Bearbeitung von Anzeigen bzw. Genehmigungen von Grundwasserentnahmen und Grundwassergewinnungsanlagen (Brunnen) für Entnahmen bis 24 m³/Tag, auch im Zusammenhang mit Grundwasser-Wärmepumpen. Genehmigung von Grundwasserhaltungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Bauwerken.
Für Grundwassergewinnungsanlagen (Brunnen) mit Entnahmen von mehr als 24 m³/Tag ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Mainz als Obere Wasserbehörde zuständig.