles:
Für die Verlängerung des Fischereischeines ist KEIN vorheriger Antrag notwendig.
Bitte schicken Sie uns KEINE Unterlagen vorab zu.
Nach Terminvereinbarung erfolgt die Verlängerung direkt bei uns.
NUR EC-Kartenzahlung möglich!
Terminvergabe:
hier Termin online reservieren
Allgemein
Der Stadtverwaltung Worms obliegt als Untere Fischereibehörde die Erteilung der Fischereischeine sowie die Durchführung der Fischereiprüfung. Zur Ausübung der Fischerei ist die Ablegung der Fischereiprüfung und ein gültiger Fischereischein erforderlich. Der Fischereischein ist 1 oder 5 Jahre gültig und gilt im gesamten Bundesgebiet. Die Verlängerung des Fischereischeines erfolgt immer bis zum 31. Dezember. Er kann ab November für das Folgejahr verlängert werden. Verkaufsstellen für Fischereierlaubnisscheine (Rhein) können auf der Internetseite der SGD Süd nachgeschaut werden.
Rechtliche Grundlagen
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Fischereischein und der Fischereiprüfung richten sich nach dem Landesfischereigesetz (LFischG) und der Landesfischereiordnung (FischGDV RP).
Neubeantragung:
Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines
Für die Neubeantragung ist ein Termin notwendig.
Gebühren:
Verlängerung:
Vorab bitte prüfen:
Voraussetzung für die Verlängerung des Fischereischeines:
Der Fischereischein kann verlängert werden für
Zur Verlängerung ist ein Termin notwendig.
Jugendfischereischein
Allgemein
Der Jugendfischereischein wird Jugendlichen zwischen 7 und 16 Jahren ausgestellt
Ab 14 Jahren kann die Fischereiprüfung absolviert werden
Ab 16 Jahren ist die bestandene Fischereiprüfung erforderlich, um einen Fischereischein ausgestellt zu bekommen
Der Jugendfischereischein wird für die Dauer eines Kalenderjahres ausgestellt
Neubeantragung
Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines
Für die Neubeantragung ist ein Termin notwendig.
Gebühr:
Jugendfischereischein 7,60 €
Verlängerung
Vorab bitte prüfen:
Der Jugendfischereischein kann für ein Jahr verlängert werden, entweder für das laufende Jahr oder ab November für das nächste Jahr.
Zur Verlängerung ist ein Termin notwendig.
Fischereiprüfung
Nächster Prüfungstermin:
Der Antrag ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen.
Die Prüfungsgebühr ist spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin zu überweisen.
5 Jahres Fischereischein 55,00 €
Jahresfischereischein 1 Jahr 16,90 €
Jugendfischereischein 7,60 €
Sonderfischereischein 12,20 €
Prüfungsgebühr 50,00 €
| Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
|---|---|---|---|---|
| Krauß, Alexander | Sachbearbeiter | 1 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 31 13 |
| Lang, Kevin | Sachbearbeiter | 1 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 31 16 |
| Sälzer, Anna-Marlen | Sachbearbeiterin | 1 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 31 02 |
| Abteilungen |
|---|
| 3.21 Allgemeines Ordnungsrecht |