Haupteingang Rathaus Worms
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Dienstleistung
Einladungs- und Verpflichtungserklärungen

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Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Terminvereinbarung
Montag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprache nur mit Terminvereinbarung
Dienstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprache nur mit Terminvereinbarung
Anschrift
Stadtverwaltung Worms
Bereich 3 - Sicherheit und Ordnung
Folzstraße 5
67547 Worms
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Informationen

Besuchervisum / Einladungs- und Verpflichtungserklärung

Nach dem Aufenthaltsgesetz gibt es keinen Anspruch auf Erteilung eines Besuchsvisums. Das Visum darf nur erteilt werden, wenn die Anwesenheit des Antragstellers Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht beeinträchtigt oder gefährdet. Dazu gehört auch der Nachweis durch den Antragsteller, dass sein Aufenthalt in Deutschland finanziell gesichert ist. Er darf für seinen Besuch keine öffentliche Mittel in Anspruch nehmen. Die finanzielle Absicherung seines Aufenthaltes kann der Ausländer entweder selbst (z. B. durch Vorlage von Gehaltsbescheinigungen, Einkommensnachweisen) oder durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung erbringen. Neben der Finanzierung des Aufenthaltes und der Vorlage eines gültigen Reisepasses muss der Ausländer gegenüber der Auslandsvertretung den Besuchszweck plausibel erläutern. In diesem Rahmen wird die Auslandsvertretung auch prüfen, ob der Antragsteller bereit ist, nach Ablauf des Besuchszeitraumes wieder in sein Heimatland zurückzukehren (Rückkehrwilligkeit).

 

Verpflichtungserklärung

Von den Auslandsvertretungen wird regelmäßig die Vorlage einer formellen Verpflichtungserklärung verlangt. Danach verpflichtet sich der/die in Deutschland lebende Gastgeber/in nach §§ 66 bis 68 Aufenthaltsgesetz, alle im Zusammenhang mit der Reise anfallenden Kosten zu tragen. Dazu gehört auch die Übernahme von Kosten im Krankheitsfall. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung ist daher empfehlenswert.

Die Verpflichtungserklärung gibt der/die in Deutschland lebende Gastgeber/in gegenüber der örtlich zuständigen Ausländerbehörde mittels eines hierzu erstellten fälschungssicheren Formulars ab. Sämtliche Angaben in der Verpflichtungserklärung sind freiwillig. Die finanzielle Leistungsfähigkeit (Bonität) kann auf der Verpflichtungerklärung jedoch nur bestätigt werden, wenn diese mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen ist. Die Bonität des Einladers ist Voraussetzung für die finanzielle Sicherung des Besuchsaufenthaltes. Die Unterschrift des sich verpflichtenden Gastgebers muss amtlich beglaubigt werden. Die persönliche Vorsprache des Einladers ist daher notwendig.

Der Antragsteller hat das Original der Verpflichtungserklärung bei der zuständigen Auslandsvertretung mit dem Visumsantrag vorzulegen.

    

 

Unterlagen

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Pass oder Personalausweis
  • Name, Adresse und wenn bekannt Passnummer des Nationalpasses des Besuchers/Einreisenden

Die Bonität des Einladers kann durch Vorlage folgender Unterlagen nachgewiesen werden:

  • Sparbücher (mit Sperrvermerk oder bei der Ausländerbehörde hinterlegt)
  • Gehaltsbescheinigungen über monatliches Nettoeinkommen
  • Steuerbescheid (in der Regel ist der letzte vorliegende Steuerbescheid ausreichend)
  • Bescheinigung eines Steuerberaters bei Freiberuflern oder Selbstständigen

Das Vorhandensein ausreichenden Wohnraumes kann durch Vorlage eines Mietvertrages nachgewiesen werden.

 

 

Gebühren

Die Gebühr für die Verpflichtungserklärung beträgt 29,00 €.

Weitere Gebühren sind beim jeweiligen Sachbearbeiter direkt zu erfragen.

Mitarbeiter / in Funktion Zimmer E-Mail Telefon
Erb, Mirela Sachbearbeiterin 206 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 33 15
Fischer, Eleonora Sachbearbeiterin 207 Kontaktformular 0 62 41 / 8 53 - 33 16

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