Schreiben Sie Ihr Suchwort in das Feld "Suchbegriff eingeben*" und drücken Sie auf "Suche starten".
Das mit * gekennzeichnete Feld ist mindestens auszufüllen (Pflichtfeld).
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | Vorsprache nur mit Termin. |
Donnerstag | 14:00 Uhr - 16:00 Uhr | Vorsprache nur mit Termin. |
Pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, sind grundsätzlich zu verwerten. Nach dem „Kreislaufwirtschaftsgesetz“ und der „Landesverordnung über die Verbrennung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen“ sind Verbrennungen untersagt. Nur wenn eine Verwertung nicht möglich ist, dürfen pflanzliche Abfälle aus festgelegten Herkunftsbereichen (Land- oder Forstwirtschaft) in begründeten Ausnahmefällen verbrannt werden. Dies kann bei Pflanzenkrankheiten oder aus forstwirtschaftlichen Gründen der Fall sein. Die Genehmigung für eine Verbrennung muss zuvor bei der Stadtverwaltung Worms Abteilung 3.05 – Umweltschutz und Landwirtschaft, Tel. 06241 / 853-3509, E-Mail: umwelt@worms.de beantragt werden. Für den Erhalt eines kostenpflichtigen Verbrennungsscheins müssen Auflagen wie Mindestabstände, einzuhaltende Zeiten und der Brandschutz beachtet werden.
Innerhalb der bebauten Ortslage gilt ein grundsätzliches Verbrennungsverbot! Wer entgegen den oben genannten Regelungen unerlaubt Abfälle verbrennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert nicht nur eine empfindliche Geldbuße, sondern zudem einen kostenpflichtigen Einsatz der Feuerwehr.
20,-- Euro
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
---|---|---|---|---|
Roos, Marcus | Sachbearbeiter | 107 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 35 09 |
Abteilungen |
---|
3.05 Umweltschutz und Landwirtschaft |