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Jugendfischereischein
Der Jugendfischereischein wird Jugendlichen zwischen sieben und 16 Jahre ausgestellt.
Ab 14 Jahren kann die Fischerprüfung absolviert werden.
Ab 16 Jahren ist die bestandene Fischereiprüfung erforderlich, um einen Fischereischein ausgestellt zu bekommen.
Der Jugendfischereischein wird für die Dauer eines Kalenderjahres ausgestellt.
Fischereierlaubnisschein
Zur Ausübung der Fischerei ist ein gültiger Fischereischein erforderlich.
Der Fischereischein ist bis zu fünf Jahre gültig und gilt im gesamten Bundesgebiet.
Die Verlängerung der Fischereischeine erfolgt immer bis zum 31. Dezember. Er kann ab November für das Folgejahr verlängert werden.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines
• Nachweis über die Ablegung einer Fischerprüfung (ausländische Prüfungszeugnisse sind zu übersetzen)
• Erstwohnsitz im Stadtgebiet Worms
• Aktuelles Passbild des Antragstellenden
Fischerprüfung
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Absolvierung eines Vorbereitungskurses.
Das Anmeldeformular sowie das Merkblatt zur Prüfung finden Sie unter Downloads.
Die Anmeldung kann per E-Mail an waffen@worms.de oder per Post an Stadtverwaltung Worms, Abteilung 3.01, Postfach 2052, 67510 Worms gesendet werden.
Nächster Prüfungstermin: 01.12.2023.
Anmeldeschluss: 30.10.2023
Bitte beachten Sie, bei uns ist nur EC-Zahlung möglich!
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Braun, Adelina | Sachbearbeiterin | 1 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 31 13 |
Rhein, Simone | Sachbearbeiterin | 1 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 31 02 |
Abteilungen |
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3.01 Allgemeines Ordnungsrecht |