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| Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | Vorsprache nur mit Termin. |
| Donnerstag | 14:00 Uhr - 16:00 Uhr | Vorsprache nur mit Termin. |
Es besteht freie Schornsteinfegerwahl für einfache Kehr- und Messarbeiten. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bleibt jedoch weiterhin für den Feuerstättenbescheid und die Feuerstättenschau zuständig.
Eigentümer sind verpflichtet, ihre kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht kehren und überprüfen zu lassen. Die Eigentümer sind angehalten, die erforderlichen Arbeiten eigenverantwortlich und fristgerecht zu veranlassen (Handlungspflicht). Grundlage hierfür stellt der sog. Feuerstättenbescheid dar, welcher von dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger ausgestellt wurde. Darin ist festgelegt, welche Schornsteinfegerarbeiten an welchen Anlagen und innerhalb welchen Zeitraums durchzuführen sind. Bei jeder Feuerstättenschau erhält der Eigentümer einen neuen Feuerstättenbescheid vom zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister.
Welcher Schornsteinfeger für welchen Bezirk bestellt ist, können sie folgendem Link entnehmen: https://schornsteinfeger-liv-rlp.de/
| Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
|---|---|---|---|---|
| Kalus, Sandra | Sachbearbeiterin | 107 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 35 08 |
| Abteilungen |
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| 3.23 - Umweltschutz und Landwirtschaft |