Haupteingang Rathaus Worms
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Dienstleistung
Fischereirecht

Kontakt
E-Mail: Kontaktformular
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag Nur nach Termin persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminabsprache
Anschrift
Stadtverwaltung Worms
Abteilung 3.21 Allgemeines Ordnungsrecht
Postadresse: Postfach 2052, 67510 Worms
Besucheradresse: Prinz-Carl-Anlage 3
67547 Worms
Adresse im Stadtplan anzeigen
Informationen

Fischereischein

Aktuelles:

Aus organisatorischen Gründen erfolgt die Neuerteilung bzw. Verlängerung der Fischereischeine erst wieder ab November 2025 mit Gültigkeit ab 2026.

Terminvergabe:

hier Termin online reservieren



Allgemein

Zur Ausübung der Fischerei ist ein gültiger Fischereischein erforderlich. Der Fischereischein ist 1 oder 5 Jahre gültig und gilt im gesamten Bundesgebiet. Die Verlängerung des Fischereischeines erfolgt immer bis zum 31. Dezember. Er kann ab November für das Folgejahr verlängert werden.

Neubeantragung:

Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines

  • Nachweis über die Ablegung einer Fischereiprüfung durch ein Prüfungszeugnis (ausländische Prüfungszeugnisse sind ins deutsche zu übersetzen)
  • Erstwohnsitz im Stadtgebiet Worms
  • aktuelles Passbild des Antragstellenden
  • Personalausweis (zur Vorlage)
  • Ab 14 Jahren kann die Fischereiprüfung absolviert werden. Nach bestandener Prüfung kann dann ein Fischereischein beantragt werden

Für die Neubeantragung ist ein Termin notwendig. 


Gebühren:

  • Fischereischein für 1 Jahr: 16,80 €
  • Fischereischein für 5 Jahre: 55,00 €

Verlängerung:

Vorab bitte prüfen:

  • Ist der Fischereischein in Worms ausgestellt?
  • Ist der Fischereischein in Rheinland-Pfalz ausgestellt?
  • Wenn nicht, benötigen Sie einen neuen Fischereischein.
    - Hierfür benötigen wir ein aktuelles Passfoto sowie das Prüfungszeugnis.
  • Ist noch Platz, um eine Verlängerung einzutragen?
  • Wenn nicht, benötigen Sie einen neuen Fischereischein.
    - Hierfür benötigen wir ein aktuelles Passfoto. 

Voraussetzung für die Verlängerung des Fischereischeines:

  • Erstwohnsitz im Stadtgebiet Worms

Der Fischereischein kann verlängert werden für

  • 1 Jahr: entweder für das laufende Jahr oder ab November für das nächste Jahr
    oder
  • 5 Jahre: entweder im laufenden Jahr + 4 Jahre oder ab November dann ab dem nächsten Jahr + 4 Jahre

Zur Verlängerung ist ein Termin notwendig.


Jugendfischereischein

Allgemein

Der Jugendfischereischein wird Jugendlichen zwischen 7 und 16 Jahren ausgestellt

Ab 14 Jahren kann die Fischereiprüfung absolviert werden

Ab 16 Jahren ist die bestandene Fischereiprüfung erforderlich, um einen Fischereischein ausgestellt zu bekommen

Der Jugendfischereischein wird für die Dauer eines Kalenderjahres ausgestellt


Neubeantragung

Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines

  • Erstwohnsitz im Stadtgebiet Worms
  • aktuelles Passbild des Antragstellenden
  • Personalausweis / Reisepass (wenn vorhanden), alternativ Geburtsurkunde des Antragstellenden (zur Vorlage)
  • Vorsprache durch eine erziehungsberechtigte Person inkl. Personalausweis (zur Vorlage)

Für die Neubeantragung ist ein Termin notwendig.


Gebühr:

Jugendfischereischein 7,60 €


Verlängerung

Vorab bitte prüfen:

  • Ist der Jugendfischereischein in Worms ausgestellt?
  • Ist der Jugendfischereischein in Rheinland-Pfalz ausgestellt?
  • Wenn nicht, benötigen Sie einen neuen Jugendfischereischein
    - Hierfür benötigen wir ein aktuelles Passfoto
  • Ist noch Platz, um eine Verlängerung einzutragen?
  • Wenn nicht, benötigen Sie einen neuen Jugendfischereischein.
    - Hierfür benötigen wir ein aktuelles Passfoto

Der Jugendfischereischein kann für ein Jahr verlängert werden, entweder für das laufende Jahr oder ab November für das nächste Jahr.

Zur Verlängerung ist ein Termin notwendig. 

 

Gebühren

Siehe oben
Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Martin, Frank stellv. Abteilungsleiter 4 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 31 01
Sälzer, Anna-Marlen Sachbearbeiterin 1 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 31 02

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