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Fischereischein
Aktuelles:
Aus organisatorischen Gründen erfolgt die Neuerteilung bzw. Verlängerung der Fischereischeine erst wieder ab November 2025 mit Gültigkeit ab 2026.
Terminvergabe:
hier Termin online reservieren
Allgemein
Zur Ausübung der Fischerei ist ein gültiger Fischereischein erforderlich. Der Fischereischein ist 1 oder 5 Jahre gültig und gilt im gesamten Bundesgebiet. Die Verlängerung des Fischereischeines erfolgt immer bis zum 31. Dezember. Er kann ab November für das Folgejahr verlängert werden.
Neubeantragung:
Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines
Für die Neubeantragung ist ein Termin notwendig.
Gebühren:
Verlängerung:
Vorab bitte prüfen:
Voraussetzung für die Verlängerung des Fischereischeines:
Der Fischereischein kann verlängert werden für
Zur Verlängerung ist ein Termin notwendig.
Jugendfischereischein
Allgemein
Der Jugendfischereischein wird Jugendlichen zwischen 7 und 16 Jahren ausgestellt
Ab 14 Jahren kann die Fischereiprüfung absolviert werden
Ab 16 Jahren ist die bestandene Fischereiprüfung erforderlich, um einen Fischereischein ausgestellt zu bekommen
Der Jugendfischereischein wird für die Dauer eines Kalenderjahres ausgestellt
Neubeantragung
Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines
Für die Neubeantragung ist ein Termin notwendig.
Gebühr:
Jugendfischereischein 7,60 €
Verlängerung
Vorab bitte prüfen:
Der Jugendfischereischein kann für ein Jahr verlängert werden, entweder für das laufende Jahr oder ab November für das nächste Jahr.
Zur Verlängerung ist ein Termin notwendig.
| Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
|---|---|---|---|---|
| Martin, Frank | stellv. Abteilungsleiter | 4 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 31 01 |
| Sälzer, Anna-Marlen | Sachbearbeiterin | 1 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 31 02 |
| Abteilungen |
|---|
| 3.21 Allgemeines Ordnungsrecht |