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Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr | Vorsprache nur mit Termin. |
Donnerstag | 14:00 Uhr - 16:00 Uhr | Vorsprache nur mit Termin. |
Genehmigung von Regenwasserversickerungsanlagen, z. B. Sickerschächten, Rigolen, Becken und Mulden für abflusswirksame Flächen bis 500 m².
Für Regenwasserversickerungsanlagen für abflusswirksame Flächen von mehr als 500 m² ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz Mainz als Obere Wasserbehörde zuständig.
Bitte beachten Sie, dass Pläne und Unterlagen in wasserrechtlichen Verfahren nach § 103 Landeswassergesetz von fachkundigen Personen zu erstellen sind. Fachkundige Person ist, wer in einer von der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz zu führenden Liste oder der vergleichbaren Liste eines anderen Bundeslandes eingetragen ist.
Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
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Bovelette, Melanie | Sachbearbeiterin | 106 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 35 11 |
Wolf, Markus | Sachbearbeiter | 106 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 35 10 |
Abteilungen |
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3.05 Umweltschutz und Landwirtschaft |