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| Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | Vorsprache nur mit Termin. |
| Donnerstag | 14:00 Uhr - 16:00 Uhr | Vorsprache nur mit Termin. |
Schornsteinfegergebühren setzen sich aus hoheitlichen Aufgaben (festgelegt durch die Kehr- und Überprüfungsordnung [KÜO]) und freien Dienstleistungen (Mess- und Kehrarbeiten) zusammen.
Rückständige Gebühren für hoheitliche Tätigkeiten und Auslagen, die trotz Mahnung nicht entrichtet worden sind, werden von der zuständigen Behörde auf Antrag der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durch Bescheid festgestellt und nach den Vorschriften der Verwaltungsvollstreckung beigetrieben.
| Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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| Kalus, Sandra | Sachbearbeiterin | 107 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 35 08 |
| Abteilungen |
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| 3.23 Umweltschutz und Landwirtschaft |