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Absatzförderung
Am 01.01.2026 ist das 4. Änderungsgesetz zum Absatzförderungsgesetz Wein in Kraft getreten.
Die in § 1 Abs. 2 AbföG Wein festgelegte Abgabe wurde erhöht und beträgt in den Anbaugebieten Ahr, Mittelrhein, Nahe, Pfalz, Rheinhessen und Mosel jährlich je Ar (100 m2) der Weinbergsfläche nunmehr einheitlich 1,00 EUR. Darüber hinaus wurde die für die Erhebung der Abgabe maßgebliche Größe der Weinbergsfläche von 5 Ar auf 10 Ar erhöht.
Die Abgaben werden für das laufende Jahr auf der Grundlage der in der EU - Weinbaukartei gemeldeten Weinbergsfläche des Bewirtschafters mit Stand der Ernte aus dem Vorjahr erhoben. Abgabepflichtig für das laufende Jahr sind auch Betriebe, die nach der Ernte aus dem Vorjahr Weinbergsflächen an Dritte abgegeben oder stillgelegt haben.
Deutscher Weinfonds
Die Flächenabgabe für Wein beträgt jährlich 0,67 € je Ar der Weinbergsfläche, sofern diese mehr als 5 Ar umfasst.
Die Abgaben werden für das laufende Jahr auf der Grundlage der in der EU - Weinbaukartei gemeldeten Weinbergsfläche des Bewirtschafters mit Stand der Ernte aus dem Vorjahr erhoben. Abgabepflichtig für das laufende Jahr sind auch Betriebe, die nach der Ernte aus dem Vorjahr Weinbergsflächen an Dritte abgegeben oder stillgelegt haben.
Wiederaufbaukasse
Der Beitrag beträgt 13,29 € pro Hektar. Die Mindestbeitragsfläche beträgt 5 Ar, bezogen auf die im Stadtkreis Worms liegenden Rebflächen.
Hinweis:
Ab dem Haushaltsjahr 2019 entfällt der Beitrag zur Wiederaufbaukasse bis voraussichtlich 2027. Hintergrund ist ein Umstrukturierungsprogramm, durch welches eine wesentliche Aufgabe der Wiederaufbaukasse entfällt und damit auch die Notwendigkeit einer Beitragserhebung.
Weinbergschutz
Die Stadt Worms erhebt Beiträge für die Kosten des Weinbergschutzes. Die Beitragssätze werden jährlich gesondert für die einzelnen Gemarkungen in der Haushaltssatzung festgelegt. Beitragsmaßstab ist die Grundstücksfläche.
Hebesätze für das Jahr 2026:
-> Gemarkung Worms - Abenheim .............0,30 € pro Ar
-> Gemarkung Worms - Heppenheim..........0,15 € pro Ar
-> Gemarkung Worms - Herrnsheim............0,12 € pro Ar
-> Gemarkung Worms - Horchheim.............0,00 € pro Ar
-> Gemarkung Worms - Pfeddersheim.........0,30 € pro Ar
-> Gemarkung Worms - Weinsheim.............0,20 € pro Ar
-> Gemarkung Worms - Wiesoppenheim......0,15 € pro Ar
| Mitarbeiter / in | Funktion | Zimmer | Telefon | |
|---|---|---|---|---|
| Kalus, Sandra | Sachbearbeiterin | 107 | Kontaktformular |
0 62 41 / 8 53 - 35 08 |
| Abteilungen |
|---|
| 3.23 - Umweltschutz und Landwirtschaft |